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Jäger filmte Mountainbiker: Langer Streit eskalierte am Jägerhochstand

Von Thomas Streif   02.November 2018

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, über den Strafrichterin Claudia Lechner im Landesgericht Ried urteilen muss. Angeklagt ist ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Schärding. Ihm werden von Staatsanwältin Ernestine Heger die Vergehen der Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Am 23. Juni war der Beschuldigte im Bezirk Schärding mit seinem Mountainbike auf einem Feldweg, der von Radfahrern benutzt werden darf, unterwegs. Dass der Unternehmer aber immer wieder den Weg in Richtung Wiese verließ, stieß einem Jäger, der gerade auf seinem Hochstand saß, sauer auf. Er begann den Mountainbiker zu filmen.

Darüber, was anschließend passierte, gehen die Aussagen völlig auseinander. Einig sich sich die beiden Streithähne immerhin in ihrer Meinung über den jeweils anderen. "Ich habe mein Haus bereits verkauft wegen des Nachbarn", gibt der Angeklagte zu Protokoll. Der Nachbar wiederum ist der Jäger, der über die baldige Beendigung der Nachbarschaft froh ist. "Gott sei Dank hat er das Haus verkauft", sagt der Jäger aus dem Bezirk Schärding.

Der Beschuldigte bekennt sich nur teilweise schuldig. Es sei richtig, dass er dem Jäger das Handy entnommen habe. "Die Behauptung, ich hätte ihm das Telefon mit Gewalt aus der Hand gerissen, ist hingegen völliger Blödsinn." Er sei, nachdem er mitbekommen habe, dass er gefilmt werde, auf den Hochstand des Jägers gestiegen und habe diesem das Handy aus der Hand genommen, um die Videos zu löschen. Anschließend habe er das Gerät vor dem Jäger-Hochstand hingelegt und sei wieder gefahren. "Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht möchte, dass er mich filmt. Gewalt habe ich in keinster Weise angewandt. Es gibt immer wieder Probleme. Einen Tag nach dem Vorfall beim Jägerstand hat er mich von seiner Grundstücksgrenze aus gefilmt", behauptet der bisher unbescholtene Angeklagte.

Dann betritt der geschädigte Jäger, der ein Großcousin des Beschuldigten ist, den Schwurgerichtssaal. "Er ist ganz bewusst in die Wiese gefahren. Ich gehe davon aus, dass er damit das Wild verscheuchen wollte", sagt der Mann zu Richterin Lechner.

"Vorbeugende Maßnahme"

Gefilmt habe er den 35-Jährigen, weil dessen Verhalten offensichtlich rechtswidrig gewesen sei. "Als er dann in Richtung des Hochstandes ging, habe ich noch einmal eine Video gemacht, weil ich aufgrund unserer Vorgeschichte schon sehr vorsichtig bin", so der Jäger. Die Videos habe er als eine Art "vorbeugende Maßnahme" für Dokumentationszwecke gesehen. Er habe lediglich vorgehabt, die Aufnahmen dem Jagdleiter zu zeigen.

Der Angeklagte habe ihm das Handy entrissen und dieses im Anschluss kaputt gemacht. Wollen Sie die 100 Euro für das Handy bezahlen", fragt die Richterin den Angeklagten, der zwar einwilligt, aber bestreitet, das Telefon kaputt gemacht zu haben.

Der Angeklagte kommt mit einer Diversion davon. Er muss 800 Euro Bußgeld bezahlen. "Ich wünsche den beiden Herren alles Gute für den neuen Lebensabschnitt", sagt Richterin Lechner zu den beiden Streithähnen beim Verlassen des Gerichtssaals.

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20. April 2024