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30-Jähriger verprügelte seine Schwester und drohte: "Steche dir die Augen aus"

19. Februar 2020, 00:04 Uhr
30-Jähriger verprügelte seine Schwester und drohte: "Steche dir die Augen aus"
Der gestrige Schöffenprozess im Landesgericht Ried dauerte bis in die Abendstunden.

RIED/BRAUNAU. Wegen zahlreicher Anklagepunkte, unter anderem wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung, musste sich gestern ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Braunau vor einem Schöffengericht in Ried verantworten. Der Prozess dauerte – bei der Anzahl der vielen Vorwürfe kein Wunder – den ganzen Tag, ein Urteil fiel erst in den Abendstunden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seine 16-jährige Schwester getreten, geschlagen und an den Haaren gezogen zu haben. Zudem drohte er dem Mädchen mit dem Messer. "Ich kürze dir deine Zunge und steche dir die Augen aus", soll der Beschuldigte laut Anklage gesagt haben. Grund für den Gewaltausbruch war eine vorangegangene Aussage des Mädchens bei der Polizei gegen ihren Bruder.

Damit nicht genug: Der 30-Jährige hat laut Anklage außerdem seine Ex-Lebensgefährtin und Mutter eines gemeinsamen Kindes geschlagen. Der Grund: Der Angeklagte verdächtigte seine damalige Partnerin des Fremdgehens. Weiters soll er die Frau gestalkt haben. Stundenlang sei er vor ihrer Wohnung gestanden, an ihrem Arbeitsplatz aufgetaucht und habe die Frau mit dem Auto verfolgt. In der Verhandlung gestand der Beschuldigte nur, dass er seiner Ex-Freundin ein paar Ohrfeigen verpasst habe.

Nach stundenlanger Verhandlung gab der Schöffensenat um 17.30 Uhr das Urteil bekannt: Der Beschuldigte wurde wegen mehrerer angeklagter Vorwürfe zu 18 Monaten Haft verurteilt. Der unbedingte Teil beträgt ein halbes Jahr, die Untersuchungshaft wird angerechnet. Ein Schuldspruch wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde nicht gefällt, weil die Schwester des Beschuldigten Glück im Unglück hatte und keine schweren körperlichen Schäden davontrug. Zudem wurden ein Anti-Aggressionstraining und Bewährungshilfe angeordnet.

Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

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