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FP-Gemeinderäte sollen Hitler-Fotos per WhatsApp versandt haben

Von Thomas Streif/apa   22.März 2018

Wegen Verdachts der NS-Wiederbetätigung haben Verfassungsschützer sowie Polizisten des Landeskriminalamts Oberösterreich am Donnerstag in Suben bei sechs Personen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Unter den Verdächtigen befinden sich FPÖ-Gemeinderäte, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis, Alois Ebner auf OÖN-Anfrage: "Die Beschuldigten wurden bereits einvernommen, sie haben gestanden, diese Bilder versandt zu haben":

"Es wurden in zwei WhatsApp-Gruppen mit sechs bis acht Teilnehmern mehrere Fotos von Adolf Hitler ausgetauscht", so Ebner weiter. Auf sie sei man im Zuge einer Handyauswertung in einem anderen Verfahren gestoßen. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz kam es zu den Razzien. 

Die FPÖ Oberösterreich reagierte am Abend in einer Aussendung auf die Vorkommnisse. "Bei Wiederbetätigung gibt es bei uns null Toleranz", wird Landesparteisekretär Erwin Schreiner zitiert. Alle beteiligten Personen seien keine Parteimitglieder mehr. Bei der FPÖ Oberösterreich gebe es Tausende Bürger, die sich ehrenamtlich engagierten. Diese hätten es nicht verdient, durch Einzelne in den Schmutz gezogen zu werden, heißt es in der Aussendung. Schreiner geht davon aus, dass die Behörden die Vorwürfe prüfen und es zu einer "lückenlosen gerichtlichen Aufklärung" kommt.

Verfahren auch in Tirol

Bei den Hausdurchsuchungen wurden laut Staatsanwaltschaftssprecher mehrere mobile Datenträger und Computer sichergestellt. Die sechs Verdächtigen wurden bereits einvernommen, Donnerstagabend befanden sie sich wieder auf freiem Fuß.

Erst Anfang März hatten zwei Bezirksfunktionäre der Tiroler FPÖ nach einer WhatsApp-Konversation mit einem Adolf Hitler-Bild ihre Funktionen und Mitgliedschaft bis zum Abschluss des gegen sie laufenden Verfahrens ruhend gestellt. Gegen sie wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermittelt.

Es gilt für alle Beteiligten, gegen die wegen Wiederbetätigung ermittelt wird, die Unschuldsvermutung. 

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29. März 2024