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4883 Stunden für Sozialmarkt aktiv

10.Jänner 2022

Per Jahreswechsel sind die Einkommensgrenzen für die Einkaufsberechtigung im Sozialmarkt angepasst worden: Die Grenze für Einpersonenhaushalte ist von zuvor 1000 auf 1200 Euro angehoben worden. Zweipersonenhaushalte: jetzt 1700 Euro (zuvor 1500 Euro); für jedes Kind zusätzlich nun 300 Euro (bisher 250 Euro).

Informationen zur Ausstellung der Einkaufsberechtigungskarte gibt es bei den Gemeindeämtern. Das Einkaufslimit liegt derzeit bei 30 Euro pro Woche. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise hätten für viele Menschen den Alltag verschärft, so das Rote Kreuz. Dazu kämen die steigenden Preise für Wohnungsmieten, Energie-, Treibstoff- und Heizkosten, so die Helfer.

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23. April 2024