Höchstgericht kippt Oberösterreichs Abgabe auf Zweitwohnsitze
LINZ / WIEN. Sanierungsbedürftige oder leerstehende Objekte sind laut VfGH keine "Freizeitwohnungen"
Rund 70 Euro oder auch mehr als 300 Euro pro Jahr – Eigentümer von Zweitwohnsitzen in allen oberösterreichischen Gemeinden müssen seit 2019 eine Abgabe bezahlen. Die Höhe hängt von Objektgröße und Kommune ab. Der Landtag hatte dieses System einstimmig beschlossen.