Pflegedienstleiter soll 170.000 Euro von betagter Frau veruntreut haben

Von Thomas Streif   13.Februar 2018

Wegen des Verbrechens der Untreue musste sich ein Innviertler im Oktober 2016 erstmals vor dem Landesgericht Ried verantworten. Insgesamt sieben Verhandlungstage vergingen bis zu einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. In den vergangenen eineinhalb Jahren wurden von der Verteidigung immer wieder neue Beweisanträge gestellt.

Staatsanwältin Petra Stranzinger warf dem Mann das Verbrechen der Untreue vor. Er soll als ehemaliger Pflegeleiter eines Seniorenheimes im Innviertel eine betagte Bewohnerin um rund 170.000 Euro betrogen haben. Nachdem er sich das Vertrauen der alten Frau erschlichen hatte, soll er als Zeichnungsberechtigter des Bankkontos von Juli 2013 bis Februar 2016 immer wieder Bargeldbeträge abgehoben haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Diese Vorwürfe wies der Beschuldigte in den Verhandlungen aber stets zurück. Er habe der Heimbewohnerin lediglich geholfen, so der Verteidiger beim ersten Prozesstag im Herbst 2016. Es hätten auch viele andere Personen Kontakt mit der Frau gehabt. Die 1928 Geborene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht einvernommen werden konnte, ist vor wenigen Wochen verstorben.

Nach einem umfangreichen Beweisverfahren stand für Richterin Claudia Lechner die Schuld des bisher unbescholtenen Innviertlers fest.

21 Monate Haft verhängt

Lechner verurteilte den ehemaligen Pflegedienstleiter wegen des Verbrechens der Untreue zu 21 Monaten Haft. Sieben Monate davon muss der Angeklagte im Gefängnis absitzen. Die Richterin geht davon aus, dass der Mann Geld in der Höhe von 168.000 Euro veruntreut hat. Die Verteidigung meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe an. Staatsanwältin Petra Stranzinger ging ihrerseits in Strafberufung. Der Anklägerin ist der Richterspruch zu milde. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.