Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Hohenzell: Ehemaliger Bürgermeister und Amtsleiter angeklagt

Von Thomas Streif, 30. März 2020, 05:39 Uhr
Hohenzell: Ehemaliger Bürgermeister und Amtsleiter angeklagt
Gemeindeamt Hohenzell Bild: OÖN

HOHENZELL. Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ried: Missbrauch der Amtsgewalt, Aufschließungsbeiträge sollen nicht vorgeschrieben worden sein.

Haben der ehemalige Hohenzeller Bürgermeister und der ehemalige Amtsleiter in ihrer Amtszeit über mehrere Jahre hinweg bis 2015 keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren vorgeschrieben und damit das Land Oberösterreich und die Gemeinde Hohenzell finanziell geschädigt? Diese Frage muss nun ein Schöffengericht in Ried klären. Für die beiden gilt die Unschuldsvermutung.

Schon 2016 haben die OÖNachrichten über die Ermittlungen des Landeskriminalamts berichtet, rund vier Jahre später wurde nun von der Staatsanwaltschaft Ried Anklage wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt erhoben.

Laut Anklageschrift soll der entstandene Schaden etwas mehr als 50.000 Euro betragen. Konkret hätten die beiden Angeklagten es verabsäumt, die Vorschreibung für Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge durchzuführen. Es soll sich um 25 Fälle handeln. Dabei geht es um damals unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet waren. Dafür müssten diverse Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren verrechnet werden. Wann genau der Prozess gegen die beiden bisher unbescholtenen Hohenzeller stattfindet, ist noch nicht klar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschuldigten als "nicht schuldig" verantworten werden.

Schaden für Gemeinde und Land?

Der ehemalige Bürgermeister, der bis 2015 im Amt war, wird vom Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl vertreten. "Mein Mandant ist nicht schuldig. Wenn man sich als politischer Mandatar nicht mehr auf die Beamten und die Gemeindeaufsicht verlassen kann, hört sich meiner Meinung nach jede politische Tätigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass aus den Rechnungsabschlüssen die fehlenden Abgabeneinnahmen auffallen hätten müssen. Jeder Rechnungsabschluss wird dem Gemeinderat vorgelegt und von der Bezirkshauptmannschaft geprüft. Warum hält man sich da an den Bürgermeister?", sagt Vogl.

Verteidiger Peter Vogl

Laut Anklage sollen beide Beschuldigten in Kenntnis der Nichtvorschreibung der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gewesen sein. Dadurch seien Hohenzell und das Land Oberösterreich finanziell geschädigt worden. Die Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitarbeiter der Gemeinde wurden im Laufe der vergangenen Jahre eingestellt. Als Zeugen für die Schöffenverhandlung sind diese geladen.

Unbestritten scheint, dass im Gemeindeamt in Sachen Einhebung von Aufschließungsbeiträgen sehr schlampig gearbeitet wurde. Ob jedoch daraus ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, wird das Schöffengericht zu klären haben.

mehr aus Oberösterreich

Mordangeklagter: "Ich hab' wirklich geglaubt, dass meine Frau mich betrügt"

Schulsuspendierungen in Oberösterreich weiterhin "alarmierend" hoch

Reh lief 19-Jähriger vors Auto: Pkw überschlug sich

Sternenklare, kalte Nächte lassen die Winzer zittern

Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

13  Kommentare
13  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
hepusepp (6.259 Kommentare)
am 30.03.2020 10:43

Das ist der typische Fall von "Freunderlwirtschaft" und diese gehört radikal abgeschafft und Bestraft., Dummheit kann das nicht sein!

lädt ...
melden
antworten
reboot (125 Kommentare)
am 30.03.2020 10:19

Aufschließungsbeiträge werden bei Herstellung des Kanal- bzw. Wasseranschlusses, sowie bei der Erteilung der Baubewilligung bei der Vorschreibung der Kanal- und Wasseranschlussgebühren, sowie dem Verkehrsflächenbeitrag nach OÖ BauO. wertgesichert (nach VPI) angerechnet.
Wo soll hier der Schaden für die Gemeinde (und insbesondere das Land, das davon nie einen Cent bekommt) liegen? Ich denke, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 30.03.2020 10:27

REBOOT, wenn ich etwas nicht vorschreibe/kassiere, obwohl es zu zahlen ist, gibt es keinen Schaden ... ?

Sie haben eine sehr verquere Logik! Sind sie dort eventuell Gemeinderat oder so ?

Apropos, würden sie mir bei der Gelegenheit ganz kurz einen Hunderter borgen ?

lädt ...
melden
antworten
glingo (4.975 Kommentare)
am 30.03.2020 12:01

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass aus den Rechnungsabschlüssen die fehlenden Abgabeneinnahmen auffallen hätten müssen.

für mich bedeutet das sie haben nichts bezahlt

lädt ...
melden
antworten
Kepsand (586 Kommentare)
am 30.03.2020 20:00

Auch für Gemeinden gilt eine Verjährungsfrist - hier 5 Jahre ab Entstehung des Abgabenanspruches.
Verkehrsflächenbeitrag gibt es auch für Landesstraßen - hier schreibt die Gemeinde vor und gibt einen Teil an das Land weiter.

lädt ...
melden
antworten
gedankenspieler (900 Kommentare)
am 30.03.2020 09:41

Da die Partei des Bürgermeisters im Artikel nicht genannt wird, nehme ich an, dass er von der ÖVP ist.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 30.03.2020 10:22

Hohenzell ist wie die meisten Innviertler Gemeinden dort kohlteufelschwarz!
Zusammensetzung des GR (2009-15): 17 ÖVP, 3 FPÖ, 3 GRÜNE und 2 SPÖ

Alles klar?

lädt ...
melden
antworten
Projekt90 (4 Kommentare)
am 30.03.2020 08:39

Vorausschicken möchte ich, dass ich es natürlich nicht in Ordnung finde, wenn Gesetze nicht eingehalten werden, selbst wenn diese, sagen wir, etwas fragwürdig sind.
Wenn man nun bei solchen Aktionen einen kleinen Beamten oder einen Bürgermeister einen Strick drehen kann, ist man ganz wild darauf dies zu tun und in der Presse breit zu treten. Ich gehe davon aus, dass die Beiden sich nicht selber bereichert haben, sondern einigen Bürgern "geholfen" haben.
Wenn durch einen hohen Politiker, sagen wir zum Beispiel Minister, hohe Summen an Steuergeldern den Bach runter gehen, kostet uns das ein müdes Lächeln, wir sind es ja schon gewohnt. Einen Pferde liebhabenden Minister, der für sein Ansinnen ganz andere, als im oben genannte Artikel, Summen einfach "verbraucht" hat, ist für nichts haftbar und braucht anscheinend nicht einmal ein schlechtes Gewissen haben. Die Reihe dieser Schlauberger könnte man endlos weiter führen, sie können machen was wollen, es wird kaum was geschehen.

lädt ...
melden
antworten
smoe (53 Kommentare)
am 30.03.2020 09:19

Du meist es ist in Ordnung, wenn ein Bürgermeister einen "hilft" und so einen finanziellen Vorteil verschafft? Seinen Freund oder Parteikollegen etwa? Auf Kosten der Allgemeinheit.

Es ist schon eine seltsame Rechtsauffassung die Freunderlwirtschaft OK zu finden, eine rechtskonforme Aktion eines Ministers (so seltsam sie auch war) anzuprangern, nur weil mir die Farbe dieses Ministers nicht passt.

lädt ...
melden
antworten
kpader (11.506 Kommentare)
am 30.03.2020 18:51

Kasperl!

lädt ...
melden
antworten
Maxl1166 (288 Kommentare)
am 30.03.2020 06:48

Und was ist mit den Aufsichtsbeamten der BH?

Die "Nichtvorschreibung" von Gebühren dürfte aber in vielen Gemeinden schon fast üblich sein.

lädt ...
melden
antworten
glingo (4.975 Kommentare)
am 30.03.2020 12:04

Darum ist es gut das so etwas mal Angezeigt wird
und auch in die Medien kommt.

lädt ...
melden
antworten
azways (5.835 Kommentare)
am 30.03.2020 06:18

Beide von der ÖVP - also keine Gefahr.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen