Illegale Automaten: Lokale werden ganz geschlossen

Von Dieter Seitl   22.April 2015

Die Schärdinger Behörde unter Bezirkshauptmann Rudolf Greiner setzt ihre Ankündigung um, gegen Betreiber illegaler Glücksspielautomaten durchzugreifen: Ein Betrieb im Bezirk, in dem trotz Ermahnungen und vorangegangenem Einschreiten weiterhin illegales Glücksspiel per Automat angeboten wurde, musste auf Anordnung der Behörde völlig schließen – auch jene Teilbereiche, die nichts mit illegalem Glücksspiel zu tun haben.

"Das war nicht der letzte Betrieb, der geschlossen wird", so Friedrich Burgstaller von der Bezirkshauptmannschaft Schärding auf OÖN-Anfrage.

Bis zu 30.000 Euro pro Monat

In einigen Fällen hatten bereits verhängte Strafen offenbar nicht die nötige Wirkung erzielt: Laut Experten lassen sich bis zu 30.000 Euro "Erlös" pro Monat je illegalem Glücksspielautomat machen – an der Steuer vorbei.

Besteht der begründete Verdacht, dass im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit Glücksspiele entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes veranstaltet oder durchgeführt werden, und ist begründet anzunehmen, dass eine Gefahr der Fortsetzung besteht, so kann die Behörde nach vorheriger Aufforderung zur Einstellung dieser Tätigkeit gemäß § 56a Glücksspielgesetz an Ort und Stelle die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes verfügen, so die Experten.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass in manchen Fällen nach dem Einschreiten der Finanzpolizei verplombte Automaten kurzerhand zur Seite gestellt und neue, illegale Glücksspielautomaten aufgestellt wurden. Betreibern solcher Automaten wird eindringlich empfohlen, diese umgehend zu entfernen – zumal jetzt auch die Schließung des gesamten Lokals droht.

Viele der Automaten seien als Art Internet-Terminals "getarnt", um Illegalität zu verschleiern: Im Rahmen von Kontrollen durch die Finanzpolizei wird festgestellt, ob sich die jeweiligen Automaten, die nicht von zugelassenen Systemanbietern stammen, mit Geld bespielen lassen. Ist dem so, wird der Automat verplombt und nach einem endgültigen Bescheid beschlagnahmt. Wird erneut illegales Glücksspiel angeboten, steht die komplette Schließung aller Betriebsbereiche ins Haus.

Mit Einsprüchen gegen verhängte Schließungen wird das Landesverwaltungsgericht befasst – mindestens bis zur jeweiligen Entscheidung durch das Gericht bleibt das Lokal geschlossen. Wird trotzdem geöffnet, stehen Strafen in der Höhe von mehreren Tausend Euro ins Haus. "Die Polizei wird überwachen, ob geschlossen bleibt", so Jurist Friedrich Burgstaller von der Bezirkshauptmannschaft. Auch den Betreibern legaler Automaten ist das illegale Treiben ein Dorn im Auge.

Die Tricks der Betreiber

Um illegale Automaten zu tarnen und als reine Internet-Terminals zu suggerieren, haben die Betreiber Tricks entwickelt. Um ins "illegale" System zu gelangen, bedarf es eines Codes, der den "bekannten" Spielern offenbar zugänglich gemacht wird – "Unbekannte", die auch Finanzpolizisten sein könnten, erhalten keinen Code: Der Automat lässt sich damit nicht mit Geld bespielen und wäre somit nicht als illegaler Glücksspielautomat zu enttarnen.

Umstände, auf die die Behörden mittlerweile entsprechend reagieren.