AKM verlangt für Benefizveranstaltung Musikgebühr

Von Dieter Seitl   13.November 2017

Dass er nun wegen des Auftritts eines Musikers im Rahmen eines Golf-Charityturniers an die AKM eine Musikschutz-Abgabe zahlen soll, stößt Sven Umert, dem Chef der DUO-Holding mit Sitz in Mehrnbach bei Ried, sauer auf. "Ich verstehe schon, dass die Abgabe bei gewinnorientierten Veranstaltungen eingefordert wird. Aber wenn man sich für eine karitative Sache einsetzt und dann geschröpft wird, sehe ich das nicht ein."

Der Hintergrund: Hinter jedem Song stehen Komponisten und Texter, denen ihr Werk als geistiges Eigentum gehört. "Werden diese Stücke bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt, steht den Urhebern dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung zu", so die AKM, die diese Tantiemen laut eigenen Angaben "treuhändig einhebt und sie an die Komponisten, Textautoren und Musikverleger weitergibt." Das gelte für das öffentliche Abspielen von Radiomusik genauso wie für Konzerte und Discos wie für Hintergrundmusik in Lokalen, so die AKM.

Vielfach unbekannte Regeln

Dass auch für Charity-Veranstaltungen Gebühr fällig sein soll, wenn der auftretende Musiker Gage erhält, geht Unternehmer Sven Umert zu weit. "Für mich schießen die Regelungen insgesamt über das Ziel hinaus. Zum Beispiel wäre auch eine Hochzeit mit Musik bei der AKM im Vorfeld anzumelden und es wäre Gebühr fällig. Nur wissen das die Wenigsten. Zum Beispiel auch für Firmenfeiern mit Musik ist Gebühr fällig."

Bei der DUO-Charityveranstaltung am Golfclub Sonnberg in St. Johann am Walde waren dank kräftigen Aufrundens des Unternehmens 5000 Euro für in Bedrängnis geratene Familien in der Region zusammengekommen. Aufgetreten war ein Sänger aus Irland – zu einer sehr moderaten Gage, wie Umert betont. Monate später kam ein Anruf der AKM samt einer Forderung über 328,50 Euro zuzüglich sechs Prozent "Erhebungsspesen".

"Der Künstler hätte ohne Gage auftreten müssen, damit keine Gebühr fällig wäre. Welcher Künstler tut das im Hochsommer?", so Umert. "Unternehmen, die ein Event für gute Zwecke veranstalten, werden durch die Gebühr am Ende für ihren karitativen Einsatz bestraft."

Praktisch alles, was sich mit Musik außerhalb der eigenen vier Wände abspiele, falle unter AKM, so Umert – zwischenzeitlich habe er auch eine Forderung für das DUO-Charityturnier vom Jahr 2016 erhalten. "Ich sehe es so, dass hier gutes Werk bestraft wird."

Er lasse gerade erheben, wie die AKM ihre Einnahmen verteile – in welcher Höhe und an wen, so Umert, dem das System zu wenig transparent sei. Er werde bei künftigen Veranstaltungen mit Musik jedenfalls die "AKM-Agenden" an die jeweils Auftretenden übertragen, so Umert.