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Anwalt stoppte mutmaßlichen Betrüger und rettete für Opfer 250.000 Euro

Von Dieter Seitl, 23. Oktober 2018, 05:48 Uhr
Anwalt stoppte mutmaßlichen Betrüger und rettete für Opfer 250.000 Euro
Rechtsanwalt Siegfried Zachhuber mit ungewöhnlichem Fall Bild: reschfoto.at

RIED. Trotz "Freibriefs" konnte Überweisung ins Ausland rechtzeitig verhindert werden.

Dank des Rieder Anwalts Siegfried Zachhuber ist ein Mann aus Deutschland weiterhin im Besitz von 250.000 Euro, die ihm ein mutmaßlicher Betrüger offenbar herauslocken wollte. Das Geld, das der Deutsche bei einer Bank im Innviertel "geparkt" hatte, wäre um ein Haar verlorengegangen.

Zumal das Beinahe-Opfer in Deutschland ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschrieben hatte – sinngemäß sollte das Depot-Geld aus finanztechnischen Gründen aus dem Innviertel abgezogen und an den mutmaßlichen Betrüger übertragen werden, der dem rechtmäßigen Besitzer im Anschluss das Geld wieder zurückgeben sollte. Wobei der mutmaßliche Täter offenbar seinen Hauptwohnsitz in Dubai hat – offenbar einen Briefkastenwohnsitz. Wäre die Transaktion nicht gestoppt worden, wäre das Geld vermutlich "verschwunden", so die Befürchtung. Die Bank aus dem Innviertel habe sich sehr korrekt verhalten und mitgeholfen, das Geld nicht zu überweisen, so der Rieder Rechtsanwalt Siegfried Zachhuber. Schließlich hat auch das Gericht per Verfügung verboten, das Geld zu überweisen.

Das mutmaßliche Opfer und der mutmaßliche Täter hatten sich in einer Psychiatrie-Einrichtung in Deutschland kennengelernt. Wobei der Verdacht naheliege, dass der mutmaßliche Täter jeweils versuche, reiche Patienten kennenzulernen. Darauf weisen andere in Deutschland gerichtsanhängige Fälle hin, so Jurist Zachhuber. Es bestehe der Verdacht, dass dies professionell betrieben werde.

Im aktuellen Fall habe der mutmaßliche Betrüger den Notar-Termin in Deutschland eingefädelt, um der Bank glaubwürdige Unterlagen vorlegen zu können – das mutmaßliche Opfer habe nur unterschrieben. Es handelt sich um ein "Schuldanerkenntnis" – weil dieses von der Logik her naturgemäß genau in die "umgekehrte Richtung" lauten müsste, war für das Gericht in Österreich die Argumentation des Rieder Anwalts durchaus nachvollziehbar.

Dessen Mandant war stutzig geworden, weil der nach der Unterzeichnung des notariellen Schriftstücks den mutmaßlichen Betrüger nicht mehr erreichen konnte. Das Verfahren ist mittlerweile erstinstanzlich zugunsten des mutmaßlichen Opfers ausgefallen. "Der Richter sagte, die gesamte Vermögensübertragung ist nichtig. Und es schaut auch für die zweite Instanz bestens aus", so der Rieder Anwalt Siegfried Zachhuber. Aus heutiger Sicht habe der mutmaßliche Betrüger die mit dem Verfahren verbundenen Kosten in Höhe von 34.000 Euro zu tragen.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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was (581 Kommentare)
am 23.10.2018 20:15

Kann man den Artikel auch so verfassen, dass ihn nicht-Juristen verstehen?

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spoe (13.470 Kommentare)
am 23.10.2018 08:31

Gute Nachrichten und ein sympathisches Bild eines Anwalts.
Ja, das gibt es auch! zwinkern

Normalerweise sind nur bad news --> (selling) good news.

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