Überstunden: AK-Chef rät immer zu Aufzeichnungen
BRAUNAU. Braunaus Bezirksstellen-Leiter appelliert, sich rechtzeitig zu erkundigen, damit Ansprüche nicht verfallen.
Überstunden seien schon vor der Ankündigung der Arbeitszeiterhöhung ein Dauerbrenner bei Beratungsgesprächen in der Arbeiterkammer (AK) gewesen. "Die wenigsten sind gut darüber informiert", sagt AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer. In den mehr als 3100 Beratungen seit Jahresbeginn in Braunau seien Überstunden immer ein Teil des Gesprächs gewesen.
Ein Koch aus dem Bezirk wandte sich an die AK Braunau, weil ihm 173 Überstunden in einem Tiroler Hotel nicht ausbezahlt wurden. "Er hat eigene Zeitaufzeichnungen gemacht, die er sogar belegen konnte", erzählt Wimmer. Geendet hat dieser Streit in einem Vergleich zugunsten des Kochs.
Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen könnte man aber wenig machen. "Es reicht einfach ein Kalender, in dem man die Arbeitszeit sorgfältig einträgt", erklärt er. Die AK habe dafür auch eine eigene App. (Infos: ak-zeitspeicher.at)
Wichtig sei auch, sich rechtzeitig zu informieren und sich nicht lange vom Chef vertrösten zu lassen. Die Verfallsfristen liegen nämlich bei drei bis sechs Monaten. Öffnungszeiten seien auch nicht gleichzeitig Arbeitszeiten, stellt er klar. "Bevor ein Laden öffnet, muss natürlich vorbereitet werden. Das zählt auch als Arbeitszeit", sagt er und bedauert, dass sich viele aus Angst vor einem Jobverlust gar nicht trauen, solche Ansprüche einzufordern. (mala)
ein arbeiter zeichnet oder notiert immer seine stunden welche er in der Firma ist.sollte man jedenfalls meinen.
"Überstunden seien schon vor der Ankündigung der Arbeitszeiterhöhung ein Dauerbrenner bei Beratungsgesprächen in der Arbeiterkammer (AK) gewesen."
Kommt die AK nun auch schon mit der absoluten Lüge, es käme eine generelle Erhöhung der Arbeitszeit? Die sollen sich lieber mit den Tatsachen befassen und nicht den Schwachsinn der Opposition stur nachplappern!
er ist halt auch ein kleiner SP-Mandatar
Wer keine Zeitaufzeichnungen führt ist - mit Verlaub - ein Depp.
AK Chef sollte die Gesetze kennen. Es besteht für Arbeitnehmer Zeitaufzeichnungspflicht. Also ist der Tip unnötig
bischen runter vom gas:
"https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238"
§26 lesen!
Ja? Soll der CHEF für jeden Arbeitnehmer die Aufzeichnung machen? Das zeigen sie mal vor. Also ist JEDER dafür verantwortlich, SEINE EIGENEN Stunden zu dokumentieren und niederzuschreiben, braucht ja die Lohnverrechnung. UNd was spricht dagegen, dass er seine Aufzeichnungen dann noch in Kopie behält. Also erst DENKEN, bevor sie andere vom Gas holen wollen.