Im Vollrausch "Heil Hitler" gebrüllt: "Kann mich an nichts mehr erinnern"

Von Thomas Streif   25.September 2017

"Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, dass ich ,Heil Hitler’ geschrien habe, aber wenn es Zeugen dafür gibt, kann ich es nicht abstreiten, weil ich mich an nichts erinnern kann", sagt der Angeklagte zu Richter Andreas Rumplmayr. Staatsanwalt Alois Ebner wirft dem bisher unbescholtenen Mann die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung vor.

Dieses Vergehen ist mit einer Strafe von bis zu drei Jahren bedroht. Wäre der Angeklagte sinngemäß Herr der Lage, also nicht so schwer betrunken gewesen, müsste er sich wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten.

"Sie waren so betrunken, dass angenommen wird, dass sie nicht mehr wussten, was sie an diesem Abend getan haben", erklärt Rumplmayr dem Angeklagten, der ohne Verteidiger zum Prozess erschienen ist. Zeugen haben den schwer betrunkenen Mann am 5. Mai bei einem Fest in Eggelsberg dabei beobachtet, wie er unter anderem die Hand zum Hitlergruß erhoben und "Heil Hitler" gebrüllt haben soll.

"Ich habe mit rechtem Gedankengut überhaupt nichts am Hut. Der beste Freund meines Sohnes ist aus Syrien", sagt der Beschuldigte, der auch äußerlich nicht so aussieht, als würde er zur Neonazi-Szene gehören.

"Wie viel haben Sie an jenem Abend getankt?", will Ankläger Ebner wissen. Mindestens zehn Bier, etliche Spritzer und Bargetränke dürften es laut dem Angeklagten gewesen sein. "Vor allem den Whisky scheine ich nicht zu vertragen." "Ja, das glaube ich auch. Sie scheinen allgemein ziemlich ungut gewesen zu sein an jenem Abend", so Rumplmayr.

Enormer Kontrollverlust

Ebner legt dem Angeklagten noch einmal eindringlich ans Herz, seine Trinkgewohnheiten zu überdenken. "Bei Ihnen geht der Kontrollverlust im Rausch sogar so weit, dass Sie ,Heil Hitler’ brüllen."

Nach weniger als 15 Minuten ist die Verhandlung, die dem dreifachen Vater sichtlich unangenehm ist, auch schon wieder vorbei. Der Richter verurteilt den Angeklagten zu drei Monaten bedingter Haft. "Sie waren geständig und bisher unbescholten", so Rumplmayr.

Ebner gibt dem Angeklagten noch den Tipp "Passen Sie beim Saufen auf" mit auf den Weg.