Hohenzell: Ehemaliger Bürgermeister und Amtsleiter angeklagt
HOHENZELL. Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ried: Missbrauch der Amtsgewalt, Aufschließungsbeiträge sollen nicht vorgeschrieben worden sein.
Haben der ehemalige Hohenzeller Bürgermeister und der ehemalige Amtsleiter in ihrer Amtszeit über mehrere Jahre hinweg bis 2015 keine Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren vorgeschrieben und damit das Land Oberösterreich und die Gemeinde Hohenzell finanziell geschädigt? Diese Frage muss nun ein Schöffengericht in Ried klären. Für die beiden gilt die Unschuldsvermutung.
Schon 2016 haben die OÖNachrichten über die Ermittlungen des Landeskriminalamts berichtet, rund vier Jahre später wurde nun von der Staatsanwaltschaft Ried Anklage wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt erhoben.
Laut Anklageschrift soll der entstandene Schaden etwas mehr als 50.000 Euro betragen. Konkret hätten die beiden Angeklagten es verabsäumt, die Vorschreibung für Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge durchzuführen. Es soll sich um 25 Fälle handeln. Dabei geht es um damals unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet waren. Dafür müssten diverse Aufschließungs- und Erhaltungsgebühren verrechnet werden. Wann genau der Prozess gegen die beiden bisher unbescholtenen Hohenzeller stattfindet, ist noch nicht klar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschuldigten als "nicht schuldig" verantworten werden.
Schaden für Gemeinde und Land?
Der ehemalige Bürgermeister, der bis 2015 im Amt war, wird vom Rieder Rechtsanwalt Peter Vogl vertreten. "Mein Mandant ist nicht schuldig. Wenn man sich als politischer Mandatar nicht mehr auf die Beamten und die Gemeindeaufsicht verlassen kann, hört sich meiner Meinung nach jede politische Tätigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass aus den Rechnungsabschlüssen die fehlenden Abgabeneinnahmen auffallen hätten müssen. Jeder Rechnungsabschluss wird dem Gemeinderat vorgelegt und von der Bezirkshauptmannschaft geprüft. Warum hält man sich da an den Bürgermeister?", sagt Vogl.
Laut Anklage sollen beide Beschuldigten in Kenntnis der Nichtvorschreibung der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gewesen sein. Dadurch seien Hohenzell und das Land Oberösterreich finanziell geschädigt worden. Die Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitarbeiter der Gemeinde wurden im Laufe der vergangenen Jahre eingestellt. Als Zeugen für die Schöffenverhandlung sind diese geladen.
Unbestritten scheint, dass im Gemeindeamt in Sachen Einhebung von Aufschließungsbeiträgen sehr schlampig gearbeitet wurde. Ob jedoch daraus ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann, wird das Schöffengericht zu klären haben.
Das ist der typische Fall von "Freunderlwirtschaft" und diese gehört radikal abgeschafft und Bestraft., Dummheit kann das nicht sein!
Aufschließungsbeiträge werden bei Herstellung des Kanal- bzw. Wasseranschlusses, sowie bei der Erteilung der Baubewilligung bei der Vorschreibung der Kanal- und Wasseranschlussgebühren, sowie dem Verkehrsflächenbeitrag nach OÖ BauO. wertgesichert (nach VPI) angerechnet.
Wo soll hier der Schaden für die Gemeinde (und insbesondere das Land, das davon nie einen Cent bekommt) liegen? Ich denke, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
REBOOT, wenn ich etwas nicht vorschreibe/kassiere, obwohl es zu zahlen ist, gibt es keinen Schaden ... ?
Sie haben eine sehr verquere Logik! Sind sie dort eventuell Gemeinderat oder so ?
Apropos, würden sie mir bei der Gelegenheit ganz kurz einen Hunderter borgen ?
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass aus den Rechnungsabschlüssen die fehlenden Abgabeneinnahmen auffallen hätten müssen.
für mich bedeutet das sie haben nichts bezahlt
Auch für Gemeinden gilt eine Verjährungsfrist - hier 5 Jahre ab Entstehung des Abgabenanspruches.
Verkehrsflächenbeitrag gibt es auch für Landesstraßen - hier schreibt die Gemeinde vor und gibt einen Teil an das Land weiter.
Da die Partei des Bürgermeisters im Artikel nicht genannt wird, nehme ich an, dass er von der ÖVP ist.
Hohenzell ist wie die meisten Innviertler Gemeinden dort kohlteufelschwarz!
Zusammensetzung des GR (2009-15): 17 ÖVP, 3 FPÖ, 3 GRÜNE und 2 SPÖ
Alles klar?
Vorausschicken möchte ich, dass ich es natürlich nicht in Ordnung finde, wenn Gesetze nicht eingehalten werden, selbst wenn diese, sagen wir, etwas fragwürdig sind.
Wenn man nun bei solchen Aktionen einen kleinen Beamten oder einen Bürgermeister einen Strick drehen kann, ist man ganz wild darauf dies zu tun und in der Presse breit zu treten. Ich gehe davon aus, dass die Beiden sich nicht selber bereichert haben, sondern einigen Bürgern "geholfen" haben.
Wenn durch einen hohen Politiker, sagen wir zum Beispiel Minister, hohe Summen an Steuergeldern den Bach runter gehen, kostet uns das ein müdes Lächeln, wir sind es ja schon gewohnt. Einen Pferde liebhabenden Minister, der für sein Ansinnen ganz andere, als im oben genannte Artikel, Summen einfach "verbraucht" hat, ist für nichts haftbar und braucht anscheinend nicht einmal ein schlechtes Gewissen haben. Die Reihe dieser Schlauberger könnte man endlos weiter führen, sie können machen was wollen, es wird kaum was geschehen.
Du meist es ist in Ordnung, wenn ein Bürgermeister einen "hilft" und so einen finanziellen Vorteil verschafft? Seinen Freund oder Parteikollegen etwa? Auf Kosten der Allgemeinheit.
Es ist schon eine seltsame Rechtsauffassung die Freunderlwirtschaft OK zu finden, eine rechtskonforme Aktion eines Ministers (so seltsam sie auch war) anzuprangern, nur weil mir die Farbe dieses Ministers nicht passt.
Kasperl!
Und was ist mit den Aufsichtsbeamten der BH?
Die "Nichtvorschreibung" von Gebühren dürfte aber in vielen Gemeinden schon fast üblich sein.
Darum ist es gut das so etwas mal Angezeigt wird
und auch in die Medien kommt.
Beide von der ÖVP - also keine Gefahr.