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"Alle Genehmigungen lagen der Marktgemeinde vor"

Von (elha), 30. August 2018, 10:04 Uhr
"Alle Genehmigungen lagen der Marktgemeinde vor"
Bild: Alois Litzlbauer

LOHNSBURG. Das Aus für die vor drei Jahren erbaute Schießanlage in Lohnsburg kam durch nachträglich geforderte Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde.

Es ist ein Thema, das die Gemeinde Lohnsburg noch länger beschäftigen wird: Die vor drei Jahren erbaute Schießanlage im Kobernaußerwald. Wie die Volkszeitung berichtet hat, wird nach Anrainerprotesten und nachträglich eingeforderten Maßnahmen zum Gewässerschutz der Betrieb eingestellt und ein Teil der Anlage zurückgebaut. Da in der Vorwoche Bürgermeister Max Mayer nicht zu Wort gekommen ist, klärt dieser nun über die Zusammenhänge auf: "Das Schießzentrum war bereits fertiggestellt und in Betrieb, als die Bezirkshauptmannschaft nachträglich ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet hat. Bei Baubeginn lagen der Marktgemeinde alle Genehmigungen vor. Die teuren Auflagen erwiesen sich für den Verein, die Gemeinde und das Land Oberösterreich als unfinanzierbar", sagt VP-Bürgermeister Max Mayer.

Kein Entgegenkommen

Doch auch der USSC Lochen, Bauherr und Betreiber der Anlage, sei nicht unschuldig am Scheitern. "Nach Protesten der Anrainer über die Lärmbelästigung durch den Schießbetrieb haben wir unzählige lange Gespräche geführt. Wir waren durch die Einführung von begrenzten Schießzeiten knapp an einer Lösung dran, aber der USSC Lochen ist uns beziehungsweise den Anrainern überhaupt nicht entgegengekommen. Verständlicherweise haben die dann Druck gemacht und rechtliche Schritte eingeleitet", sagt Max Mayer. Von Gesetzes wegen gebe es allerdings keine Handhabe in puncto Schießzeiten. "Es ist gesetzlich geregelt, wann die Leute rasenmähen dürfen, aber bei einer Sportanlage wie dieser gibt es keine rechtliche Grundlage. Die fehlende Einsicht der Sportschützen und mangelnde rechtliche Möglichkeiten haben eine Lösung des Problems verhindert", sagt Mayer.

Er stellt außerdem klar, dass die 260.000 Euro, die im Kobernaußerwald investiert wurden, nicht alleine in die Schießanlage geflossen sind. "Ein Teil des Geldes wurde verwendet, um die Skirollerstrecke und das Biathlonzentrum zu sanieren. Die Marktgemeinde Lohnsburg hat über 20 Jahre das Trainingszentrum für Langlauf und Biathlon betrieben. Im Nachhinein betrachtet wurde das sehr professionell gemacht, was sich auch in entsprechenden Nächtigungen in der Region und in internationalen Erfolgen der österreichischen Biathleten niedergeschlagen hat."

Auch an der Tatsache, dass ein Teil (rund 3000 Quadratmeter) der Schießanlage in Lohnsburg wieder zurückgebaut werden muss, trage der USSC Lochen eine Mitschuld. "Hubert Mühlbacher hat die Bauarbeiten geleitet. Dabei wurde über die Widmungsgrenzen hinaus gebaut", erklärt der Bürgermeister. Auf behördliche Anordnung muss dieser Bereich nun zurückgebaut werden. "Die Rückbaukosten werden derzeit ermittelt. Die Vorgehensweise muss noch mit dem Landessportbüro und der Bezirksverwaltungsbehörde koordiniert und angesprochen werden", sagt Bürgermeister Max Mayer. 

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14  Kommentare
14  Kommentare
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wakope (16 Kommentare)
am 31.08.2018 10:30

Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl die Behörden und daraus resultierend auch der Bgm mit diesem Projekt überfordert waren. Der Bgm hat sich auf die Angaben der übergeordneten Behörden verlassen, und diese hatten wohl wenig Ahnung, was bei der Zulassung von so einer Anlage alles zu berücksichtigen ist.
Dann kam noch die Sturheit der Schützen hinzu und, dass diese gravierende Fehler beim Bau gemacht haben.
Das alles und der Unmut der Betroffenen ergab einen wunderbaren Cocktail mit viel Streitpotential. Das Ergebnis haben wir jetzt. Hoffentlich kehrt nun wieder Ruhe im Kobernaußerwald ein.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 31.08.2018 06:43

wakope, void, sinngemäß: „Dass das ganze nicht ohne Lärm von statten geht, muss auch vorher allen klar gewesen sein...“
Mmn muss das Teil der Bau- oder Betriebsgenehmigung sein.
Ist das überhaupt zu trennen?

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wakope (16 Kommentare)
am 31.08.2018 09:00

Das war mir auch klar, darum habe ich auch sofort meine Bedenken angemeldet. Uns wurde kurz vor Baubeginn ein fadenscheiniges Gutachten vorgelegt, welches abgeleitet von einer anderen Schießstätte auf die betreffende Anlage umgelegt wurde. Dieser Schrieb beinhaltet, dass einzelne Schussgeräusche hörbar sein werden, jedoch in der Gesamtheit keine Beeinträchtigung vorhanden sein wird.

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Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 31.08.2018 06:07

Wenn derart massive Erdarbeiten in einem Hang erfolgen, dann ist jedem klar, dass das ein Eingriff nach dem Wasserrechtsgesetz ist. Diese Bewilligung war immer schon notwendig - rein nach dem Gesetz. Das hätte der Bürgermeister schon wissen müssen, keine Frage!

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 31.08.2018 05:24

können diese Sportschützen nicht wo hinfahren, wo weit und breit nichts ist, wo man nicht stört, oder wo das Militär entsprechende Areale hat?

Aber die Art und Weise wie Behörden selbst schon genehmigte Carports zum Beispiel nachträglich bekämpfen, nur weil die ein bisserl anders gebaut wurden,

und das in jahrelanger juristischer Spitzfindigkeit, die verhindern soll, es genau dem Plan gemäß nach 15 Jahren abzuändern,

das ist die Sache, die eigentlich niemand versteht. Niemand der den Behördenaufwand berechnet, niemand der berechtige Bürgerinteressen berücksichtigt.

Verfahren bei Verfahren.........

Aber bei echten Gefahren da ist manchmal die Behörde diejenige, die sagt das ist ja eh nicht möglich und das dummdreist gegen jeden Hausverstand.

Transparenz und es ginge überall viel mehr weiter, und es schauten bessere Lösungen durchs Zusammenreden heraus.

Papierberge bilden manchmal weniger nach, als einige Fotos, das ist manchmal das echte Dilemma .

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enoch (567 Kommentare)
am 31.08.2018 09:11

Carports..."ein wenig anders gebaut". Vielleicht liegt ja da der Ursprung?
Alle anderen wären dumm, wenn sie dann nach Plan bauen?

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Void (488 Kommentare)
am 30.08.2018 15:36

Man legt einen Einreichplan vor, dieser wird genehmigt, man baut und wenn man fertig ist kommt die Behörde und sagt: passt doch nicht.
Mir tun die Sportschützen leid!

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wakope (16 Kommentare)
am 30.08.2018 16:38

Nicht ganz korrekt! Ein Einreichplan ist einzuhalten, es ist nicht gestattet, wie hier geschehen, ca. 3000m2 größer als die gewidmete Fläche zu bauen. Hier wurden Bäume gefällt und Erdreich abgetragen. Weiters wurde das Oberflächengewässer, welches mit Blei von der Munition verunreinigt war, ungeschützt in den Wald abgeleitet. Das Wasser des KB-Waldes dient vielen zur Trinkwasserversorgung. Nicht weit weg, wird im KB-Wald auch gerade um den Erhalt der Qualität des Trinkwassers gekämpft.

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Void (488 Kommentare)
am 30.08.2018 16:49

Das mit dem zu groß bauen ist schon richtig. Ich meine aber, dass die Sache mit dem Oberflächengewässer schon bei der Prüfung des Einreichplans verlangt hätte werden müssen. Als Häuslbauer verlasse ich mich schon drauf, dass wenn ich eine Baubewilligung erhalten habe dann auch wirklich bauen darf. Das kann man den Sportschützen im Nachhinein nicht vorwerfen.

Dass das ganze nicht ohne Lärm von statten geht, muss auch vorher allen klar gewesen sein...

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wakope (16 Kommentare)
am 30.08.2018 19:07

da gebe ich Ihnen recht. Leider wurden viele Themen nur oberflächlich betrachtet, so auch die Themen Lärm und Umwelt. Ich als Betroffener, habe bereits als die Idee geboren wurde die Fläche an den USSC zu verpachten meine Einwände bzgl der Lärmbelästigung deponiert. Wir wurden aber nicht erhört und mit Aussagen, dass man nichts hören wird vertröstet. Wünsche über ein Probeschießen wurden ebenso ignoriert. Dass ich mir das nicht gefallen lassen kann, ist somit auch klar. Es geht schließlich auch um unsere Wohnqualität. Wir haben in unser zuhause auch viel Geld investiert.

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Void (488 Kommentare)
am 31.08.2018 07:34

Wen dem so ist, hat die Politik ja total versagt. So ein Probeschießen wäre innerhalb von 1 - 2 Stunden erledigt gewesen und alle hätten gewusst was auf sie zu kommt.

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feelfree (31 Kommentare)
am 31.08.2018 00:43

Wieso dürfen in Lohnsburg Sportschützen bei der Biathlon Schirolleranlage Widmungskategorie "nordische Sportanlage mit Schießstätte" mit großen Kalibern schießen? Im Biathlonsport ist doch max. Kleinkaliber 22 lr zulässig, oder nicht? Welche "Kaliber“ gestattet denn diese Widmung... mit Schießstätte nun tatsächlich?

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enoch (567 Kommentare)
am 31.08.2018 09:13

Ein Bau kann schnell mal baurechtlich genehmigt werden. Ist halt dann ein Unterschied, ob eine Familie drinnen wohnen will oder ein Pyrotechnikbetrieb einzieht. (um es mal mit Extremen zu beschreiben).
Wer da die verschiedenen notwendigen Berechtigungen übersehen hat ist eine andere Frage.

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il-capone (10.378 Kommentare)
am 30.08.2018 13:20

Schotterabbau wär dort wohl lukrativer, u. ausreichend Abstand zu Siedlungen wäre auch.
Nebenbei könnens dann auch gleich eine Verlegung der Durchzugstrasse trassieren, der Hügel unterm Turm steht ohnehin nur im Weg ... zwinkern

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