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20 Jahre alte Tätowierung wurde Mann zum Verhängnis: 20 Monate bedingte Haft

Von OÖN/tst, 07. November 2018, 13:31 Uhr
Bild: VOLKER WEIHBOLD

RIED/BRAUNAU. Ein 35-jähriger Innviertler wurde am Mittwoch im Landesgericht Ried von den Geschworenen wegen eines einschlägigen NS-Tattoos einstimmig schuldig gesprochen. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.

Hatte ein Innviertler fast 20 Jahre die Zahl „88“, die in rechten Kreisen für „Heil Hitler“ steht, auf seinem Handballen tätowiert? Davon ging Staatsanwältin Petra Stranzinger aus und warf dem Anklagten das Verbrechen der Wiederbetätigung vor. Über diesen Vorwurf mussten im Landesgericht Ried am Mittwoch die Geschworenen entscheiden. Der Prozess gegen einen 35-Jährigen aus dem Bezirk Braunau wurde im Mai 2018 wegen weiterer Beweisanträge vertagt, die OÖN haben berichtet. Aus juristischen Gründen mussten der Beschuldigte, wie auch die Zeugen aus dem ersten Prozesstag, noch einmal befragt werden.

Der Innviertler blieb bei seiner bisherigen Verantwortung. Er habe sich die Tätowierung als Jugendlicher selber gemacht. Die Zahl 88 habe er sich dabei aber nicht gestochen, es sei eher etwas Kegelartiges gewesen. Zwar räumt er ein, sich vor vielen Jahren der rechten Szene etwas zugehörig gefühlt zu haben, das sei aber eine Jugendsünde gewesen. „Ich war jung und dumm, ich will jetzt für meinen Sohn da sein, sonst nichts“, sagt der Angeklagte. Seine Vorstrafen – die letzte aus dem Jahr 2006 - kommentiert er so: „Das ist alles sehr lange her, seither habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.“

Im Dezember 2017 war die mutmaßlich einschlägige Tätowierung einer Polizistin bei einer Vernehmung des Mannes aufgefallen. Bereits am ersten Verhandlungstag war davon die Rede, dass der Angeklagte ein Hitler-Porträt am Oberschenkel tätowiert hat. Da er das mutmaßliche Tattoo nicht öffentlich zur Schau stellte, ist das jedoch nicht Gegenstand der Verhandlung.

Belastende Aussage von Dermatologen  

Die Erkenntnis eines Dermatologen, der ein Gutachten über die Tätowierung erstellte, ändere nichts an seiner Aussage. „Ich gehe mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es sich um die Zahl 88 handelte und Korrekturen vorgenommen wurden“, sagte der Dermatologe. Nicht sagen könne man, wann die Übertätowierung vorgenommen wurde, heißt es in dem Gutachten. Dass sich der Beschuldigte die Tätowierung selber stach, schloss der Experte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus.

„Unabhängig davon, dass mein Mandant bei seiner Verantwortung bleibt und unschuldig ist, kann laut dem dermatologischen Gutachten nicht festgestellt werden, wann diese mutmaßliche Übertätowierung stattfand.“ Daher sei allenfalls von einer Verjährung auszugehen, sagte Verteidiger Robert Schertler und fügte hinzu: „Die Polizistin sagte, sie sei sich nur zu 90 Prozent sicher gewesen, zwei Achter gesehen zu haben. Das ist kein ausreichender Schuldbeweis in einem Strafverfahren. Ich fordere daher einen Freispruch“, sagte Schertler.

Staatsanwältin Stranzinger ist von der Schuld des Angeklagten felsenfest überzeugt: „Es gibt nicht den Hauch eines Zweifels am Tatbestand der Wiederbetätigung. Es ist völlig lebensfremd, dass man sich irgendwelche Kegeln tätowiert, zumal der Beschuldigte selber angab, in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein. Die Zahl 88 wurde öffentlich zur Schau getragen, das steht für mich außer Zweifel“, sagte die Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer.

20 Monate bedingte Haft verhängt 

Nach intensiver Beratung gaben die Geschworenen ihre einstimmige Entscheidung bekannt. Sie sprachen den Mann mit 8:0-Stimmen schuldig. Das Geschworenengericht verhängte 20 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Robert Schertler meldete nach Beratung mit seinem Mandaten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.

Ungemach droht jetzt auch der Lebensgefährtin des Angeklagten. Da die Frau angab, ausschließen zu können, dass ihr Freund die Tätowierung verändern ließ, droht ihr ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung. Staatsanwältin Stranzinger kündigte ein solches im Prozess bereits an.

 

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29  Kommentare
29  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
gutmensch (16.694 Kommentare)
am 07.11.2018 18:55

Hitlerportät am Oberschenkel ?

Das waren zwei Kegel, keine 88 !

Erinnert mich schon sehr an den mühlviertler Bauunternemer mit seinen zwei "Baggerschaufeln".

Typische FPÖ - Verantwurtung.

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zakamenem (1.021 Kommentare)
am 07.11.2018 16:56

Man darf auch nicht KKK schreiben! Aber das ist doch die Abkürzung für Kontokorrentkredit - das haben wir schon in der Schule so gehandhabt. Ist das auch strafbar, wenn ich wem am 08.08. (ist ihr Geburtstag) gratuliere und dabei dieses Datum schriftlich erwähne.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.11.2018 17:25

ist dir zuzumuten, dass du dich ernsthaft informierst?

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am 07.11.2018 16:20

nein - schon als 14jäirege kann man wissen - was geht - oder geht nicht

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 07.11.2018 15:39

Bei den Blackwings spielt Dan Dasilva mit Nummer 88, der is bestimmt auch ein Nazi

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 07.11.2018 22:20

Der Adolf war auch harmlos gell

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FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 07.11.2018 15:35

Am besten die Paranoiden Linken beschließen ein neues Gesetz, die Zahl 8 muss sofort aus der Mathematik verschwinden.

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muehlviertlerbua (954 Kommentare)
am 07.11.2018 16:03

Hier geht's aber um die Zahl 88.....

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am 07.11.2018 16:24

8+8 = 1+6 = 7 = der Wagen

Tja ihr durchschaut gar nix.

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am 07.11.2018 16:38

mühlvierterbua i bin a echte Ösi - morgen fahr ins in Mühlviertel - und da sein Steinzeitriesen dahoam.

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mape (8.848 Kommentare)
am 07.11.2018 17:36

um die Zeit schon high ?

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am 07.11.2018 17:04

ich weiß - aber die 0 haben die Christen erst nach langen Prozessen angenommen - sie haben gesagt die 0 ist des Teufels - die Zahl 0 ist aus dem Orient zu uns gekommen.

für mich darf alles sein - aber nicht in Verbindung mit Faschismus - Diktatur - und Menschenhass.

reden wäre wichtig.

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am 07.11.2018 17:09

einfach gesagt - die Zahl 0 hat das rechnen vereinfacht.

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am 07.11.2018 16:33

du hast keine Ahnung um <Zahlen - nein ich schreibe erst mit dir solltest du Ahnung haben.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.11.2018 16:10

Bus, Wennst hier eine Krankheit siehst, bist selber schuld.

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Perry22 (619 Kommentare)
am 07.11.2018 16:53

Ja, ja: Nazis sind ja so was von lustig!

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 07.11.2018 14:44

Und geschwärzte Liederbücher sind ein Verbrechen, dafür ist der ungeschwärzte Koran ein heiliges Buch

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FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 07.11.2018 14:44

So einen ähnlich Fall gab es doch schon mal.
Da wurde eine Frau von einer Grünen Politikern angezeigt und vor Gericht geschleppt weil sie sich 8.8.88 tätowieren lies, blöd für die feige Grüne Politikerin, es war ihr Hochzeitstag.

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phare (2.620 Kommentare)
am 18.11.2018 19:14

Gschichterl

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 07.11.2018 14:38

Hurra, die Republik ist gerettet. Ich fühle mich gleich viel sicherer (Ironie).
Es ist unglaublich, mit welchen Lächerlichkeiten sich unsere Justiz beschäftigt. Welche Bedrohung für die Öffentlichkeit geht von diesem Mann aus?
Dafür wurden die Vergewaltiger von Tulln laufen gelassen.

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gutmensch (16.694 Kommentare)
am 07.11.2018 18:58

Recht muss Recht bleiben.

Das ist euer zur Schau getragenes Credo, oder ?

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 07.11.2018 22:17

sie sind sicher FPÖler da ist Wiederbetättigung nix wert

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 07.11.2018 14:26

Was hat jetzt das Tragen eines häßlichen Tatoos mit Wiederbetätigung zu tun? Müßte Wiederbetätigung nicht irgendeine Form der Tätigkeit beinhalten? Ist ein wie-auch-immer-geartetes-Tatoo-haben auch schon eine Tätigkeit??

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.11.2018 16:12

Zuhause im Verborgenen ist’s keine strafbare Handlung.

Noch Fragen?

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 07.11.2018 16:49

Ja. Wo ist die Handlung?

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gutmensch (16.694 Kommentare)
am 07.11.2018 18:56

Die Handlung ist die Zurschaustellung.

Sonst noch Fragen ?

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Qwertz1 (1.350 Kommentare)
am 07.11.2018 22:19

ja das ist weiderbetättigung zum Kuckuck... nix gelernt im Leben...

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Liberandum (128 Kommentare)
am 07.11.2018 13:56

Ein Tattoo von einem Dermatologen zu begutachten ist etwas eigenartig!
Ob ein Tattoo überstochen oder korrigiert wurde,kann am ehesten ein Tätowierer beurteilen!!

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 07.11.2018 20:36

Wurde jetzt die Zahl 88 in der Öffentlichkeit gezeigt oder nicht?
Jetzt steht es in der ersten Runde 8:0 für die Staatsanwältin.
Was lernen wir daraus?
Nimm dich in Acht vor der Zahl Acht.

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