Katze "Cherry" Hals umgedreht und getötet: "Wusste nicht, was ich tun soll"

Von Thomas Streif   10.August 2018

Ohne Verteidiger betritt der 28-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Ried den Schwurgerichtssaal. Die Staatsanwältin Ute Peyfuß wirft dem Mann das Vergehen der Tierquälerei vor. Der Ablauf ist dem Beschuldigten nicht fremd. Bereits zehn Eintragungen stehen in seinem Vorstrafenregister, meist handelte es sich um Diebstähle oder Körperverletzungen.

Am 6. Juni 2018 hat der Innviertler seiner Katze "Cherry" den Hals umgedreht und sie getötet. "Ich glaube, sie war krank, jeden Tag hat sie sich übergeben", sagt der Beschuldigte zu Richter Josef Lautner. Zwei Katzen habe sich seine ehemalige Lebensgefährtin in den Kopf gesetzt. Ein Tier sei auf einem Bauernhof aufgenommen worden. "Wir haben uns getrennt, aber die Katze hat meine Ex-Freundin nicht mitgenommen. Sie hatte kein Geld, um Cherry zu verpflegen", sagt der 28-Jährige.

Das Töten der elf Monate alten Katze schildert der Beschuldigte so: "Ich war am Vortag lange fort, am nächsten Tag hat sie mir wieder in die Wohnung geschissen und gekotzt. Ich wusste einfach nicht mehr, was ich tun soll. Dann habe ich ihr den Hals umgedreht, es ist schnell gegangen. Sonst habe ich die Tiere immer gut behandelt, sie gefüttert und gestreichelt. Es war ja früher auch so, dass man Katzen erschlägt. Dass mir deshalb eine Gerichtsverhandlung droht, habe ich nicht gewusst. Ich habe ja versucht, das Tier wo anders unterzubringen."

Nach mehrmaligem Nachbohren von Richter Lautner räumt der Angeklagte ein, dass es durchaus die Möglichkeit gegeben hätte, die Katze ins Tierheim zu bringen. Auf die Frage, warum er mit der Katze nicht zum Tierarzt ging, antwortet der Innviertler: "Ich habe mir den Tierarzt nicht leisten können. Ich muss schauen, dass ich mein eigenes Leben in den Griff bekomme."

Der Beschuldigte hat das letzte Wort: "Ich ersuche um ein mildes Urteil, ich habe die Katze gemocht, aber ihr ist es gesundheitlich schlecht gegangen, deshalb habe ich das gemacht."

Nach kurzer Bilanzierung des Richters gibt dieser das Urteil bekannt: drei Monate bedingte Haft. "Sie haben der Katze zumindest keine unnötigen Qualen zugefügt, aber das Vergehen des mutwilligen Tötens liegt eindeutig vor. Es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben." Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab, der Richterspruch ist daher noch nicht rechtskräftig.