Kripo-Einsatz in Passauer Hanf-Läden - Betreiber beteuert Legalität

18.Juni 2018

Er handle seit mehr als 20 Jahren unbescholten mit legalen Hanfprodukten und habe noch nie ein Problem mit der Polizei gehabt, so der Passauer Hanfladen-Besitzer Christian Breitenfellner, der vor wenigen Tagen zum Ziel eines Polizei-Aufgebots wurde. Die Kripo sei mit 16 Mann und einem Hund angerückt, um vier Läden und drei Wohnungen "wegen überall zu bestellender legaler Hanf-Teeblätter und CBD-Blüten" auf den Kopf zu stellen.

"Ich weiß immer noch nicht, wie mir geschehen ist", sagt der 53-jährige Breitenfellner. Neben den drei Läden in der Passauer Innenstadt wurden auch die Zentrale von GEKO-Garten in Tiefenbach sowie die Privatwohnungen seiner Tochter und seines Sohnes durchsucht. Laptops wurden beschlagnahmt, die Festplatten der Bürocomputer gespiegelt und die Handy-Daten ausgelesen, so der Händler.

Grund für die Hausdurchsuchungen seien CBD-Blüten gewesen, die von der Polizei bei einem Kunden des Passauer Hanfshops gefunden worden waren, vermutet Breitenfellner. Die Beamten hätten das gesamte Teesortiment des Ella Hanf- und Genuss-Ladens im Bratfischwinkel 7 sichergestellt. "Dabei handelt es sich um Standardware, die es im einschlägigen Großhandel für Hanf- und Bioläden zu bestellen gibt. Wir haben die Original-Rechnungen", sagt der Diplom-Ingenieur.

Der Drogenspürhund habe logischerweise nichts gefunden. Breitenfellner verweist auf einen Hanfladen in München und die CannabisXXL-Messe. Dort gebe es diese CBD-Blüten mit verschiedenen Aromen frei käuflich. "Wir haben die Ware guten Gewissens ge- und verkauft", so der Ladenbetreiber zu Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Neben den noch vorhandenen 22 Gramm der CBD-Blüten seien alle Formen von grünen Blättern sichergestellt worden. Darunter waren auch ein Hanfkräuterbuttergewürz und Hanfsaft. "Ich weiß nicht, was die Polizei damit macht", so Breitenfellner. Sein Rechtsanwalt Patrick Welke, ein Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht aus Heidelberg, geht davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Es bestehe allenfalls ein Verbotsirrtum, da sein Mandant davon ausgegangen sei, die Ware sei legal unter der 0,2-Prozent-Grenze des Rausch-Zustände verursachenden Stoffes THC.

Hanf besteht unter anderem aus den zwei Bestandteilen THC und Cannabidiol (CBD). Letzteres wirke entzündungshemmend und beruhigend, werde daher im gesundheitsnahen Bereich eingesetzt. Laut Welke fällt CBD im Gegensatz zu THC nicht unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz. Jedoch hätten alle CBD-Produkte einen zumindest geringen Anteil von THC. Cannabisprodukte mit einem Anteil von weniger als 0,2 Prozent THC bleiben in Deutschland in der Regel straffrei, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann, so Welke.