Infoveranstaltung: Pensionen und Ihr gutes Recht

LINZ. Nach einem langen und oft harten Arbeitsleben können Beschäftigte in Pension gehen.
Rund um das Thema Ruhestand stellen sich unzählige Fragen: Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Muss ich wirklich 45 Jahre arbeiten gehen? Ab wann müssen auch Frauen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten? Wo muss ich die Pension beantragen? Wie funktioniert das mit der Altersteilzeit? Was bedeutet es, dass die Blockvariante abgeschafft wurde?
"Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht" am Montag, 20. November, im Stadtsaal Steyr; Beginn ist 18 Uhr. Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten – per Mail an die Adresse achtung.falle@akooe.at oder über den untenstehenden QR-Code.
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