Urteil: Videokameras auf Firmengelände "verletzen die Menschenwürde"

Von Thomas Streif   25.Mai 2018

Seit 1. Jänner 2017 ist die deutsche Firma Fliegl Fahrzeugbau alleiniger Gesellschafter von Hangler Fahrzeugbau. Das Prameter Unternehmen wurde 1930 gegründet und tritt nach wie vor als eigenständige Marke auf. Seit der Übernahme durch Fliegl wurde der Großteil der Mitarbeiter abgebaut, jetzt beschäftigt sich das Arbeitsgericht Ried mit dem Unternehmen.

Der Grund ist einigermaßen brisant: Vier Mitarbeiter, die bereits seit Jahrzehnten bei der Prameter Firma beschäftigt sind, setzen sich mit Klagen gegen neun auf dem Betriebsgelände postierte Videokameras zur Wehr. Sie waren während des Betriebsurlaubs zwischen Ende Dezember 2017 und Anfang Jänner 2018 vom Unternehmen installiert worden. Für die Firma Fliegl gilt die Unschuldsvermutung.

Lokalaugenschein in Pramet

Am 7. Mai fand am Gelände der Firma Hangler ein gerichtlicher Lokalaugenschein wegen der Videokameras statt. Das Ziel der Klagen der vier Arbeitnehmer: die Entfernung der neun Videokameras. Diese seien ohne ihre Zustimmung aufgestellt worden. Der "Überwachungsdruck" sei seither ständiger Begleiter während der Arbeitszeiten. Es sei kaum möglich, dem Aufnahmebereich der Kameras auszuweichen, so die Vorwürfe der Betroffenen, die sich auch an die Arbeiterkammer gewandt hatten. Das Arbeitsgericht Ried hat den Klägern jetzt in einem erstinstanzlichen Urteil Recht gegeben.

Laut Einschätzung des Senats verletzt die von der Firma Fliegl auf dem Firmengelände in Pramet installierte Videoüberwachung die "Menschenwürde der Arbeitnehmer", sodass die Überwachung auch dann als rechtswidrig zu beurteilen sei, wenn eine Zustimmung der Arbeitnehmer vorliegen würde – was aber ohnehin bei den vier Klägern nicht der Fall ist. Die vom Arbeitgeber vorgebrachten Rechtfertigungen für die Videoüberwachung wie Arbeitnehmerschutz und Schutz vor Diebstählen wurden vom Gericht in erster Instanz als nicht stichhaltig beurteilt.

Der beklagte Arbeitgeber war vor dem Prozess einem Auftrag des Arbeitsinspektorats nicht nachgekommen, Maßnahmen zu treffen, welche die Würde und Integrität der Arbeitnehmer sicherstellen. Auch eine Aufforderung der Arbeiterkammer, die neun Kameras zu entfernen, blieb erfolglos.

Die Klagen hatten zumindest zwischenzeitlich Erfolg – die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Das Arbeitsgericht Ried fällte im Anschluss an den Lokalaugenschein in Pramet nicht nur ein Urteil, in dem der beklagte Arbeitgeber schuldig erkannt wurde, die neun Videokameras zu entfernen, sondern erließ auch eine sogenannte einstweilige Verfügung, mit der das Filmen am Firmengelände untersagt wurde.

Zwei Mitarbeiter entlassen

Die gerichtliche Auseinandersetzung hat sich nach OÖN-Recherchen mittlerweile auf eine andere Ebene verlagert: Zwei der vier Arbeitnehmer, die sich gerichtlich gegen die Videokameras wehrten, wollten außerdem einen Betriebsrat gründen. Die beiden langjährigen Mitarbeiter wurden in der Folge fristlos entlassen und haben daraufhin beim Arbeitsgericht Ried neuerlich geklagt.

Auch die Staatsanwaltschaft wurde über die Videokameras in Kenntnis gesetzt. "Es gibt ein offenes Verfahren wegen eines möglichen Vergehens nach dem Datenschutzgesetz", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage.

Die OÖN kontaktierten die Presseabteilung der Firma Fliegl bereits am Mittwoch und auch am gestrigen Donnerstag mit der schriftlichen Bitte um eine Stellungnahme. Bis Redaktionsschluss gestern Abend wurde die Anfrage allerdings nicht beantwortet.