Mann in der Nacht überfallen: "Uns war halt fad"

Von Thomas Streif   26.September 2017

Das Andorfer Volksfest Anfang Juni wird ein junger Innviertler wohl nicht so schnell vergessen. Auf dem Nachhauseweg wurde der Mann von drei Jugendlichen überfallen.

Rund vier Monate später muss sich das Trio vor einem Jugendschöffengericht in Ried verantworten. Staatsanwältin Ute Peyfuß wirft ihnen das Verbrechen des Raubes vor. Grund für den spontan geplanten Überfall sei, so die Anklägerin, Geldnot gewesen.

Die Beschuldigten haben das Opfer in einem Auto über einen längeren Zeitraum verfolgt. Als der Mann schließlich merkte, dass er verfolgt wird, versteckte er sich hinter einer Gartenhütte. Doch die Täter konnten den Mann ausfindig machen, rissen ihn zu Boden und forderten Geld, aber ohne Erfolg. Da das Opfer, das bei dem Übergriff Prellungen und Schürfwunden erlitt, bereits während seiner Flucht die Polizei verständigte, konnten die drei Räuber rasch ausgeforscht werden. "Das ist kein Kindergeburtstag, das ist ein Raub. Wie kommt man auf so etwas?", will Peyfuß von den bisher unbescholtenen Angeklagten wissen. "Es war ein Fehler, wir haben Geld gebraucht, es tut mir leid", sagt einer der Männer. Ein anderer begründet den Überfall relativ gleichgültig und lässig mit den Worten "Uns war halt fad". Das hat sowohl bei der Staatsanwältin als auch bei Richter Andreas Rumplmayr ein Kopfschütteln zur Folge.

Anschließend betritt das Opfer den Schwurgerichtssaal. In den Zeugenstand muss er aufgrund des Geständnisses der Angeklagten nicht mehr treten. Eine Entschuldigung der drei Angeklagten nimmt der Innviertler an. "Freilich will ich eine Entschuldigung hören", sagt er. Verteidiger Josef Wimmer beantragt ein mildes Urteil für seine drei Mandanten.

"Schwere Straftat"

Das Schöffengericht verurteilt die beiden 18-Jährigen zu jeweils 16 Monaten bedingter Haft. Der 17-Jährige kommt mit zehn Monaten bedingter Haft davon. Für alle drei wird Bewährungshilfe angeordnet. "Ihre Tat war alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das ist eine sehr schwere Straftat", sagt Richter Rumplmayr. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.