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Höchstgericht kippt Oberösterreichs Abgabe auf Zweitwohnsitze

Von Alexander Zens,  11. August 2022 00:04 Uhr
Höchstgericht kippt Oberösterreichs Abgabe auf Zweitwohnsitze
Im Bezirk Vöcklabruck gibt es besonders viele Zweitwohnsitze – unter anderem wegen des Attersees. Bild: OÖN

LINZ / WIEN. Sanierungsbedürftige oder leerstehende Objekte sind laut VfGH keine "Freizeitwohnungen"

Rund 70 Euro oder auch mehr als 300 Euro pro Jahr – Eigentümer von Zweitwohnsitzen in allen oberösterreichischen Gemeinden müssen seit 2019 eine Abgabe bezahlen. Die Höhe hängt von Objektgröße und Kommune ab. Der Landtag hatte dieses System einstimmig beschlossen.