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Nächste Runde im Geldstreit um abgerissenes Bad

Von Dieter Seitl, 24. Juli 2015, 00:04 Uhr
Nächste Runde im Geldstreit um abgerissenes Bad
Hallenbad längst abgerissen Bild: (OÖN)

RIED. Pächterschaft des abgerissenen Rieder Hallenbads fordert vorerst 270.000 Euro, jetzt "Zwischenurteil".

Während in der Stadt Ried an einem Hallenbad-Neubau getüftelt wird und es offenbar bereits einen Vertrag mit einem neuen Betreiber gibt, hat der längst erfolgte Abriss des maroden bisherigen Hallenbads ein juristisches Nachspiel – samt aktuellem "Zwischenurteil".

Wie berichtet, hat die Pächterschaft des abgerissenen Hallenbads Klage eingebracht, die jetzt das Rieder Bezirksgericht beschäftigt. Die Pächter gehen davon aus, dass sie erhebliche finanzielle Ansprüche haben, auf Basis eines vereinbarten beidseitigen Kündigungsverzichts, der einen Mindest-Zeithorizont bis Anfang 2018 eröffne. Vorerst verlangt die ehemalige Pächterschaft als "Entgang" für die Jahre 2013 und 2014 rund 270.000 Euro. Der Vertrag habe vorgesehen, dass die Stadt als Bad-Besitzer für die Instandhaltung, Erhaltung und bei Bedarf auch völlige Erneuerung zuständig sei, so die Argumentation.

Aus Sicht der Stadtpolitik hingegen hat sich der Pachtvertrag durch den Wegfall des Pachtobjekts "aufgelöst" – per Wirksamwerden des Abbruchbescheids oder spätestens per Wirksamwerden einer schriftlich ausgefolgten Aufkündigung. Die Stadt sei ihrer Instandhaltungsverpflichtung durchaus nachgekommen und habe viel Geld in die Hand genommen. Irgendwann sei aber aus Gründen der Gebäude-Statik Schluss gewesen. Gemäß Judikatur sei die Grenze der Instandhaltungsverpflichtung bei Unwirtschaftlichkeit erreicht. Das absehbare Ende sei auch den Pächtern bekannt gewesen. Diese bestreiten, es sei eine Generalsanierung angekündigt gewesen.

Verhandlungen über eine Einigung – offenbar in Form von Dienstposten – bei der Stadt waren bislang erfolglos: Die Stadt spricht von unrealistischen hohen Forderungen, die Pächter von realistischen. Um eine bessere Basis für die Frage zu schaffen, ob ein "Entschädigungsanspruch" besteht und wenn, in welcher Höhe, kam es in der jüngsten Verhandlung zu einem Zwischenurteil, nachdem die Vertretung der Stadt auf Anregung des Richters einen Feststellungsantrag eingebracht hatte: Der Richter geht in seinem Urteil kurzerhand von der Wirkung eines vorangegangenen Urteils aus, dem zur Folge das Bestandsverhältnis mit der Rechtskraft des Abbruchbescheids beendet worden ist.

Bestandsverhältnis aufrecht?

Offenbar in der Hoffnung, diese Frage im weiteren Instanzenweg endgültig klären zu lassen: Zumal der Richter durchaus Zweifel äußert. "Ich will klären lassen, ob das Bestandsverhältnis aufrecht ist oder nicht." Dazu müsste das Urteil allerdings beeinsprucht werden. Die Schadenersatzforderung ist damit ohnehin nicht vom Tisch. Im weiteren Verlauf zur Kernfrage werden könnte, ob sich aus dem Pachtvertrag eine Wiederherstellungspflicht für das Objekt ableiten lässt. Eine solche lasse sich vereinbaren, und in einem solchen Fall wäre das Vertrags-Bestandsverhältnis auch durch den Abbruch des Bads nicht beendet. Streitpunkt ist auch, ob die Pächterschaft ihrer vertraglichen Investitionsverpflichtung nachgekommen ist. Ja, sagt die Pächterschaft, Nein die Stadtgemeinde.

Detail am Rande: Er habe zur Kenntnis genommen, dass offenbar bis zu den Kommunalwahlen im September nicht entschieden werden solle, so der Richter. Dies wäre ohnehin kaum möglich. Die Wahlen seien ihm aus diesem Gesichtspunkt jedenfalls egal. "Ich bin Richter, kein Politiker."

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1  Kommentar
1  Kommentar
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Kochloeffel (882 Kommentare)
am 24.07.2015 08:35

Ich bin gespannt wie die Stadtgemeinde aus dieser Nummer wieder
herauskommt !!

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