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18 Monate bedingte Haft wegen Wiederbetätigung

21. September 2018, 02:15 Uhr
18 Monate bedingte Haft wegen Wiederbetätigung
Der Gedenkstein mit mahnender Botschaft vor dem Geburtshaus von Hitler in Braunau Bild: VOLKER WEIHBOLD

RIED/BRAUNAU. Geschworene glaubten vorbestraftem Innviertler nicht: Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung musste sich ein 28-jähriger Innviertler vor einem Geschworenengericht in Ried verantworten. Die Verhandlung wurde am 20. Februar wegen weiterer Beweisanträge vertagt, jetzt wurde der Prozess fortgeführt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die Worte "20.4.1889, heute noch lieben dich Millionen, immer noch rufen sie nach dir, heute noch tragen wir die Zeichen, singen wir die Lieder, egal was passiert" Anfang 2017 für einen Monat auf dem Facebook-Profil des einschlägig vorbestraften Innviertlers zu lesen gewesen sein.

Für die Botschaft, die Adolf Hitler glorifizierte, wurde ein Foto des Gedenksteins des Hitlerhauses in Braunau nachbearbeitet, die OÖN haben berichtet.

Der Beschuldigte bestritt die Tat an beiden Verhandlungstagen vehement. Es sei zwar richtig, dass das Foto auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht wurde, er habe es jedoch nicht selber hochgeladen und davon nichts gewusst.

Der Beschuldigte vermutete, dass jemand anderer auf sein Facebook-Profil zugegriffen habe. Er habe zu dieser Zeit ein Gemeinschaftshandy gehabt, seine Zugangsdaten für Facebook seien dort hinterlegt gewesen.

Die weiteren Beweisanträge konnten die Angaben des Mannes zwar nicht widerlegen, für die Geschworenen stand die Schuld des Innviertlers trotzdem außer Frage. Alle acht Geschworenen waren der Meinung, dass der 28-Jährige das Verbrechen der Wiederbetätigung begangen hatte. Das Urteil, 18 Monate bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe an. (tst)

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