Das hilft bei befallenen Buchsbäumen

Von Magdalena Lagetar   17.Mai 2018

Explosionsartig vermehrt hat sich der Buchsbaumzünsler in den vergangenen Jahren. Eingeschleppt wurde er, wie berichtet, aus Ostasien, seither treibt er sein Unwesen auf Buchsbäumen. Genauer gesagt, die Raupe des Buchsbaumzünslers. Diese frisst die Blätter und jungen Triebe des Buchsbaumes ab und hemmt damit das Wachstum. "Der Buchs treibt normalerweise wieder aus, wird aber durch den darauffolgenden Befall der nächsten Generation wieder geschädigt. Nach mehrmaligem Befall ist der Baum normalerweise nicht mehr triebfähig und stirbt ab", sagt Andreas Eppacher, Abteilungsleiter des Städtischen Wirtschaftshofs in Braunau.

Nicht chemisch behandeln

Bekämpft kann der Buchsbaumzünsler am besten mechanisch mit einem Hochdruckreiniger werden oder indem man den Stamm abklopft und die Raupen aufsammelt. Bei kleineren Buchsstämmchen ist das dichte Einhüllen in einen schwarzen Sack an sonnigen Tagen empfehlenswert – für ein paar Stunden. "Bei den dabei entstehenden hohen Temperaturen und dem Sauerstoffmangel gehen die Raupen zugrunde", sagt Eppacher. Chemische Bekämpfung schade auch Nützlingen wie dem Gartenrotschwanz, betont Eppacher. Eine nachhaltige Bekämpfung des Buchsbaumzünslers sei damit ohnehin nicht möglich. Muss die Buchsbaumpflanze entsorgt werden, ist Vorsicht geboten.

Achtung beim Anzünden!

In den Altstoffsammelzentren wird befallener Grünschnitt nur an bestimmten Tagen angenommen, die Warte berichtete. Jetzt ist dies nicht mehr möglich. Einfach entsorgt oder auf den Komposthaufen geworfen darf der Grünschnitt allerdings auch nicht werden. Größere Hecken sollten dann erst in den Wintermonaten entfernt werden, da zu dieser Zeit die Pflanzen nicht akut befallen sind. Eine weitere Möglichkeit ist das Verbrennen. Man darf nach der OÖ-Schädlingsverbrennungsverordnung befallenen Grünschnitt anzünden, bestätigt Eva Gotthalmseder von der Bezirkshauptmannschaft. Allerdings gilt auch hier die kürzlich erlassene Waldbrandschutz-Verordnung: Nicht in der Nähe von Waldgebieten!

Einige weitere Punkte müssen ebenfalls beachtet werden, wie Eva Gotthalmseder betont: "Das Feuer muss man der Gemeinde vorher melden, man muss Maßnahmen setzen, damit sich das Feuer nicht ausbreiten kann, auf die Rauchentwicklung achten und Löschmittel in der Nähe haben", sagt sie. Verboten sind in jedem Fall Brandbeschleuniger wie zum Beispiel Benzin. Wenn der Wind stark weht, darf der befallene Grünschnitt nicht angezündet werden, außerdem muss man auf Funkenflug achten. In einigen Gemeinden wurden in den vergangenen Tagen Sammelcontainer für befallenen Grünschnitt aufgestellt, deren Inhalt man mithilfe der Feuerwehren kontrolliert abbrennen ließ, berichtet Gotthalmseder.