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Hitler-Geburtshaus: Streit geht weiter

Von nachrichten.at/apa, 19. Februar 2019, 12:50 Uhr
Enteignetes Hitler-Haus: Prozess um Entschädigung ging ohne Urteil zu Ende
Die enteignete Ex-Besitzerin darf mit höherer Entschädigung rechnen. Bild: Reuters

BRAUNAU. Die Republik Österreich hat am Dienstag Rekurs gegen den Ende Jänner erfolgten Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis erhoben.

In diesem war eine Entschädigung von mehr als 1,5 Millionen Euro festgesetzt worden.

Die Republik hatte der früheren Eigentümerin 310.000 Euro zugestanden. Sie beantragte bei Gericht eine Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Gericht setzte in seinem Beschluss "insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt", die Summe mit 1,508 Millionen Euro fest. Es ging weiters davon aus, dass für das Hauptgebäude seit vielen Jahren von der öffentlichen Hand ein relativ hoher monatlicher Nettomietzins gezahlt sowie gleichzeitig sämtliche Erhaltungskosten getragen worden seien. Dazu komme noch, dass zur Liegenschaft auch Garagen und Parkflächen gehören, für die ebenfalls Miet- und Pachtzinseinnahmen erzielt werden. Das sei bei der Entschädigung zu berücksichtigen.

In ihrem Rekurs argumentiert die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik, dass die Rechtsmittelgerichte überprüfen können sollen, ob für die Bemessung der Enteignungsentschädigung auch Maßnahmen der Republik Österreich vor der Enteignung - das sind die Mietverhältnisse zum selben Zweck wie nunmehr, um eine Nutzung des Gebäudes im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können - mitbestimmend sind. Die Enteignungsentschädigung stehe außer Zweifel, so Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur. "Dies verpflichtet die Republik Österreich aber auch, im Interesse aller Steuerzahler den unabhängigen Gerichten durch die Erhebung eines Rechtsmittels die Überprüfung der Höhe der Entschädigungszahlung zu ermöglichen."

Die Republik Österreich hat den vom gerichtlichen Sachverständigen für die Liegenschaft ohne Berücksichtigung des Ertragswertes festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro als angemessenen Entschädigungsbetrag anerkannt. Der unter Berücksichtigung des bereits vor dem Gerichtsverfahren geleisteten Entschädigungsbetrages von 310.000 Euro zusätzlich anfallende Betrag in Höhe von 502.000 Euro sei auch schon angewiesen, hieß es in einer Presseaussendung der Finanzprokuratur am Dienstag.

Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt, dass die Enteignung an sich, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen sei.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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futzi (1.538 Kommentare)
am 19.02.2019 16:53

Geb's ihr doch 5000000€ dann is ah ruh und dann Weg reissen und dann Ziegel einzeln verkaufen

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 19.02.2019 16:40

Am schwarzen Oberlandesgericht wird sie verlieren aber sie kann dann wieder mit einer Revisionen zum Obersten Gerichtshof gehen von dem man sich dann wieder objektives Urteil erhoffen darf.

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JosefBroz (4.499 Kommentare)
am 19.02.2019 13:26

Mit ihrer Argumentation liegt die Finanzprokuratur (wir als Steuerzahler, sozusagen) völlig richtig.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 19.02.2019 13:39

Das werden echte Richter zu beurteilen haben und keine Parteisoldaten.

Immerhin hat man sich bei der Bewertung vorher "leicht" verschätzt, aus 0,31 Mio. EUR sind dann mehr als 1,5 Mio. EUR geworden plus Prozesskosten.

Man wusste von Anfang an, dass der bezahlte Entschädigungsbetrag zu gering ist, aber mit einem höheren hätte man die Enteignung politisch nicht durchdrücken können. Eine ziemlich verlogene Geschichte, aber was will man von diesen Pseudoideologen auch anderes erwarten.

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JosefBroz (4.499 Kommentare)
am 19.02.2019 14:47

Hitler-Bonus kann es natürlich nicht geben.

Inwieweit Freiwilligkeit einer überhöhten Mietzahlung gegeben ist, wenn im Raum steht, dass mit diesem Haus in Privathand durch Dritte evtl. Schindluder getrieben werden könnte - und diese überhöhte Mitzahlung dann Grundlage der Entschädigungsberechnung werden soll -, wird vom Staat Österreich offenbar anders beurteilt als von diesem Richter.

Und - ganz grundsätzlich -, zum gefälligsten Lesen, Erfassen, und Danach-Handeln:

Hier ist kein Gericht, sondern ein Meinungsforum.
Ich habe mit keiner Partei etwas zu tun, somit können Sie auch nicht Ihre Verleumdung beweisen.
Es gibt abgesehen davon wohl wenige, die sich von Ihrem Verleumdernick (zumal wenig intelligente) Ratschläge erteilen lassen würden.

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NeuPaschinger (1.025 Kommentare)
am 19.02.2019 14:58

Marktwirtschaft, ein Ding ist das wert was irgendwer bereit für ist zu zahlen, ab da ein "wirklicher" Wert dahintersteht spielt keine Rolle, wenn sich ein "krankhafter" Reicher auf den Plan tritt kann so ein verrückter Preis durchaus erzielt werden
.
nicht das man es nicht darf, aber "mein" Haus ist meine Privatsache, kaufen, innen in eine verrücktes Anbetunszentrum verwandeln und schon hat man da eine Szene ein und ausgehen die sicher bereit ist viel für zu zahlen was man nicht will, genauso wie in Rockerbanden kommt man da als Außenstehender quasi nicht rein, von daher hilft auch eine Anzeige bei der Polizei nichts, kein begründbarer Verdacht, keine Hausdurchsuchung, wer das Geld hat hat auch die Anwälte
.
sollen die Gerichte entscheiden was es kosten muss/wird, passt so und es wird soviel Geld verschwendet die paar hunderttausend spielen auch keine Rolle

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Orlando2312 (22.318 Kommentare)
am 19.02.2019 15:31

spoe (8151) 19.02.2019 13:39 Uhr

Das werden echte Richter zu beurteilen haben und keine Parteisoldaten.


Und das aus dem Munde des Blau-Propagandisten!!! Der Witz des Tages.

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