20 Jahre alte Tätowierung wurde Mann zum Verhängnis: 20 Monate bedingte Haft

Von OÖN/tst   07.November 2018

Hatte ein Innviertler fast 20 Jahre die Zahl „88“, die in rechten Kreisen für „Heil Hitler“ steht, auf seinem Handballen tätowiert? Davon ging Staatsanwältin Petra Stranzinger aus und warf dem Anklagten das Verbrechen der Wiederbetätigung vor. Über diesen Vorwurf mussten im Landesgericht Ried am Mittwoch die Geschworenen entscheiden. Der Prozess gegen einen 35-Jährigen aus dem Bezirk Braunau wurde im Mai 2018 wegen weiterer Beweisanträge vertagt, die OÖN haben berichtet. Aus juristischen Gründen mussten der Beschuldigte, wie auch die Zeugen aus dem ersten Prozesstag, noch einmal befragt werden.

Der Innviertler blieb bei seiner bisherigen Verantwortung. Er habe sich die Tätowierung als Jugendlicher selber gemacht. Die Zahl 88 habe er sich dabei aber nicht gestochen, es sei eher etwas Kegelartiges gewesen. Zwar räumt er ein, sich vor vielen Jahren der rechten Szene etwas zugehörig gefühlt zu haben, das sei aber eine Jugendsünde gewesen. „Ich war jung und dumm, ich will jetzt für meinen Sohn da sein, sonst nichts“, sagt der Angeklagte. Seine Vorstrafen – die letzte aus dem Jahr 2006 - kommentiert er so: „Das ist alles sehr lange her, seither habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.“

Im Dezember 2017 war die mutmaßlich einschlägige Tätowierung einer Polizistin bei einer Vernehmung des Mannes aufgefallen. Bereits am ersten Verhandlungstag war davon die Rede, dass der Angeklagte ein Hitler-Porträt am Oberschenkel tätowiert hat. Da er das mutmaßliche Tattoo nicht öffentlich zur Schau stellte, ist das jedoch nicht Gegenstand der Verhandlung.

Belastende Aussage von Dermatologen  

Die Erkenntnis eines Dermatologen, der ein Gutachten über die Tätowierung erstellte, ändere nichts an seiner Aussage. „Ich gehe mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es sich um die Zahl 88 handelte und Korrekturen vorgenommen wurden“, sagte der Dermatologe. Nicht sagen könne man, wann die Übertätowierung vorgenommen wurde, heißt es in dem Gutachten. Dass sich der Beschuldigte die Tätowierung selber stach, schloss der Experte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus.

„Unabhängig davon, dass mein Mandant bei seiner Verantwortung bleibt und unschuldig ist, kann laut dem dermatologischen Gutachten nicht festgestellt werden, wann diese mutmaßliche Übertätowierung stattfand.“ Daher sei allenfalls von einer Verjährung auszugehen, sagte Verteidiger Robert Schertler und fügte hinzu: „Die Polizistin sagte, sie sei sich nur zu 90 Prozent sicher gewesen, zwei Achter gesehen zu haben. Das ist kein ausreichender Schuldbeweis in einem Strafverfahren. Ich fordere daher einen Freispruch“, sagte Schertler.

Staatsanwältin Stranzinger ist von der Schuld des Angeklagten felsenfest überzeugt: „Es gibt nicht den Hauch eines Zweifels am Tatbestand der Wiederbetätigung. Es ist völlig lebensfremd, dass man sich irgendwelche Kegeln tätowiert, zumal der Beschuldigte selber angab, in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein. Die Zahl 88 wurde öffentlich zur Schau getragen, das steht für mich außer Zweifel“, sagte die Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer.

20 Monate bedingte Haft verhängt 

Nach intensiver Beratung gaben die Geschworenen ihre einstimmige Entscheidung bekannt. Sie sprachen den Mann mit 8:0-Stimmen schuldig. Das Geschworenengericht verhängte 20 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Robert Schertler meldete nach Beratung mit seinem Mandaten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.

Ungemach droht jetzt auch der Lebensgefährtin des Angeklagten. Da die Frau angab, ausschließen zu können, dass ihr Freund die Tätowierung verändern ließ, droht ihr ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung. Staatsanwältin Stranzinger kündigte ein solches im Prozess bereits an.