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Jäger filmte Mountainbiker: Langer Streit eskalierte am Jägerhochstand

Von Thomas Streif, 02. November 2018, 00:04 Uhr
Jäger filmte Mountainbiker: Langer Streit eskalierte am Jägerhochstand
Der Mountainbiker kam mit einer Diversion davon, er muss 800 Euro Bußgeld bezahlen. Bild: VOLKER WEIHBOLD

BEZIRK SCHÄRDING. Mountainbikefahrer wehrte sich rechtswidrig gegen Videoaufnahmen mit dem Handy.

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, über den Strafrichterin Claudia Lechner im Landesgericht Ried urteilen muss. Angeklagt ist ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Schärding. Ihm werden von Staatsanwältin Ernestine Heger die Vergehen der Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Am 23. Juni war der Beschuldigte im Bezirk Schärding mit seinem Mountainbike auf einem Feldweg, der von Radfahrern benutzt werden darf, unterwegs. Dass der Unternehmer aber immer wieder den Weg in Richtung Wiese verließ, stieß einem Jäger, der gerade auf seinem Hochstand saß, sauer auf. Er begann den Mountainbiker zu filmen.

Darüber, was anschließend passierte, gehen die Aussagen völlig auseinander. Einig sich sich die beiden Streithähne immerhin in ihrer Meinung über den jeweils anderen. "Ich habe mein Haus bereits verkauft wegen des Nachbarn", gibt der Angeklagte zu Protokoll. Der Nachbar wiederum ist der Jäger, der über die baldige Beendigung der Nachbarschaft froh ist. "Gott sei Dank hat er das Haus verkauft", sagt der Jäger aus dem Bezirk Schärding.

Der Beschuldigte bekennt sich nur teilweise schuldig. Es sei richtig, dass er dem Jäger das Handy entnommen habe. "Die Behauptung, ich hätte ihm das Telefon mit Gewalt aus der Hand gerissen, ist hingegen völliger Blödsinn." Er sei, nachdem er mitbekommen habe, dass er gefilmt werde, auf den Hochstand des Jägers gestiegen und habe diesem das Handy aus der Hand genommen, um die Videos zu löschen. Anschließend habe er das Gerät vor dem Jäger-Hochstand hingelegt und sei wieder gefahren. "Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht möchte, dass er mich filmt. Gewalt habe ich in keinster Weise angewandt. Es gibt immer wieder Probleme. Einen Tag nach dem Vorfall beim Jägerstand hat er mich von seiner Grundstücksgrenze aus gefilmt", behauptet der bisher unbescholtene Angeklagte.

Dann betritt der geschädigte Jäger, der ein Großcousin des Beschuldigten ist, den Schwurgerichtssaal. "Er ist ganz bewusst in die Wiese gefahren. Ich gehe davon aus, dass er damit das Wild verscheuchen wollte", sagt der Mann zu Richterin Lechner.

"Vorbeugende Maßnahme"

Gefilmt habe er den 35-Jährigen, weil dessen Verhalten offensichtlich rechtswidrig gewesen sei. "Als er dann in Richtung des Hochstandes ging, habe ich noch einmal eine Video gemacht, weil ich aufgrund unserer Vorgeschichte schon sehr vorsichtig bin", so der Jäger. Die Videos habe er als eine Art "vorbeugende Maßnahme" für Dokumentationszwecke gesehen. Er habe lediglich vorgehabt, die Aufnahmen dem Jagdleiter zu zeigen.

Der Angeklagte habe ihm das Handy entrissen und dieses im Anschluss kaputt gemacht. Wollen Sie die 100 Euro für das Handy bezahlen", fragt die Richterin den Angeklagten, der zwar einwilligt, aber bestreitet, das Telefon kaputt gemacht zu haben.

Der Angeklagte kommt mit einer Diversion davon. Er muss 800 Euro Bußgeld bezahlen. "Ich wünsche den beiden Herren alles Gute für den neuen Lebensabschnitt", sagt Richterin Lechner zu den beiden Streithähnen beim Verlassen des Gerichtssaals.

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35  Kommentare
35  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
gumba (2.891 Kommentare)
am 03.11.2018 00:38

Der letzte satz der richterin ist super. Ein neuer Lebensabschnitt. Weit weg. Der Mensch ist sich selbst und anderen der größte Feind.

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oliverh (274 Kommentare)
am 02.11.2018 19:57

Leider kein Urteil mit Mut!

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am 02.11.2018 18:55

wieder einmal eine Headline, die das Thema völlig verfehlt.
Und: ja, es gibt rücksichtslose Mountainbiker. Es gibt noch viel mehr rücksichtslose KFZ-Lenker, Fußgänger, etc. Es gibt auch rücksichtslose Nachbarn. Gut, dass mein Nachbar kein Mountainbiker ist. Der kann nämlich definitiv rücksichtslos sein. Und es gibt viele rücksichtsvolle Mountainbiker. Die übrigens auch als Wanderer, Autofahrer, etc. unterwegs sind.
Aufgrund des öst. Forstgesetzes dürfen Mountainbiker auf Forststraßen, Wanderwegen, etc. in Österreich nicht fahren. Allerdings dürfen in den Nachbarländern Österreichs Mountainbiker fast überall fahren. Und das funktioniert auch. Es ist also grundsätzlich ein konstruktives und rücksichtsvolles Miteinander von Mountainbikern und Wanderern möglich, wenn alle ihren Teil dazu beitragen. Ähnlich wie eine gute Nachbarschaft, die idealerweise auch auf Gegenseitigkeit beruht.

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( Kommentare)
am 02.11.2018 20:05

Wo gibt es noch gegenseitige Rücksichtnahme! In Deutschland ist ein unerlaubtes Filmen eines anderen schon längst strafbar!

In Österreich noch immer akzeptabel!!
Wenn dieser Radfahrer einen Fehler machte, kann man ihm schreiben lassen, aber meistens kommt bei solchen Handlungen, wo einer meint er ist der Richter,eine solche Sache raus!

Und dann wird auch noch mehr dazu gemacht, wie es wirklich war!!
Nachbarn erlauben sich auch bis 24 h zu schreien, feiern ...,keine Rücksicht, dass ab 22h -6 h Morgens Nachtruhe ist!

Gibt es Beschwerden von den Nachbarn, wird wie sehr oft den geholfen, der die Hausordnung nicht einhält😫😫😫😫!!

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( Kommentare)
am 02.11.2018 20:16

auch wenn ich immer wieder Rücksichtslosigkeit erlebe, nehme ich dennoch in meinem Umfeld mehr Rücksicht wahr als Rücksichtslosigkeit. hat vielleicht u.a. mit eigenem Haus zu tun. hängt vielleicht auch davon ab, worauf man den Fokus legt

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rubicon (595 Kommentare)
am 03.11.2018 12:22

man darf auch mit dem Auto in den südlichen Ländern an sehr vielen Orten fahren, wo man in Ö. für deppert erklärt wird. Wir sind ein Land vieler depperter Verbote...

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ersterkarli (4.670 Kommentare)
am 02.11.2018 18:25

Ein Radfahrer der gerade auf einem Mountainbike sitzt ist nicht gleich ein Moutainbiker! Viele haben halt nicht für jedes Gelände ein eigenes Rad.

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chesyrybeck (248 Kommentare)
am 02.11.2018 16:51

Kaperltheater !!!!
Mit zwei so halblustigen muss ich unsere Justiz rumärgen.
traurig aber wahr.Aber auch noch Nachbarn wo der eine das Haus verkauft,um seine Ruhe zu haben.Wer Schuld hat läßt sich hier bei dieser Komödie schwer feststellen.
In den Kindergarten gehören beide Kasperl.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 02.11.2018 13:50

Was wären die JägerInnen ohne Bewaffnung ? FaschingprinzInnen !

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HerrVOLVO (2.330 Kommentare)
am 02.11.2018 14:08

Ohne Grund alkoholisiert?

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Federspiel (3.495 Kommentare)
am 07.11.2018 08:42

Bist a ganz a Lustiger, goi?

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martl13 (350 Kommentare)
am 02.11.2018 12:33

Was hat das jetzt mit Jägern und Mountainbikern zu tun? Das ist ein Familien-/Nachbarschaftsstreit und hat mit den 2 Gruppen überhaupt nichts zu tun. Könnte auch beim Rasenmähen und Heckenschneiden passiert sein.
Liebe OÖN, polarisiert nicht immer mit euren Artikeln auf irgendwelche Gruppen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 02.11.2018 17:56

> Was hat das jetzt mit Jägern und Mountainbikern zu tun?

Eigentlich wäre der Artikel gut für eine etwas kultiviertere Diskussion geeignet grinsen

Ich sehe da einen Hinweis darauf, dass die kindliche Vorstellung von "EIN GESETZ MUSS HER! EIN GESETZ LÖST DAS PROBLEM" doch mehr kindlich als Vorstellung ist. Am End ist die Welt voll Gesetze und alle Räder stehen still.

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sagenhaft (2.091 Kommentare)
am 04.11.2018 01:09

also das stimmt schon weil das Gesetz den Radfahrern ziemlich viel Ruecksichtslosigkeit erlaubt ,(zum Beispiel das gegen die Einbahn fahren) und dann kommt die Ruecksichtslosigkeit dazu wie das Fahren ueber Zebrastreifen ohne abzusteigen oder Fahren mit viel zu hoher Geschwindigkeit sodass man als Fuszgaenger aufpassen muss. Hier klettert ein Mountainbiker der unerlaubt in die Wiese faehrt auf einen Hochstand und nimmt dem Jaeger das Handy weg. Sonst gehts noch?

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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 02.11.2018 11:38

sah gestern einen Film über die sportlichen Mountainbiker/Innen wenn das zum Massensport wird dann gute Nacht grinsen

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il-capone (10.372 Kommentare)
am 02.11.2018 17:44

Skifahrer sind auch in der Natur.
Zumindest glauben sie es.
Und da rollt der Rubel, also ist kreuz u. quer legal ...

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observer (22.199 Kommentare)
am 02.11.2018 09:53

Wie sich hier zeigt, kann man sich die Verwandtschaft nicht aussuchen...

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 02.11.2018 09:53

Diese Mountainbiker fallen oft auf:
durch Rüpelhaftigkeit.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 02.11.2018 11:13

hier geht es allerdings um einen Nachbarschaftsstreit.
Die OÖN machen hier aus meiner Sicht absichtlich Stimmung gegen Jäger und Radler.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 02.11.2018 16:55

Is halt bloß a Boulevardblattl

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foxxx (726 Kommentare)
am 02.11.2018 11:17

Diese Jäger fallen viel öfter auf........sie meinen dass ihnen die Natur alleine gehört und sie die Herren über Leben und Tod sind, gell, die Jäger brauchen sich selber, sonst braucht sie keiner....
hat mit dem dargestellten Fall nichts zu tun......

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Racer (625 Kommentare)
am 02.11.2018 12:05

Diese Jäger bezahlen Pacht für ihr Revier.
Was bezahlen die MTBer.
Ich bin selbst begeisterter Radfahrer und ich kann mich nicht auf fremden Grund und Boden ......

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foxxx (726 Kommentare)
am 02.11.2018 12:44

die Natur ist für alle da und Basta! wär ja noch schöner; die Jäger braucht keiner!!!!

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martina22 (375 Kommentare)
am 02.11.2018 13:20

Ich verstehe.
Der Grundsatz "Don't feed the troll" ist hier anzuwenden.

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Federspiel (3.495 Kommentare)
am 07.11.2018 08:44

Bist auch einer von denen, vielleicht sogar aus der Stadt die glauben so jetzt bin ich da und alles gehört mir!
Fängt damit an dass sie ihre Hunde in die Wiesen die für Heuernte gut sind scheixxen lassen und endet mit "aus der Bahn, jetzt komme ich!"
Und stell da vor du Kauz: Ich hab ein All Mountain und halte mich an die Regeln.

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martina22 (375 Kommentare)
am 02.11.2018 12:11

Man muss ehrlicherweise schon dazu sagen, dass den Jägern der Grund und Boden auf dem sie jagen tatsächlich oft selbst gehört oder eben entsprechend ein abgeleitetes Recht haben. Sie nehmen auch entsprechend Geld in die Hand um dort jagen zu dürfen. Also es ist einfach nicht vergleichbar, mit jemanden der nur ein Betretungsrecht hat. Ein Mountainbiker hat ansich im Wald gar kein Recht und dort nichts verloren.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 02.11.2018 13:49

und was hat ein Jäger dort verloren ?

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martina22 (375 Kommentare)
am 02.11.2018 14:00

Er betreibt Land- und Forstwitschaft.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 02.11.2018 16:53

Und ich dachte, das macht der Land- und Forsteirt

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rubicon (595 Kommentare)
am 03.11.2018 12:27

es gehört, wie in den nordischen Ländern, das Jedermannsrecht eingeführt.
Dort hat jeder das Recht sich auf fremden Boden zu bewegen, auch mal eine Nacht zu campen, so lange es nicht direkt beim Haus/Vorgarten gemacht wird und keine angebauten Felder zerstört werden

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muehlviertlerbua (954 Kommentare)
am 02.11.2018 17:13

Selten so einen unglaublichen Schwachsinn gelesen....

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markusde (1.912 Kommentare)
am 02.11.2018 13:44

Du hast nicht begriffen, worum's hier geht, oder?

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 02.11.2018 16:22

🖕

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Gratistester (292 Kommentare)
am 02.11.2018 09:31

Auf den Hochstand geklettert, Handy wehrlos genommen, abgestiegen und Handy unten wieder sorgsam abgelegt...😂😂😂

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jamei (25.498 Kommentare)
am 02.11.2018 09:09

Meistens sind es doch genau diejenigen die gerne Handyvideos machen von anderen Personen - aber wenn SIE selber gefilmt werden - ja dann wird aggressiv vorgegangen und sich auf Datenschutz berufen......

An was erinnert mich das.......

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