Stift bekam Sanierung ramponierter Figur-Leihgaben vom Land gefördert
REICHERSBERG / LINZ. Landesrechnungshof kritisiert auch die Anerkennung von Rechnungen für IT-Ausstattung.
Die jüngste Initiativprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in Zusammenhang mit der Förderung historischer und denkmalgeschützter Gebäude hat neben vielen anderen Objekten in Oberösterreich auch im Stift Reichersberg manch Fragwürdiges ans Tageslicht gebracht.
So kritisiert der LRH die Vorgänge rund um die Sanierung von 42 Schwanthaler-Holzfiguren, die private Leihgaben an das Stift waren. Laut den Prüfern sei von der Direktion Kultur des Landes eine Förderung in Höhe von rund 10.500 Euro gewährt worden.
Ein Gutachten bescheinigte zum Teil schwerwiegende Schäden an den Figuren, die anlässlich einer Ausstellung im Stift der Öffentlichkeit präsentiert worden waren. Der Eigentümer der Leihgaben verlangte im Anschluss vom Stift die Sanierung der Figuren, weil nach Meinung des Leihgebers das Raumklima und die nicht sachgemäße Form der Ausstellung für die Schäden verantwortlich waren.
Dass keine Versicherung in Anspruch genommen und vor der Gewährung der Förderung in Höhe von immerhin 100 Prozent die Verschuldensfrage nicht abgeklärt wurde, wird vom Landesrechnungshof heftig kritisiert.
Auch im Zusammenhang mit der Sanierung des Stiftes in den Jahren 2008 bis 2015 stieß der LRH auf Sonderbares. Die Prüfer halten fest, dass Vertreter des Stiftes zwar über mehrere Jahre hinweg um Förderungen für bauliche Maßnahmen vorstellig wurden, dass aber kein Gesamtsanierungskonzept zur Ermittlung der Gesamtkosten vorgelegt worden sei.
Förderakt nicht nachvollziehbar
Dementsprechend seien auch keine Gesamtkosten veranschlagt worden. Laut LRH gewährte die Direktion Kultur in den besagten Jahren insgesamt Förderungen in Höhe von 510.000 Euro.
Um die Mittelverwendung zur Sanierung zu belegen, habe das Stift Abrechnungen vorgelegt, die auch Positionen enthielten, die nicht dem Denkmalpflegebereich zuzuordnen bzw. nach den entsprechenden Richtlinien der Direktion Kultur nicht förderbar waren.
Wörtlich heißt es im Bericht: "Aus dem Förderakt war nicht nachzuvollziehen, welche Positionen und Rechnungen von der Direktion Kultur anerkannt wurden. Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel konnte durch den Landesrechnungshof daher nicht festgestellt werden."
Der für die Bemessung des Fördersatzes und die Anerkennung von Verwendungsnachweisen zuständige Mitarbeiter – dieser war allerdings im Prüfzeitraum bereits im Ruhestand –, gab gegenüber dem LRH an, dass er auch Rechnungen für IT-Ausstattung anerkannt habe. Laut Gedächtnisprotokoll des betreffenden Mitarbeiters vom 21. Juli 2016 sei er vom Landeskulturreferenten aufgefordert worden, "eine höchstmögliche Förderung unter Berücksichtigung aller anerkennbaren Investitionen zu berechnen".
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Die "Schwarzen" helfen den "Schwarzen mit Mittelstreifen"!!!
Ich dachte immer Politik und Kirche ist bzw. sind zu trennen
Was für ein Sumpf!
Missbrauch der Steuergelder!
Und keiner muss büßen...