Infoveranstaltung: Pensionen und Ihr gutes Recht
LINZ. Nach einem langen und oft harten Arbeitsleben können Beschäftigte in Pension gehen.
Rund um das Thema Ruhestand stellen sich unzählige Fragen: Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Muss ich wirklich 45 Jahre arbeiten gehen? Ab wann müssen auch Frauen bis zum 65. Lebensjahr arbeiten? Wo muss ich die Pension beantragen? Wie funktioniert das mit der Altersteilzeit? Was bedeutet es, dass die Blockvariante abgeschafft wurde?
"Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht" am Montag, 20. November, im Stadtsaal Steyr; Beginn ist 18 Uhr. Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten – per Mail an die Adresse achtung.falle@akooe.at oder über den untenstehenden QR-Code.
Milchgetränke für die Schulpause im Test
Niederschlagswarnung: Feuerwehren rüsten sich für Hochwasser
Ab dem Wochenende: Hochwassergefahr in Oberösterreich
Zivile Jagd nach den "schweren Jungs"
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
In meinem Fall sind es 50 Arbeitsjahre.
Mit 15 Jahre angefangen zu arbeiten und bis 65 Jahre Regelpension.
Nach 45 Beitragsjahren soll jeder abschlagsfrei in Pension gehen können. Wer vorher in die Pension gehen möchte hat entsprechende Abschläge zu akzeptieren. Das Alter sollte für den Pensionsantritt nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Allerdings sollten Kindererziehungszeiten und Präsenzdienst vollständig angerechnet werden.
Die Pensionshöhe soll sich nach den eingezahlten richten.
Bei einer Regelpension ist das eh so.