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Verleumdung: Junge Frau erfand sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung

Von Thomas Streif   22.August 2018

Mit einem Taschentuch in der Hand betritt die 18-Jährige aus dem Bezirk Braunau den Saal 18 im Landesgericht Ried. Der jungen Frau werden von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Vergehen der falschen Beweisaussage und das Verbrechen der Verleumdung vorgeworfen. Im Mai 2018 ging die Innviertlerin zur Polizei, wo sie massive Vorwürfe gegen mehrere junge Männer erhob. Gleich drei sexuelle Übergriffe brachte die Frau zur Anzeige. Sie sei von sechs bis sieben Männern massiv sexuell belästigt worden, gab die Beschuldigte gegenüber der Polizei an.

Vergewaltigung frei erfunden

Ein anderes Mal habe ein Kurskollege ihren BH und ihre Hose geöffnet und sie belästigt. Der schwerste Vorwurf, den die 18-Jährige erhob: Sie sei von einem Bekannten vergewaltigt worden. Allerdings waren die Schilderungen der Frau frei erfunden.

Das räumt der Lehrling vor Richter Andreas Rumplmayr ein. "Ich bekenne mich vollinhaltlich schuldig. Ich habe falsch ausgesagt." Dass die Angeklagte fünf Tage nach der Anzeige bei der Polizei ihre Behauptungen wieder zurücknahm, half ihr nichts mehr. Einige der beschuldigten Burschen wurden da bereits von der Polizei wegen der vermeintlichen Übergriffe verhört.

"Meiner Mandantin tut das alles sehr leid. Sie wollte sich damit wohl selber in den Vordergrund drängen. Sie hat zum Glück alles wenig später selber richtiggestellt, denn damit hätte sie anderen Menschen großen Schaden zufügen können", sagt Verteidigerin Beate Brandt in ihrem Schlussplädoyer. "Die junge Frau hat jetzt einen Lehrjob gefunden und hofft, noch einmal mit einem blauen Auge davonzukommen", sagt Brandt und ersucht um einen milden Richterspruch.

Rumplmayr verurteilt die bisher unbescholtene Angeklagte zu sechs Monaten bedingter Haft. "Was Sie da behauptet haben, waren massive Vorwürfe. Zum Glück haben Sie es dann nach ein paar Tagen richtiggestellt, sonst wäre das eskaliert", redet der Richter der jungen Frau ins Gewissen. Der Richterspruch ist rechtskräftig.

 

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25. April 2024