59-Jähriger belästigte die Tochter (14) einer Bekannten

Von Thomas Streif   15.November 2017

"Es stimmt alles, wie es das Mädchen gesagt hat. Es tut mir so furchtbar leid. Ich schäme mich so sehr", sagt der Angeklagte zu Richter Josef Lautner. Der Jurist, der im Innviertel ein Wochenendhaus besitzt, soll im Jänner 2016 die damals 14-jährige Tochter einer Bekannten der Familie sexuell belästigt haben. Seine Frau und die Mutter des Mädchens waren für eine Weile nicht im Haus, diese Gelegenheit nutzte der bisher unbescholtene Mann aus.

"Für mich war das ein Spiel"

Er habe gekocht, das Mädchen habe sich im Wohnzimmer ein Video angesehen. "Ich bin zu ihr gekommen, dann ist es zu den Berührungen gekommen. Für mich war das ein Spiel, ein bisschen kitzeln, die Brüste berühren und küssen. Als sie mich weggedrückt hat, ist es mir aber sofort geschossen, und es war mir bewusst, dass ich gerade einen Riesenfehler gemacht habe", schildert der Angeklagte den Übergriff. Er habe sich freiwillig in psychologische Betreuung begeben, um sein Verhalten intensiv aufzuarbeiten.

Nach der Anzeige sei er selber schockiert darüber gewesen, dass die Tochter der Bekannten erst 14 Jahre alt war. Sie habe älter ausgesehen, so der Beschuldigte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Mann keine einschlägigen Videos gefunden. "Ich verachte Kinderpornografie zutiefst und ich bin auf keinen Fall pädophil", sagt der 59-Jährige.

Laut der Prozessbegleiterin leidet das Opfer bis heute an den Folgen des Vorfalles. "Die junge Frau leidet nach wie vor unter den Eindrücken der Geschehnisse", so die Anwältin. "Mein Mandant hat einen Riesenfehler gemacht. Ich gehe davon aus, dass das nie wieder vorkommen wird", sagt Verteidiger Christian Breit in seinem Schlussplädoyer.

Der Beschuldigte wird zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er dem Opfer rund 4300 Euro für Teilschmerzensgeld und Behandlungskosten bezahlen. Eine langfristige ambulante Psychotherapie wird angeordnet. Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer gibt keine Erklärung ab, der Richterspruch ist daher noch nicht rechtskräftig.