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Jäger wurde freigesprochen

13. März 2013, 00:04 Uhr
Jäger wurde freigesprochen
Dieser Rehbock musste getötet werden. Bild: privat

SCHALCHEN. Jener Jäger aus Schalchen, der vom Tierschutzverein wegen Tierquälerei angezeigt wurde, ist am Dienstag im Bezirksgericht Mattighofen freigesprochen worden.

Der beschuldigte Jäger habe sich nicht unwaidmännisch verhalten und es sei nicht davon auszugehen, dass er das Tier unnötig gequält habe, begründete Richter Erich Wolfbauer seine Entscheidung.

Vor einem halben Jahr verirrte sich ein kranker Rehbock in dem Garten eines Hauses in einem Schalchner Siedlungsgebiet. Der Jäger wurde gerufen, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen. Dass der Rehbock nicht länger leiden sollte, stand außer Frage. Die Art der Tötung brachte den erfahrenen Jäger vor Gericht.

„Mensch geht vor Tier“

Mehrere Nachbarn verfolgten das unschöne Schauspiel. Vier davon waren als Zeugen geladen. Dem Jäger haben sie vorgeworfen, den Rehbock qualvoll getötet zu haben. Zuerst habe er seinen Jagdhund auf das Tier gehetzt. Im Anschluss hätte er es mit einem Revolver erschießen wollen, allerdings soll er vergessen haben, die Waffe zu laden. Die Zeugen berichteten, ein „Klicken“ gehört zu haben. Der Jäger sagte aus, er habe nicht versucht zu schießen. „Ich habe die Nachbarn gebeten, Abstand zu nehmen. Als ich gemerkt habe, dass die alle noch hinter mir standen, habe ich aus Sicherheitsgründen nicht geschossen“, sagte der Jäger. Dieses „Klick“-Geräusch führte er auf das Entspannen des Revolvers zurück. Laut Christopher Böck, Wildbiologe des Landesjagdverbandes, die richtige Entscheidung: „Sicherheit steht an erster Stelle. Wenn ein Kugelfang nicht gegeben ist und Personen verletzt werden könnten, dann empfehlen wir, nicht zu schießen. Mensch geht vor Tier.“

Letzten Endes tötete der Jäger den Rehbock durch einen Drosselschnitt, einen Schnitt durch die Kehle. Für die Zuschauer äußerst unschön, laut Sachverständigem jedoch nichts Verwerfliches. Die Nottötung des Rehbockes sei, so der Sachverständige, auf jeden Fall gerechtfertigt gewesen. Wie sich herausstellte, war das Becken des Rehbockes zertrümmert und ein Knochen durchbohrte seinen Darm. Das Tier dürfte Tage zuvor von einem Auto angefahren worden sein. Bei einer Nottötung sei normalerweise eine Faustfeuerwaffe erste Wahl, sofern die Umgebung Sicherheit für Personen gewährt. Eine weitere Möglichkeit ist das „Knicken“, ein Stich in den Nacken, allerdings sei das eine veraltete Methode, die vor allem viel anatomisches Wissen voraussetze. „Mein Ziel war es, den Rehbock von seinen Qualen möglichst schnell zu erlösen“, verteidigte sich der Schalchner Jäger.

Froh über den Freispruch ist auch Franz Reinthaler, Pressesprecher der Bezirksjägerschaft: „Der Jäger wurde in seiner Funktion als beeidetes Jagdorgan beauftragt, den Bock so schnell wie möglich von seinen Qualen zu erlösen und er hat zu 100 Prozent richtig gehandelt. Ein anderes Urteil wäre ein Trauerspiel gewesen.“ 

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10  Kommentare
10  Kommentare
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Ameise (45.683 Kommentare)
am 18.03.2013 09:24

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( Kommentare)
am 18.03.2013 09:16

Die richten sichs ja wie sie es brauchen. Nie sind die "Jäger" schuld.
ich würde eine unabhängige Prüfkommission losschicken, damit die mal sieht, was sich wirklich da draussen abspielt.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 13.03.2013 20:31

die von dem besonders häufig in den Medien vertretenen Verein P. in die Presse gezogen wurde.

Aufgebauscht bis zum Gehtnichtmehr. Fern aller Fakten wurde dieser Jäger tagelang durch den Dreck gezogen.

Und jetzt steht eine kleine Mitteilung über den Freispruch im letzten Eck.

Schämts euch alle miteinander.

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 13.03.2013 20:42

Mit P. kenne ich nur Pfotenhilfe.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 13.03.2013 20:45

habe nochmal im Archiv nachgeschaut; war nicht der Verein P. Sondern der Österr. Tierschutzverein.

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 13.03.2013 20:53

Tierschutzthemen in der Online-Ausgabe oft weit an der Realität vorbeigehen. Es wird mehr interpretiert als informiert. Oder anders gesagt, die PR-Texte der Organisationen werden mehr oder weniger übernommen.

So wurde beispielsweise der damalige Artikel über diesen Fall eingeleitet: "Ein sinnloser Fall von Tierquälerei ereignete sich vor kurzem in der Gemeinde Schalchen im Bezirk Braunau am Inn"

Da scheint es jemand "online" gut zu meinen, aber verdammt schlecht auszuführen.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 13.03.2013 20:59

völlig richtig.

Nachdem das bei allen Artikeln bei diesem Thema passiert gehe ich davon aus, dass das von den OÖN bewusst so gemacht wird.

Ich habe damals - in Kenntnis einiger Fakten - einige Postings geschrieben, die der Zensur zum Opfer gefallen sind. Ich schließe daraus, dass es der Red nicht um die Sache geht.

Aber es erhöht die Klickzahlen.

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Gegenpol (361 Kommentare)
am 18.03.2013 07:06

gibt es bei den OÖN eine REALITÄT ??????????

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( Kommentare)
am 18.03.2013 07:24

recherchiere hat ein Massenblatt weder Zeit noch das Personal dazu.
Da können Krone & Co auch gleich zusperren.

Nur der Konsument wird das nicht honorieren......

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weinberg93 (16.324 Kommentare)
am 13.03.2013 20:55

Tierquälerei, aber solche Aktionen, Übertreibungen und Unsachlichkeiten schaden dem Tierschutz insgesamt. Sie werden von der großen Masse eher negativ wahrgenommen.
Aber das begreifen diese "Vereine" nicht!
Spenden kriegen sie von mir keine.

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