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Fünf Monate bedingt für Braunauer mit Hitler- und Hakenkreuz-Tätowierung

Von Thomas Streif   22.Jänner 2014

"Es ist egal, wie diese Verhandlung ausgeht, bei der nächsten Körperverletzung wandern Sie ins Gefängnis. Die erste Seite des Strafregisters ist voll, eine zweite wird nicht mehr toleriert", redet Richterin Claudia Lechner dem 23-jährigen Angeklagten gleich zu Beginn des Prozess im Landesgericht Ried ins Gewissen. Vorbestraft ist der Mann aus Braunau bereits wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung, 15 Monate bedingte Haft sind noch offen. Gestern musste sich der beschäftigungslose Mann, der sich geständig zeigte, wegen mehrerer Vergehen gegen das Verbotsgesetz verantworten.

Sowohl eine Hitler- als auch eine Hakenkreuz-Tätowierung "zieren" seinen Oberschenkel. Er machte davon Fotos und schickte sie an Bekannte. Damit nicht genug: Im Sommer 2012 platzierte der Mann aus dem Bezirk Braunau eine Hakenkreuz-Fahne auf seinem Auto. Wiederum ließ er es sich nicht nehmen, Fotos zu machen und zu versenden. Auch zahlreiche Datenträger mit einschlägiger, rechtsextremer Musik, unter anderem von den Bands "Gestapo" und "Arische Jugend" waren in seinem Besitz. Jeder in seinem Umfeld habe rechtsextreme Tattoos gehabt. "Deshalb wollte ich das auch haben, um auszudrücken, dass ich dazugehöre."

"Ich verstehe ihn kaum", sagt einer der Geschworenen. Der Angeklagte spricht sehr schnell und undeutlich. Dass er Hitler damals, als er noch in der Szene dabei gewesen war, gut fand, ist dann aber doch für alle verständlich.

"Bin raus aus der rechten Szene"

"Ich war damals beeindruckt von dem, was Hitler alles aufgebaut hat. Ich habe mir gedacht: ,Schau an, so geht es also auch.’ Ich bin jetzt aber wirklich komplett raus aus der Szene, ich will damit auch nichts mehr zu tun haben, hinter mir die Sintflut", betont der Mann, der sich gleich zu Prozessbeginn in allen Anklagepunkten geständig zeigte.

Richter Franz Maier ist davon nicht ganz überzeugt: "Ich weiß nicht, woran es liegt, aber so besonders geläutert kommen Sie mir nicht vor." Das stimme überhaupt nicht, kontert der Angeklagte. "Ich will ein normales Leben führen, möchte Schichtarbeit machen und Geld verdienen." Die Motivation, sich einen Job zu suchen, dürfte in den vergangenen Monaten aber nicht allzu groß gewesen sein.

Keine aktive Arbeitssuche

Seit einem Jahr ist der 23-Jährige ohne Vormerkung beim AMS. Er habe unter anderem seine neue Lebensgefährtin bei Behördengängen unterstützt. Investitionen von rund 25.000 Euro habe er im abgelaufenen Jahr in das gemeinsame Haus stecken müssen.

Das wiederum veranlasst Richterin Sonja Hofbauer zu der Frage, ob denn die 700 Euro für die Entfernung der Tätowierung da nicht mehr drinnen gewesen seien? Sobald er das Geld beisammen hat, werde er das sofort machen lassen, lässt der Angeklagte eine eindeutige Antwort aber vermissen. Derzeit wird der Mann hauptsächlich von seiner Freundin finanziell unterstützt, sagt der Bewährungshelfer. Eine psychotherapeutische Therapie sei wegen versäumter Termine abgebrochen worden. "Ich habe den Eindruck, dass er mit seiner Lebenssituation völlig überfordert ist", so seine Einschätzung.

Ehe sich die Geschworenen zurückziehen, zeigt Prozessvorsitzende Claudia Lechner drei sichergestellte Hakenkreuzfahnen. Ob er sie wieder haben wolle, fragt sie den Angeklagten? "Nein natürlich nicht, aber vielleicht könnte ich mein beschlagnahmtes Samsung-Handy wieder haben."

Die Geschworenen fällen nach intensiver Beratung einen einstimmigen Schuldspruch: Die Prozessvorsitzende verhängt fünf Monate bedingte Haft. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

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25. April 2024