Was es für Arbeitnehmer bei Krankheit zu beachten gilt

01.Dezember 2017

"Vorsicht, Falle! Krankheit und Ihr gutes Recht" ist der Titel einer Diskussionsveranstaltung bei freiem Eintritt am Dienstag, 5. Dezember, um 18 Uhr, in der Arbeiterkammer Ried, zum Thema Krankenstand: Wer krank wird, geht in den Krankenstand. Das klingt einfach und unkompliziert. Allerdings lauern – je nach Dauer und Schwere der Erkrankung – zahlreiche Fallen, in die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tappen können.

Was muss ich bei der Krankmeldung beachten? Wie lange bekomme ich die Entgeltfortzahlung? Welche Ansprüche habe ich bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit? Unter welchen Umständen kann ich eine Reha machen oder in Invaliditäts-Pension gehen? Wie kann der berufliche Wiedereinstieg gelingen?

Thema mit vielen Facetten

Über diese und viele andere Fragen informieren Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich gemeinsam mit den OÖNachrichten.

Das Thema beginnt bei der richtigen Krankmeldung und reicht über die Rechte und Pflichten im Krankenstand bis hin zum beruflichen Wiedereinstieg nach langem Krankenstand oder zur Frage, ob eine Reha oder I-Pension zusteht. Kündigung im Krankenstand ist ebenso Thema wie Entgeltfortzahlung, psychische Belastungen, Berufskrankheit, Erkrankung im Urlaub, Wiedereingliederungsteilzeit und die Frage, wie lange ein Krankenstand dauern darf.

Für Fragen zur Verfügung

Die Experten der Arbeiterkammer stehen selbstverständlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung: Reinhard Haider (Experte für Arbeitsbedingungen), Andrea Botta (Sozialrechtsexpertin) und Michael Steffan (Arbeitsrechtsexperte). In Ried mit dabei sind auch Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer und OÖN-Chefredakteur Gerald Mandlbauer. Die Moderation übernimmt OÖN-Ressortleiter Markus Staudinger.

 

Die Veranstaltung: Krankheit und Ihr gutes Recht: Arbeiterkammer Ried, Dienstag, 5. Dezember, Beginn 18 Uhr. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter Tel. 050/6906-4813 oder per E-Mail an ried@akooe.at wird gebeten.