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Verwirrspiel um Hitler-Posting auf Facebook

12. April 2017, 00:04 Uhr
Verwirrspiel um Hitler-Posting auf Facebook
Wer hat es getan? Bild: vowe

SCHÄRDING/RIED. Ein Facebook-Posting auf seinem Profil vom August 2015 hat einen jungen Innviertler vor ein Geschworenengericht und möglicherweise fast hinter Gitter gebracht. .

In der letzten Prozessrunde im Rieder Landesgericht glauben vier Geschworene an die Schuld des Schärdingers, die vier anderen jedoch nicht: Freispruch. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dreh- und Angelpunkt des Prozesses war ein Facebook-Posting mit dem Foto von Adolf Hitler und dem Satz "Adolf, bitte melde dich, Deutschland braucht dich!" und die damit verbundene Frage, wer für die Veröffentlichung verantwortlich war. Unstrittig war nur, dass sie auf dem Facebook-Profil des Angeklagten erfolgte.

Der Beschuldigte wollte damit aber nichts zu tun haben. Vor Gericht sagte der Schärdinger, dass ein gewisser "Helmut" aus Frankfurt der Übeltäter gewesen sei. Dieser habe sich am Tag, als das Foto auf Facebook landete, zu ihm und Freunden an den Tisch im Gastgarten eines Schärdinger Lokals gesetzt. "Helmut" habe, als der Angeklagte auf der Toilette war, dessen Handy genommen und das Posting abgesetzt.

Polizist liefert andere Version

Kurz nach seiner Rückkehr habe das Handy geläutet. Seine Schwester habe ihn auf das Foto und den Text aufmerksam gemacht, worauf es der Beschuldigte umgehend gelöscht habe. Als "Helmut" damit konfrontiert wurde, habe dieser gelacht und gemeint, dass es ein Späßchen gewesen sei.

So weit, so recht. Ein Schärdinger Polizist schildert den Fall im Zeugenstand jedoch anders. Er hält die Geschichte vom Deutschen für eine Schutzbehauptung. Ihm gegenüber habe der Beschuldigte behauptet, dass das Posting von einem Freund veröffentlicht worden sei. Der Angeklagte dazu: "Ich habe meinen Freund sicher nicht beschuldigt, das muss ein Missverständnis sein."

Eine junge Schärdingerin gibt als Zeugin an, dass sie die Schwester des Beschuldigten über das Posting informiert habe. Zu diesem Zeitpunkt sei der Eintrag auf Facebook allerdings schon gelöscht gewesen.

Der Angeklagte hatte behauptet, dass er vom Eintrag von seiner Schwester erfahren habe. Als der Verteidiger des Innviertlers nachhakt, kann sich die Zeugin plötzlich nicht mehr so genau erinnern.

Die Schwester des Beschuldigten trägt auch nicht viel zur Aufklärung bei. "Ich kann mich an keinen Anruf erinnern", sagt sie. Auch nicht, ob sie an besagtem Sommertag im August 2015 mit ihrem Bruder wegen eines Hitler-Facebook-Postings gesprochen habe.

Richterin wird ungeduldig

"Es wäre an der Zeit, dass Sie die Wahrheit sagen, wie es wirklich war", redet die Richterin dem Angeklagten ins Gewissen. Und Staatsanwältin Ernestine Heger legt nach: "Den ,Helmut‘ hat es nie gegeben, das glaubt Ihnen hier im Saal ohnehin niemand."

Da der Beschuldigte davon unberührt bleibt, dehnt die öffentliche Anklägerin die Anklage wegen Verleumdung aus, "weil der Angeklagte gegenüber der Polizei einen ihm bekannten Mann wissentlich falsch verdächtigt" habe.

Der vom Gericht bestellte technische Gutachter bringt auch nicht das erhoffte Licht ins mühsame Verfahren.

In ihrem Schlussplädoyer fordert Staatsanwältin Ernestine Heger einen Schuldspruch, Verteidiger Stefan Glaser, der von der Unschuld seines Mandanten überzeugt ist, einen Freispruch. Und tatsächlich – mehrere Geschworene haben so ihre Zweifel, das rettet den Innviertler. (tst/ho)

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