Streit bei Stallarbeit: Bruder mit Gewehr angeschossen

Von Thomas Streif   19.September 2017

Ein zunächst harmloser Streit zwischen zwei Brüdern am Dienstag, 25. April, in Rainbach nahm, wie berichtet, letztlich doch ein schmerzvolles Ende. Der ältere der beiden soll während der Stallarbeit mit einem Kleinkaliber-Gewehr auf seinen um ein Jahr jüngeren Bruder (57) geschossen haben. Dabei erlitt der Innviertler laut Alois Ebner, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, Durchschussverletzungen im Bereich der Gesäßmuskulatur als auch des Anus sowie eine Absplitterung am rechten Sitzbein.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Schuss aus einer Entfernung von 14 bis 19 Metern abgefeuert wurde. Das Opfer verständigte noch selbst die Rettung. Als die Polizeibeamten eintrafen und den mutmaßlichen Schützen festnehmen wollten, soll dieser sinngemäß geantwortet haben, dass ihn das nicht interessiere. Anschließend wollte er in den Stall zurückgehen. Bei seiner Festnahme leistete der 58-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, erheblichen Widerstand.

Prozess vor Schöffengericht

Am 26. September wird dem Innviertler in Ried vor einem Schöffengericht der Prozess gemacht. Er muss sich wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung und des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt verantworten. Laut Ebner soll der Beschuldigte, der bislang unbescholten war, nicht geständig sein. Der Mann bestreite, dass er seinen Bruder absichtlich verletzten wollte. Er habe lediglich einen Schreckschuss abgeben wollen.

Die Staatsanwaltschaft jedoch geht davon aus, dass es dem Angeklagten bei der Schussabgabe darum gegangen ist, seinen Bruder schwer zu verletzen.

Kein versuchter Mord

Ursprünglich dürfte sogar eine Anklage wegen versuchten Mordes im Raum gestanden sein. Allerdings könne man bei einem Schuss in solche Körperregionen nicht mit Sicherheit nachweisen, dass der 58-Jährige damit den Tod seines Bruders in Kauf genommen hätte. Laut Gutachten des forensischen Psychiaters Ernst Griebnitz soll der Beschuldigte voll zurechnungsfähig sein. Bei einer Verurteilung drohen dem Innviertler zwischen einem und zehn Jahren Haft.

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Staatsanwalt Alois Ebner

Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried