Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Hohenzell: Ehemaliger Bürgermeister und Amtsleiter angeklagt

Von Thomas Streif   30.März 2020

Haben der ehemalige Hohenzeller Bürgermeister und der ehemalige Amtsleiter in ihrer Amtszeit über mehrere Jahre hinweg bis 2015 keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren vorgeschrieben und damit das Land Oberösterreich und die Gemeinde Hohenzell finanziell geschädigt? Diese Frage muss nun ein Schöffengericht in Ried klären. Für die beiden gilt die Unschuldsvermutung.

Schon 2016 haben die OÖNachrichten über die Ermittlungen des Landeskriminalamts berichtet, rund vier Jahre später wurde nun von der Staatsanwaltschaft Ried Anklage wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt erhoben.

Laut Anklageschrift soll der entstandene Schaden etwas mehr als 50.000 Euro betragen. Konkret hätten die beiden Angeklagten es verabsäumt, die Vorschreibung für Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge durchzuführen. Es soll sich um 25 Fälle handeln. Dabei geht es um damals unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet waren. Dafür müssten diverse Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren verrechnet werden. Wann genau der Prozess gegen die beiden bisher unbescholtenen Hohenzeller stattfindet, ist noch nicht klar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschuldigten als "nicht schuldig" verantworten werden.

Schaden für Gemeinde und Land?

Der ehemalige Bürgermeister, der bis 2015 im Amt war, wird vom Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl vertreten. "Mein Mandant ist nicht schuldig. Wenn man sich als politischer Mandatar nicht mehr auf die Beamten und die Gemeindeaufsicht verlassen kann, hört sich meiner Meinung nach jede politische Tätigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass aus den Rechnungsabschlüssen die fehlenden Abgabeneinnahmen auffallen hätten müssen. Jeder Rechnungsabschluss wird dem Gemeinderat vorgelegt und von der Bezirkshauptmannschaft geprüft. Warum hält man sich da an den Bürgermeister?", sagt Vogl.

Verteidiger Peter Vogl

Laut Anklage sollen beide Beschuldigten in Kenntnis der Nichtvorschreibung der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gewesen sein. Dadurch seien Hohenzell und das Land Oberösterreich finanziell geschädigt worden. Die Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitarbeiter der Gemeinde wurden im Laufe der vergangenen Jahre eingestellt. Als Zeugen für die Schöffenverhandlung sind diese geladen.

Unbestritten scheint, dass im Gemeindeamt in Sachen Einhebung von Aufschließungsbeiträgen sehr schlampig gearbeitet wurde. Ob jedoch daraus ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, wird das Schöffengericht zu klären haben.

copyright  2024
24. April 2024