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Hallenbad-Vergleich: Im Streit mit Baufirma zahlt Stadt 650.000 Euro

Von Dieter Seitl, 11. Jänner 2019, 05:28 Uhr
Hallenbad-Vergleich: Im Streit mit Baufirma zahlt Stadt 650.000 Euro
Gemeinderat hat im Rahmen einer Sondersitzung ausgehandeltem Vergleich einstimmig zugestimmt. Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

RIED. Das allseits gelobte neue Rieder Freizeitbad mit großzügiger Saunalandschaft war bis zuletzt auch ein Fall für Juristen.

Wie berichtet, hatte eine am Bau beteiligte Firma 4,3 Millionen Euro in Rechnung gestellt, die durch die Stadtgemeinde mit der Errichtung des Hallenbads beauftragte Wohnbaugenossenschaft sah aber lediglich rund 2,3 Millionen Euro als berechtigt an. Es folgte eine juristische Auseinandersetzung.

In einer Sondergemeinderatssitzung wurde nun einstimmig einem ausgehandelten Vergleich zugestimmt. Die Baufirma soll 650.000 Euro erhalten. Damit werde die Auseinandersetzung beendet und bei Gericht "ewiges Ruhen" vereinbart.

"Die aufgelaufenen Gerichtskosten in der Höhe von 32.320 Euro werden geteilt, sodass 16.160 Euro bei der Stadtgemeinde Ried verbleiben. Ebenso verbleiben die jeweils halben Kosten der vom Gericht bestellten Sachverständigen bei der Stadtgemeinde. Von der Stadtgemeinde wurden bisher 45.000 Euro bevorschusst. Hier ist allerdings noch zu erwarten, dass diese Summe noch nicht ausgeschöpft ist und noch ein geringfügiger Rückfluss vom Gericht erfolgt", wie aus Unterlagen hervorgeht.

Die Rechtsvertretungskosten sollen von jeder Partei selbst getragen werden. "Bei der Stadtgemeinde Ried verbleiben somit rund 60.000 Euro. Somit belaufen sich die Gesamtverfahrenskosten für die Stadtgemeinde auf rund 120.000 Euro", wie aus entsprechenden Unterlagen hervorgeht. Die geplante Vorgehensweise wurde im Rahmen eines Sondergemeinderats nach vorheriger Beratung einstimmig beschlossen. Zu einer Debatte und zu Wortmeldungen kam es während der öffentlichen Sitzung nicht.

Die ISG habe mit Schreiben vom 7. Jänner mitgeteilt, dass mit der Bauendabrechnung des Freizeitbades in Höhe von rund 14 Millionen Euro die vom Land genehmigten Einreichkosten eingehalten werden. Die Bauendabrechnung beinhalte neben den geplanten Kosten von 13,35 Millionen Euro, in denen auch der ausverhandelte Baumeisternachtrag in Höhe von 650.000 Euro beinhaltet sei, auch 660.547 Euro an außerordentlichen nachträglichen Kosten wie unter anderem den Umbau der Enthärtungsanlagen, den Sichtschutz Saunagarten, die Rückführung über die Tauchwasserbecken, Überlauf des Tauchbeckens zur Betriebskosten-Optimierung, Abbrucharbeiten, Kunst am Bau, Ausstattung und Architektenwettbewerbskosten.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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Hansderbau (60 Kommentare)
am 12.01.2019 21:42

1. in einem angebot steht NIE alles drin
2. wer sich nicht auskennt fälltrein
3. sich einen gerichtsgutacher zu kontrolle vor vertragabschluss zu leisten ist nicht üblich weil kostet
4. der gutachwr ... wie ich ... verdient nachher ohnedies mehr ...
5. dem vergleich haben die ... technisch u rechtlich unbedarften .. gemeindewichtigen zugestimmt ...... „damit a ruh is“ und haben damit steuergeld mutwillig vernichtet
6. die weiterbildung v gemeinde.mitarbeitern u gemeinde.r.äten ist gegen null gehend ... von minus weg .. ich merke das im öffentlichen vergaberecht in welchem die gemeinden nicht in der lage sind ....... ortsansässige „ zu bevorzugen“
hans.reiter.gerichts.sv.

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kampenhube (2 Kommentare)
am 11.01.2019 10:04

Hier kann man nur mehr eines sagen die Mitarbeiter und der Gemeinderat hat keine Verantwortung oder Haftung über Steuergelder. Steuervorschreibungen werden für Sommergarten einfach vorgeschrieben, obwohl im Landesgesetz eindeutig dargelegt ist das keine Anschlussgebühr für Kanal.-Wasseranschluss zu bezahlen ist. Leider sitzen Beamte in der Bauabteilung die sich um Vorschriften einen Treck kümmern. Die nachfrage bei dem Zuständigen, das ist im Gemeinderat so beschlossen worden. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.01.2019 10:59

War der Username "MichaelKohlhaas" schon vergeben?

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azways (5.813 Kommentare)
am 11.01.2019 09:30

Vermutlich darf gar nicht alles im Angebot enthalten sein, weil sonst die genehmigten Gesamtkosten überschritten würden.

Politischer Wille und Willkür.

Im Endeffekt ist es der Gemeinde egal: Zahlen muss sowieso alles der Bürger.

Und Wahlen sind auch überflüssig, weil sich die Vertreter aller Parteien bei solchen Scharmützel sowieso einig sind.

Summa Summarum muss mit diesen (Volks)Vertretern jede Gesellschaft untergehen.

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 11.01.2019 05:41

Was für Dilletanten werden eigentlich imemr von den Gemeindepolitikern beauftragt.

Das es nachher immer zu Rechtsstreigkeiten kommen muss?

Es gibt ja ein Angebot wo hoffentlich alles drinnensteht,
was bestellt wurde?

Oder sind Mitarbeiter Gemeinden und beauftragte Firmen OÖ
sogar dafür zu ungebildet, sowas nennt sich Vertrag, korrekt auszuarbeiten.

Da gehts ja nicht um Kleinbeträge und ausserdem,
wie stehts mit der Sorgfaltsplficht mit Steuergeldern umzugehen.

Der Baumeister kann sicher nichts dafür. Jedoch wer haftet für die Kosten für Fehlversagen?

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betterthantherest (33.770 Kommentare)
am 11.01.2019 10:29

Wer sagt, dass im Angebot alles drinnensteht?

Wäre nicht das erste Mal, dass nachher noch das eine oder andere Detail zur "Aufwertung" des Gebäudes dazugekam.

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