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Corona: Was ab heute gilt

05.März 2022

An der Bar stehen und mit Freunden anstoßen, den Dancefloor in der Disko rocken, ohne Maske und ohne auf die Uhr schauen zu müssen, ob es bereits Mitternacht ist: Seit der Nacht auf heute ist das Fortgehen wieder so, wie es vor der Pandemie – sie begann im März 2020 – einmal war.

Video: Fast alle CoV-Maßnahmen gefallen

Für Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistungs- und Freizeitbetriebe einschließlich des Vereinslebens fallen alle Zutrittsbeschränkungen (zuletzt 3G) weg. Ebenso entfallen die Besucherobergrenzen für alle Veranstaltungen: für Hochzeiten, Geburtstagspartys, Familien- und Firmenfeiern, Sport- und Kulturveranstaltungen usw.

Die allgemeine Sperrstunde entfällt. Wirtshäuser, Bars, Diskotheken etc. haben wieder so lange offen, wie wir es vor der Pandemie kannten. Insbesondere darf wieder im Stehen konsumiert werden.

Maskenpflicht: Wo, wo nicht?

Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gibt es nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln (inklusive Bahnhöfen), in Taxis und in den "lebensnotwendigen" Geschäften, wie in Supermärkten, Post- und Bankfilialen, Apotheken und Trafiken. Wir wären aber nicht in Österreich, gäbe es nicht weiterhin Unklarheiten und Meinungsunterschiede darüber, was alles unter den Begriff "lebensnotwendiger Handel" fällt. Fieberthermometer, Tierfutter oder auch Lampen: Diese Waren gelten zum Beispiel als lebensnotwendig. Werden sie aber nicht in Supermärkten, sondern in "Mischbetrieben" verkauft, dann müssen Kunden und Mitarbeiter in diesen Geschäften weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

So in Baumärkten und "theoretisch" auch Möbelhäusern, wo ebenso Medizinprodukte, Sicherheits- und Notfallprodukte angeboten werden, kritisiert Gerald Kühberger vom österreichischen Handelsverband. Dies führe zur "absurden Situation, dass viele Handelsgeschäfte, die im harten Lockdown geschlossen halten mussten, nun plötzlich als ,lebensnotwendig’ eingestuft werden", argumentiert die Interessensvertretung. "Wie sollen unsere Kunden mit dieser realitätsfernen Regelung des Gesundheitsministeriums noch verstehen, wo sie künftig verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen und wo nicht?", fragt sich Kühberger.

Maskenpflicht herrscht laut Verordnung auch in Shoppingmalls, in denen sich "lebensnotwendige" Geschäfte befinden.

3G gilt allerdings weiterhin in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen. Sowohl Besucher als auch Mitarbeiter müssen den Nachweis erbringen. Ansonsten entfällt auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

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26. April 2024