Heimbewohnerin (84) an Überdosis gestorben: Verfahren gegen Pflegerin
LINZ. Bereits im Februar ist eine Pflegeheimbewohnerin (84) im Mühlviertel an einer Arzneiüberdosis gestorben. Die Ursache war laut Anklage ein fataler Irrtum einer Pflegekraft.
Bei der Beschuldigten handle es sich um eine Mitarbeiterin, die für die Planung der Medikamenten-Ausgabe, aber nicht für die Verabreichung selbst zuständig war. Es sei ein entsprechender Strafantrag eingebracht worden. Das Landesgericht habe nach einer ersten Prüfung entschieden, dass kein Verdacht auf eine grobe Fahrlässigkeit vorliege. Demnach wäre das Bezirksgericht zuständig. Die Anklagebehörde geht aber weiterhin von grober Fahrlässigkeit und damit der Zuständigkeit des Landesgerichts aus. Nun müsse das Oberlandesgericht über die Zuständigkeitsfrage entscheiden, hieß es am Freitag.