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„Adolf, bitte melde Dich“ - Aufregung um Facebook-Posting

Von Thomas Streif, 07. April 2016, 13:19 Uhr
File photo of a man silhouetted against a video screen with an Facebook logo posing with an Dell laptop in this photo illustration taken in the central Bosnian town of Zenica
Bild: Symbolfoto:Reuters

SCHÄRDING. Prozess wegen Wiederbetätigung gegen Mann aus Schärding wurde vertagt – für den Ersatzgemeinderat der FPÖ gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Vorfall am 15. August 2015 in einem Schärdinger Gastgarten beschäftigte am Donnerstag ein Geschworenengericht in Ried im Innkreis. Einem Schärdinger, der sich politisch für die FPÖ engagiert, wird von der Staatsanwaltschaft das Verbrechen nach §3-Verbotsgesetz vorgeworfen. Der Beschuldigte, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll sich laut Staatsanwältin Ernestine Heger im nationalistischen Sinne wiederbetätigt haben. Auf seiner Facebook-Pinwand tauchte an besagtem Tag plötzlich ein Foto von Adolf Hitler mit der großen Überschrift „Vermisst seit 1945“ auf. „Adolf, bitte melde dich, Deutschland braucht dich“, steht weiters bei dem Bild geschrieben. Unterzeichnet ist das „Schreiben“ samt Foto mit „das deutsche Volk“. 

"Mein Mandant ist nicht schuldig"

Sein Mandant sei nicht schuldig, so Verteidiger Stefan Glaser. Es gebe zwei völlig unterschiedliche Schilderungen der Polizei. „Wie kann die Polizei eine völlig falsche Anzeige schreiben?“, stellt der Anwalt in den Raum. Unter anderem darüber, zu welcher Uhrzeit das Posting an besagtem Samstag getätigt wurde, gehen die Aussagen auseinander. Laut Polizei in den frühen Morgenstunden, die Version des Angeklagten ist eine ganz andere. Dass ein Polizist darüber, wie er zu dem Screenshot mit dem einschlägigen Posting gekommen sei, zwei verschiedene Angaben gemacht hatte, sei ein Beweis für die schlampigen Ermittlungen.

Unstrittig hingegen ist, dass dieses Foto auf der Pinnwand des Beschuldigten veröffentlicht wurde. Wie es dazu kommen konnte, will die vorsitzende Richtern des Geschworenengerichts, Claudia Lechner, vom Angeklagten wissen: Er habe sich zu Mittag mit Freunden in einem Lokal in Schärding getroffen. Irgendwann hätte sich dann ein Deutscher mit dem Namen „Helmut“ zu ihm und seinen Freunden dazugesetzt. Das eine oder andere Achterl sei geflossen. Als er von der Toilette zurückgekommen sei, habe er einen Anruf seiner Schwester bekommen. „Ich wurde gefragt, warum ich so ein Foto von Hitler auf meiner Facebook-Seite poste“, so der Beschuldigte. „Helmut“ habe daraufhin gelacht und gesagt, ich solle nicht so sein. „Er meinte, er habe es lustig gefunden“, sagt der Beschuldigte. „Ich war schon sauer, habe das Posting dann aber gleich gelöscht und mir gedacht, dass sich die Sache damit erledigt habe." 

Die Ermittler gehen hingegen davon aus, dass das Foto an diesem Samstag im August 2015 bereits in den frühen Morgenstunden veröffentlicht worden war.

"Habe nichts mit der rechten Szene zu tun"

Erst ein Anruf der Polizei einige Wochen später dürfte den Schärdinger an den „lustigen Nachmittag“ erinnert haben. Ob er dieses Foto von Hitler auf seinem Handy gespeichert hatte, will Lechner wissen. „Nein, ich habe es vorher noch nie gesehen.“ Mit „Helmut“ habe er sich auch nicht über Politik, sondern nur über Fußball unterhalten. Den Eindruck, dass der ominöse Deutsche der rechten Szene zuzuordnen sei, habe er nicht gehabt, so der Beschuldigte. Lechner: „Würden Sie sich der rechten Szene zuordnen?“ Damit habe er überhaupt noch nie etwas zu tun gehabt, noch nie habe er eine Veranstaltung der rechten Szene besucht, antwortet der Schärdinger. Ob er sich politisch engagiere, will Lechner jetzt noch wissen. „Ja, für die FPÖ, ich bin Ersatzgemeinderat in der Stadt Schärding.“

Entlastet wird der Beschuldigte von Freunden, die an besagtem Tag mit ihm im Gastgarten saßen. Der unbekannte „Helmut“ aus Deutschland, der sich als Fan von Eintracht Frankfurt outete, habe nur ganz kurz das Handy ihres Freundes genommen. Wenige Minuten später habe schon die Schwester des Angeklagten wegen des einschlägigen Postings angerufen.

„Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wegen falscher Zeugenaussage eingestellt wird“, sagt der Schärdinger im Zeugenstand. Gegen ihn und zwei weitere Personen ist ein gerichtliches Verfahren wegen falscher Zeugenaussage anhängig. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

„Es war ein schöner Sommertag“, erinnert sich ein weiterer Freund des Beschuldigten im Zeugenstand. Man habe mit dem Deutschen am Nachbartisch gescherzt und dieser hätte sich schließlich zu ihnen gesetzt. Dass man „Helmut“ nicht an der Benutzung des am Tisch liegenden Handys gehindert habe, sei im Nachhinein „ein kapitaler Fehler“ gewesen, so der Mann.

Kein idealer Gesprächspartner

Nachdem der Beschuldigte den Hinweis auf das einschlägige Posting bekommen hatte, hätte sich die Runde schnell aufgelöst. „Das hat uns stutzig gemacht und wir waren uns dann sicher, dass der Deutsche doch nicht der ideale Gesprächspartner für uns ist“, so der Zeuge.

Ob er betrunken gewesen sei, will die beisitzende Richterin vom Zeugen wissen. „Ja, schon“, so die Antwort des Schärdingers, der an besagtem Abend noch ein Fußballspiel für seinen Verein zu bestreiten hatte. „Ich hab damals in der zweiten Mannschaft gespielt. Ich dachte, wir werden das auch so rüberbringen. Das ist aber nur an diesem einen Tag passiert“, rechtfertigt sich der Zeuge zur Frage, ob es denn normal sei, dass man an einem Spieltag zu Mittag Alkohol konsumiere.

Dann betritt ein Polizeibeamter den Schwurgerichtssaal. Er sei im August 2015 von einem Bekannten per MMS-Mitteilung mit einem Screenshot des Facebook-Postings auf das Hitler-Foto aufmerksam gemacht worden. Sein Freund habe gesagt, er habe den Screenshot zwischen 7 und 7.30 Uhr in der Früh gemacht. Gegen 9 Uhr sei ihm dieser am 15. August 2015 zugespielt worden. „Da bin ich mir sicher“. Das MMS habe er allerdings nicht mehr gespeichert, so der Polizist im Zeugenstand.

Da noch weitere Zeugen befragt werden müssen und ein genaues Protokoll von Facebook noch nicht beim Gericht eingelangt ist, wird der Prozess nach etwas mehr als zwei Stunden vertagt. Die weiteren Aussagen und das Protokoll sollen darüber Aufschluss geben, zu welcher Uhrzeit das Posting tatsächlich veröffentlicht worden ist.

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