Kataster und Grundbuch – Worin besteht eigentlich der Unterschied?

Von Elena Schmied   11.August 2018

Kataster, Grundbuch – die Begriffe sind geläufig. Aber was genau ist der Unterschied und welche Aufgaben hat eigentlich das Vermessungsamt? Diese Fragen beantwortet Margot Graf, die seit fünf Jahren Leiterin der Vermessungsämter Ried und Braunau ist.

"Der Unterschied zwischen Kataster und Grundbuchverzeichnis ist der, dass im Grundbuch die Eigentums- und Belastungsverhältnisse geregelt sind und der Kataster die Grundstücksgrenzen festlegt", sagt Margot Graf. Der Kataster ist also ein Grundstücksverzeichnis und gehört zu den Aufgaben des Vermessungsamtes während das Grundbuch beim Bezirksgericht aufliegt. Vermessungen an den Grundstücken selbst nehmen die Mitarbeiter des Amtes normalerweise nicht vor, das sind Arbeiten der selbständigen Geometer.

Nur wenn sich die Festlegung der Grundstücksgrenzen zu einem Streitfall entwickelt, wird oft von den Grundeigentümern ein Antrag auf Vermessung an das Vermessungsamt gestellt. In diesem Fall haben die Mitarbeiter des Vermessungsamtes zwar keine andere Aufgabe wie die Geometer, jedoch ein Ladungsrecht. Das bedeutet, dass die Parteien zur Anwesenheit verpflichtet sind. Andernfalls verlieren sie die Möglichkeit, bei der Festlegung des Grenzverlaufs dabei zu sein und in der Folge ihre Parteienrechte. "Es gibt viele Grenzen bei denen schon ewig gestritten wird, weil die Grundstücksgrenze oft eine emotionale Sache ist, auch wenn es nicht um viel Geld geht. Ich kann das schon verstehen", sagt Graf. Einigen sich die streitenden Parteien nicht, so kann der Fall nur mehr vor Gericht entschieden werden. Vorkommen würde das im Innviertel nicht sehr häufig, da ein Prozess oft mit hohen Kosten verbunden ist.

Eingeteilt ist der Kataster in Katastralgemeinden, im Bezirk Ried gibt es beispielsweise 300. Diese Verwaltungsabgrenzungen entsprechen meist den alten Ortsteilen der Gemeinden. Die Aufgabe des Vermessungsamtes ist es, die Grundstücksdaten zu führen, damit Dritte auf diese zugreifen können. Nutzer sind zum Beispiel die Gemeinden bei der Flächenwidmungsplanung oder Anwendungen im Umweltschutz. Die Verzeichnisse sind – gegen eine kleine Gebühr – für jedermann auf dem Webshop der Website des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) abrufbar. Die Katasteraufzeichnungen gehen bis ins Jahr 1817 zurück. In diesem Jahr führte Kaiser Franz I. den Kataster ein, um ein gerechtes Steuersystem zu schaffen.

Für das Eichwesen ist das Vermessungsamt nicht verantwortlich – hierfür gibt es eigene Eichämter. Davon gibt es in jedem Bundesland eins und eine zentrale Dienststelle im BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) mit eigenem Labor. Das Eichwesen ist aufgrund der europarechtlichen Vorgaben mit anderen europäischen Behörden gut vernetzt. Auch die Fertigpackkontrollen bei Firmen (wie viel in einem Sackerl drin sein muss) gehört zu diesen Aufgaben.

Auf die Frage, was Margot Graf an ihrem Job gefällt antwortet sie: "Es gibt immer wieder interessante Fälle, wenn man mit den Grundeigentümern in Kontakt tritt und auch die Arbeit mit den Leuten hier im Büro macht mir Spaß – wir sind alle sehr zahlenaffin, ein wenig 'nerdig' und kooperativ."