Impfbefreit – doch niemand stellt bisher ein Attest aus
LINZ. Frau L.* ist wegen einer Erkrankung von der Impfpflicht ausgenommen – für ein Attest fühlt sich aber niemand zuständig
Gestern wurde im Nationalrat die Corona-Impfpflicht beschlossen. Damit müssen alle, die sich nicht bis spätestens 15. März impfen haben lassen, mit Strafen rechnen. Außer man zählt zu jenen Personengruppen, die laut Gesetz davon ausgenommen sind.
Neben Schwangeren und unter 18-Jährigen zählen dazu auch Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunisierung nicht möglich ist. So wie bei OÖN-Leserin Julia L. * aus Gallneukirchen, die an einer Autoimmungefäßerkrankung leidet.
Daher