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Hochrisikopatient klagte erfolgreich gegen Entlassung

22.März 2021

Bereits seit 20 Jahren ist ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Bezirk Eferding in einer Maschinenbaufirma beschäftigt. Der Mann leidet an einer Immunschwächeerkrankung und auch seine Nierenfunktion ist eingeschränkt. Die Corona-Pandemie machte aus dem 35-Jährigen einen Hochrisikopatienten, der in der Folge gekündigt und entlassen wurde. Nach einer Klage der Arbeiterkammer bekam der Arbeiter aber recht.

Der Hausarzt stellte ihm ein Attest aus, in dem der Arbeiter als Hochrisikopatient eingestuft wurde: Er solle wegen des großen Gesundheitsrisikos nicht mehr in die Arbeit gehen. Das war im März 2020, zu einem Zeitpunkt, als die Bundesregierung zwar schon angekündigt hatte, die Lohnkosten für Risikogruppen zu übernehmen, die rechtlichen Vorschriften aber noch nicht beschlossen waren. Der 35-Jährige habe seinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt, dass er Hochrisikopatient sei und nicht arbeiten gehen könne, teilte die AK mit.

Eine Woche später meldete sich der Geschäftsführer telefonisch beim Mitarbeiter: Die Firma wisse nicht, wo sie den Lohnkosten-Ersatz herbekomme, der Arbeitnehmer solle sich doch darum kümmern. Die Firma nahm auch Kontakt mit dem Hausarzt auf und fragte dort nach, wie der Betrieb eine Entschädigung für den Ausfall des Hochrisikopatienten bekommen könne.

Ende März wurde dem 35-Jährigen die schriftliche Kündigung zugestellt, wobei die Kündigungsfrist noch bis Anfang Juli gelaufen sei. Nach der Kündigung wurde der 35-Jährige dann laut AK sogar ein weiteres Mal aufgefordert, zu seinem Arbeitsplatz zurückzukehren, und schließlich auch die Entlassung ausgesprochen. "Das, obwohl der Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen am Arbeitsplatz in der Fertigungshalle getroffen hatte, die den Kollegen vor einer Corona-Infektion geschützt hätten", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Ein Arbeitsmediziner müsse beurteilen, ob ein Arbeitsplatz sicher sei – doch eine solche Beurteilung habe nicht stattgefunden. "Der Mann war ohnehin in absoluter Sorge um seine Gesundheit und dann musste er auch noch um seine finanzielle Existenz bangen, obwohl er nur den Empfehlungen seines Arztes Folge leistete", so Kalliauer.

Entlassung zurückgenommen

Nach einer Klage entschied das Gericht, dass der Arbeitnehmer mit Recht auf das Attest seines Arztes vertraut hatte. Er sei zulässigerweise der Arbeit ferngeblieben, weil der Arbeitgeber keinen Beweis erbracht habe, Schutzmaßnahmen getroffen zu haben, entschied das Arbeitsgericht. Sowohl Kündigung und Entlassung mussten zurückgenommen und das Entgelt nachgezahlt werden.

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