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Holocaust-Leugner wegen Facebook-Postings verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 21. Jänner 2020, 14:49 Uhr

WIEN/LINZ. Ein 64-jähriger Mühlviertler ist am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden.

Der Mühlviertler hatte den Holocaust geleugnet. Er nahm die über ihn verhängte Strafe an. Das Urteil ist nach einem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig.

Der Mann war seinen Angaben zufolge beim Surfen im Internet auf einer Webseite mit zahlreichen Verschwörungstheorien gelandet. Darauf fand er einen angeblichen Bericht des Roten Kreuzes, in dem von 272.000 durch die Nazis getöteten Juden die Rede war. Kurze Zeit später poppte laut Aussage des Mühlviertlers bei Facebook ein Posting des Mauthausen-Komitees auf, in dem von sechs Millionen Opfern die Rede war.

Das veranlasste den ehemaligen Maurer im März des Vorjahres zu einer Replik, in der er die Opferzahl in Zweifel stellte. Die Staatsanwaltschaft leitete darauf gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren ein. Eine Hausdurchsuchung förderte keine Nazidevotionalien oder einschlägige Literatur zutage, der Mühlviertler wurde allerdings wegen Leugnung bzw. gröblicher Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords angeklagt.

Angeklagter: Frage "ungeschickt" formuliert

Vor Richterin Sonja Weis betonte der Angeklagte nun, er habe zwar gewusst, dass im Dritten Reich viele Juden getötet wurden, aber nicht, wie viele. Deshalb habe er mit seinem Posting fragen wollen, wie viele es nun wirklich gewesen wären. Er sei damals unter der Einwirkung von starken Schmerzmitteln gestanden, daher habe er seine Frage "ungeschickt" formuliert.

Die Geschworenen sprachen den Mühlviertler mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage schuldig. Von den 18 Monaten wurde ein halbes Jahr unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde für drei Jahre bedingt nachgesehen. Zudem wurde dem 64-Jährigen sein Wahlrecht aberkannt. Erschwerend waren bei der Strafzumessung die Tatbegehung innerhalb zweier Probezeiten für nicht einschlägige Verurteilungen. Mildernd wertete das Schwurgericht eine "gewisse intellektuelle Minderbegabung" und die einmalige Tatbegehung.

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