Sex mit 13-jähriger Freundin brachte jungen Innviertler (18) vor Gericht
BEZIRK BRAUNAU. Angeklagter legte Geständnis ab: Sex dürfte jedoch einvernehmlich gewesen sein.
Für einen 18-Jährigen aus dem Bezirk Braunau hätte es die große Liebe werden sollen, die ihn aber letztendlich vor ein Schöffengericht am Landesgericht Ried brachte. Dem bisher unbescholtenen Lehrling wird von Staatsanwältin Ernestine Heger das Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen vorgeworfen.
"Mein Mandant wird sich schuldig bekennen. Das Beweisverfahren wird zeigen, dass er und das Mädchen ineinander verliebt waren. Er hat aber gewusst, dass seine Freundin erst 13 Jahre alt war. Das ist strafbar, das steht außer Frage", sagt die Verteidigerin.
Am 21. und 25. April hatten die beiden Innviertler, die sich über das soziale Netzwerk Instagram kennenlernten, Sex. "Eigentlich wollte die Mutter meiner damaligen Freundin nicht, dass wir uns zusammen ins Bett legen. Ich hätte eigentlich im Gästezimmer schlafen sollen. Daran haben wir uns aber nicht gehalten", gibt der Angeklagte zu. Das Mädchen habe ihm gesagt, dass sie keine Jungfrau mehr sei. Hätte das Paar damals noch drei Wochen gewartet, müsste sich der junge Mann nicht vor Gericht verantworten. Im Mai wäre das Mädchen nämlich 14 Jahre alt geworden. Der Lehrling ist sich seiner Schuld aber bewusst. "Sie hat gesagt, sie will mit mir schlafen, aber ich habe gewusst, dass es strafbar ist", sagt er zum vorsitzenden Richter Andreas Rumplmayr.
"Sie hat mir nach dem Geschlechtsverkehr auf WhatsApp geschrieben, dass es ihr sehr gefallen hat", sagt der Angeklagte. Diese Nachrichten liegen dem Gericht vor.
Nach einem Streit sei er von seiner Ex-Freundin angezeigt worden. "Ich habe dann privat sogar Morddrohungen erhalten und dadurch viele Freunde verloren", so der Angeklagte, der angibt, noch hin und wieder mit seiner Ex-Freundin Kontakt zu haben. "Wir haben uns erst vor kurzem geschrieben. Sie hat sich auf WhatsApp auch entschuldigt dafür, dass ich angeklagt wurde", sagt der Beschuldigte zum Schöffengericht.
Das Mädchen wurde gesondert einvernommen. Aufgrund des Tatsachengeständnisses wird auf das Video der Einvernahme jedoch verzichtet, die wesentlichen Aussagen werden vorgelesen.
Nach kurzer Beratung gibt das Gericht das Urteil bekannt. Der Angeklagte kommt mit fünf Monaten bedingter Haft davon. "Sie waren voll geständig und bisher unbescholten, daher ist die Strafe relativ mild ausgefallen", begründet Richter Rumplmayr das Urteil.
Sowohl der Beschuldigte als auch Staatsanwältin Heger nehmen den Richterspruch an, das Urteil ist daher rechtskräftig.