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Hausbesitzer wehrte sich gegen Einbrecher: Haftstrafe

12. Dezember 2019, 13:17 Uhr

ST.PÖLTEN. Der 66-jährige Hausbesitzer wurde am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Weil er im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) auf einen Einbrecher geschossen haben soll, ist ein 66-jähriger Hausbesitzer am Mittwoch in St. Pölten nicht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss der Mann eine Geldstrafe von 3.600 Euro bezahlen, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts Medienberichte. St. Pölten. 

Im Rahmen der Verhandlung berief sich der Angeklagte auf Notwehr. Eine Ansicht, die das Schöffengericht nicht teilte. Dem Schussopfer - einem 46-jährigen Kroaten - muss der 66-Jährige den Berichten zufolge 2.100 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Der Einbrecher war bereits im Juli wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig zu 40 Monate Haft verurteilt worden. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen das Gebäude des 66-Jährigen ins Visier genommen haben. Der Hausbesitzer feuerte zwei Mal auf die Männer und traf den 46-Jährigen am Oberschenkel. Verwendet worden sein soll dabei eine nicht registrierte Pistole, deshalb wurde der Mostviertler am Mittwoch auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

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62  Kommentare
62  Kommentare
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thomas277 (102 Kommentare)
am 13.12.2019 08:01

1 Es gibt keine illegale Waffe, den jeder hat das Recht auf eine Waffe.
Das dieses Recht nicht in unserer Verfassung ist , ist nicht seine Schuld sondern die der Politiker. Was uns zu Punkt 2 führt.
Das Stand your ground gesetz ist zwar nicht in unserem Gesetz verankert.
Was aber wiederum die Schuld der Politiker ist.

Also bleibt nur ein Freispruch für den Angeklagten.
Wenn sie jedoch einen Schuldigen suchen können sie ja 183 Abgeordnete verurteilen da die nicht ihrer Pflicht ihre Arbeit für die Bevölkerung nachkommen.
Müsste ich Schadensersatz für einen Einbrecher bezahlen müsste ich Ihn schon aus Prinzip erschießen.

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fastlinzer (990 Kommentare)
am 13.12.2019 08:52

Sie sollten aufhören so bald in der Früh Alkohol zu trinken

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MThommy (874 Kommentare)
am 13.12.2019 09:29

Wie kommen Sie auf die wahnsinnige Idee, dass es ein Recht auf Waffenbesitz geben muss? Wenn es Ihnen hier zu wenige Morde und zuwenig "stand your ground" gibt, dann wandern Sie halt nach Texas aus!

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 13.12.2019 11:11

An denFastLinzer und denThommy: Es gibt im Gesetz ganz klar ein Recht auf Waffenbesitz bei einem einwandfreiem Leumund und dem entsprechenden Alter.
Zwar ist alles etwas paradox (ab 16 darf man wählen und mit der Führerscheinausbildung beginnen oder sich zu Tode rauchen, eine Kurzwaffe aber erst mit 21 erwerben), aber es ist so.
Jeder unbescholtene Bürger kann in das nächste Waffengeschäft gehen und sich ein Gewehr oder eine Flinte kaufen (Langwaffe Kat B).
Und was "stand your Ground" anlangt, ist das schon in der Verfassung und im Gesetz verankert: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Von nicht gemeldeten Waffen halte ich nichts, von hinterherschießen auch nicht.
Kein normal denkender Waffenbesitzer möchte je in dieSituation kommen, auf einen Menschen zu schießen. Ebenso wie der Durchschnittseinbrecher nicht erschossen werden will. Von Home Invasions rede ich nicht, die nehmen das in Kauf.

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 13.12.2019 14:02

Sorry, Denkfehler: Kategorie C war natürlich gemeint. Für B braucht es WBK oder WP.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 13.12.2019 00:19

Der Erwerb, Besitz und das Führen ist nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung zulässig. Zum Erwerb und Besitz wird eine Waffenbesitzkarte, zum Führen ein Waffenpass benötigt.
§ 50 WaffG Gerichtlich strafbare Handlungen

Dieb und Hausbesitzer > beide begannen eine strafbare Handlung.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 13.12.2019 00:23

genauso ist nicht registrierte Waffen zu besitzen, eine strafbare Handlung.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 12.12.2019 21:36

Das Verhalten war grundsaetzlich Falsch. Mit 66 Jahren haette er beim erkennen des Einbruchs einen Herzinfakt haben muessen. Das hat er grob fahrlaessig verweigert.
Auch laeuft er zu langsam. Als rechtschafender Mitbuerger haette er den Einbrecher laufend ueberholen muessen, Ihm hoeflichst 2100 Euro anbieten und aushaendigen muessen sowie sich selbst in den Oberschenkel schiessen sollen. Nur so kann man damit rechnen, dass man als Einbruchsopfer straffrei aus dieser Geschichte herauskommt. Wenn nicht doch noch jemand wegen der lauten Schuesse eine Anzeige wegen Laermbelaestigung einbringt. Dieser Rechtsweg steht auch den Einbrechern noch offen.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 12.12.2019 21:16

Man wird von Einbrechern überrascht, will sich wehren, greift zu einer Waffe, verletzt den Einbrecher und wird dann noch zu Schmerzensgeld verurteilt.
Ja liebe grünen Schöffen was macht ihr, wenn es euch auch einmal auch passiert?
Für euch ist dieser Einbruch wahrscheinlich schon ok, da ja alles durch die Haushaltsversicherung gedeckt ist. Nehmt euch was ihr braucht. Gell ???

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 13.12.2019 01:18

Was unterstellen sie mir und den Anderen. Die Akteure dieser Situation sind zwei Diebe und ein Hausbesitzer; zwei Täter und ein Opfer. Gesetze und Rechtsstaat sind wohl klar.
Durch die nicht registrierte Pistole hat sich das Opfer strafbar gemacht - ich nehme nicht an, das sie unerlaubten Waffenbesitz befürworten.
Wie sich die Sachlage verhält, bei korrekten Waffenbesitz und einer Schussverletzung während der Flucht, wäre auch für mich interessant.

Die paradoxe Darstellung ihrer verzerrten Wirklichkeit ist zu überdenken.
Die grünen Schöffen, grob gesagt, die Grünen sind die Hauptschuldigen, von ihnen angeklagt wegen Versicherungsbetrug, Mittäterschaft und Unterstellung räuberischen Absichten "Nehmt euch was ihr braucht. Gell ???"

Stellen sie sich vor, das Opfer ist ein grüner nicht registrierter Pistolen Besitzer, und ein blaues Schöffengericht. Sachn gibts.

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( Kommentare)
am 12.12.2019 20:29

Da verdeitigt man sein hab und gut und dann wird man auch noch dafuer bestraft. Wie ungerecht ist das denn. War der Richter etwa ein grüner.

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Lamborghini44 (1.972 Kommentare)
am 12.12.2019 22:33

NALA2
Es war eine Schöffenverhandlung, da hat der Richter nur bedingt Einfluß.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 12.12.2019 22:39

Aber ein Richter könnte die Meinung der Schöffen als nicht richtig empfinden und das Verfahren neu aufrollen. Auch in höherer Instanz.

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Lamborghini44 (1.972 Kommentare)
am 12.12.2019 20:12

Man sollte ja keinem Menschen grundsätzlich etwas Schlechtes wünschen.
Nur, allen Sympatiesanten dieser Verbrecher, würde ich einmal eine Situation "Aug in Aug" mit einem dieser Gangster wünschen.

Jeder der so ein Scenario schon einmal "genießen" durfte, kann dieses Urteil bestimmt nicht gutheißen.

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bergfex3 (2.484 Kommentare)
am 12.12.2019 20:31

Den Sympathisanten des Verbrechers wäre halt lieber, der Einbrecher hätte davonrennen können um fröhlich weitere Einbrüche zu verüben - womöglich seinerseits dabei ein Opfer gewaltsam verletzen! Dann herrscht von solchen Sympathisanten meistens das grosse Schweigen im Blätterwald ...
Der Einbrecher wurde gezielt an weiteren Taten gehindert, er lebt, sein schmerhaftes Andenken an seine Verbrechertat soll er sich gut merken, dass er dafür Schmerzensgeld erhält ist ein Hohn.

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 13.12.2019 11:29

Ich/wir waren in so einer Situation (home invasion) und so etwas wünsche ich nicht mal dem verblendetsten Schönredner.
Alleine die psychologischen Folgen sind entsetzlich.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 12.12.2019 18:23

Unglaublich, wie viele Poster hier ihr gehirngewaschenes Rechtsverstandnis zum Besten geben.

Da wird einerseits auf alles geschimpft, was nicht von hier ist, während von denen genau jenes anarchische System gefordert wird, was sie sonst den Einwanderern vorwerfen.

Einbruch ist ein Verbrechen, der Täter wurde verurteilt (und das als Ausländer!!!).

Ebenso ist es nicht erlaubt, auf Menschen zu schießen. Ausnahmen sind sehr eng gefasst. (eine tödliche Schußabgabe durch einen Juwelier in Wien wurde z.B. als Notwehr bewertet).

Autofahren ist auch erlaubt, aber man sollte nicht besoffen mit einem desolaten Auto ohne Pickerl und Zulassung mit glatzerten Sommerreifen und 80 Sachen auf einer Schneefahrbahn im Ortsgebiet gegen die Einbahn am Schutzweg eine Vorrangverletzung begehen.
Manche fordern hier aber genau das.

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HumanBeing (1.739 Kommentare)
am 12.12.2019 17:09

Null Verständnis dafür, dass der Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen bekam.

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( Kommentare)
am 12.12.2019 16:28

Liebe Nachrichten, der Artikel ist eine Katastrophe! Da geht es nur um Click Sammeln und Werbe-Einnahmen. Anders kann man sich so etwas Tatsachen verzehrendes nicht erklären. Unabsichtlich passiert so etwas nicht.

Beschäftigt Ihr auch Journalisten?

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kpader (11.506 Kommentare)
am 12.12.2019 16:10

Danke Rechtsstaat Österreich. Armselig.

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betterthantherest (33.770 Kommentare)
am 12.12.2019 15:57

Den Einbrechern ist Tür und Tor zu öffnen und im Bedarfsfall die Wertgegenstände und Bargeld gesammelt und sortiert zu übergeben.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 12.12.2019 15:20

Der Qualitätsjournalismus macht mir Sorgen.

"Der Einbrecher soll gemeinsam mit einem Komplizen das Gebäude des 66-Jährigen ins Visier genommen haben. Der Hausbesitzer feuerte zwei Mal auf die Männer und traf den 46-Jährigen am Oberschenkel."

Da braucht man sich nicht verwundern, wenn Leser ein Urteil nicht interpretieren können. Das führt zu den oft verbreiteten Schauermärchen, wonach man bei Notwehr selbst mit einem Bein im Gefängnis stünde, was Quatsch ist.

Mit keiner Silbe wird die Situation der Schussabgabe selbst erwähnt, was aber das Ausschlaggebende ist.
Waren die Täter zum Zeitpunkt im Haus ? (Notwehr, event. Putativnotwehr)
Oder waren sie schon auf der Flucht ? (kaum Notwehr)

Ich interpretiere mal, dass sie bereits auf der Flucht waren. Einem Flüchtenden nachzuschießen ist nun mal bis auf engste Grenzen so gut wie nie gedeckt. Ich würde auch eher schießen, aber früher, nicht wenn der Täter schon am Gartentürl ist.

Ich denke, mit dem Urteil kann er ganz gut leben.

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Rozbua (545 Kommentare)
am 12.12.2019 15:16

Wahnsinn! Darf man jetzt nicht mal mehr Menschen mit illegalen Waffen erschießen? (für depperte: achtung ironie!)

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stomper65 (239 Kommentare)
am 12.12.2019 14:55

Ich versuch es mal zu erklären. Das eine Delikt ist der Einbruch, für den die Täter vor Gericht gestellt werden und evtl. verurteilt werden. So weit so gut

Das andere ist zum Einen der illegale Waffenbesitz ( ist aber nicht wirklich ein schweres Delikt). Das Benutzen der Feuerwaffe ist das Hauptdelikt in diesem Fall, da der Besitzer in seiner Aussage angegeben hat, die Täter hätten nichts mitgenommen. Dadurch fällt die Notwehr aus ( gilt für Schutz von Leib und Leben bzw. von Eigentum)

Heißt einfach, dass man nicht "hinterherschießen" darf. Das hat nichts mit parteipolitischen Ideologien oder sonst was zu tun. Das ist einfach Gesetz

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Sensibelchen (818 Kommentare)
am 12.12.2019 14:39

Wo ist das Problem? Täter -Opfer-Umkehr; wer kommt auf so einen Schwachsinn?
Der Mann hatte eine ILLEGALE Waffe geladen bei sich zu Hause, noch fragen?
Wird definitiv auch Gründe gegeben haben warum er keine legale Waffe hatte.
Und; ich lese hier nichts von einem vorausgehenden Warnschuß, der hat scheints gleich wild drauf los geballert.

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observer (22.145 Kommentare)
am 12.12.2019 14:41

Der Einbrecher hat ein Glück gehabt, dass das nicht in den USA passiert ist. Dort kann praktisch jeder eine Waffe haben und es ist überhaupt kein Tatbestand einem Kriminellen nachzuschiessen.

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Sensibelchen (818 Kommentare)
am 12.12.2019 15:50

OBSERVER
Sie sehen zu viel fern. lol

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 12.12.2019 14:45

Sie beweisen gerade wie der weichgespülte Mainstream tickt.

Natürlich ist illegaler Waffenbesitz strikt abzulehnen. (Kümmert halt die bösen Jungs nicht). Und hinterherschießen auch.

Was aber würden sie tun: Den Einbrechern einen Kaffee machen?

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Sensibelchen (818 Kommentare)
am 12.12.2019 15:48

FANFARIKUSS

Was aber würden sie tun: Den Einbrechern einen Kaffee machen?
LOL
Natürlich, die Einbrecher mit einem Kaffee hinhalten, bis ich zum Waffenschrank gelatscht bin, dann die Patronenschachtel aus der Speis geholt habe. und weil der Kaffee zu heiß war springen die Einbrecher auf und davon und ich schieße, damit der Weg nicht umsonst war, hinterher grinsen

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 12.12.2019 17:26

Wieder einer der meint man müsse Waffe und Munition getrennt verwahren.

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Sensibelchen (818 Kommentare)
am 12.12.2019 18:01

Naja hat halt besser zum Geschichtlein gepasst zwinkern

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LinzerWorte (1.093 Kommentare)
am 12.12.2019 14:37

Unser Rechtssystem ist nur noch ein schlechter Witz. So wie unsere Medien, die über Taten wie in Augsburg gar nicht mehr berichten.
Wäre kein Wunder wenn dort die Täter eine ähnliche Strafe bekommen wie dieser Hausbesitzer.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 12.12.2019 14:23

Und welche Strafe fasste der Komplize (des Angeschossenen) aus?
War das nicht auch ein gewerbsmäßiger Einbrecher?

Vielleicht weiß MTHOMMY was dazu.

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fanfarikuss (14.170 Kommentare)
am 12.12.2019 17:28

Der Komplize hat seinen Einbruchspartner an der Tankstelle aus dem Auto geworfen und ist geflüchtet. Keine Ehre im Leib diese Einbrecher.

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MThommy (874 Kommentare)
am 12.12.2019 23:49

Weiß ich nicht, woher auch? Wissen Sie's?

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 12.12.2019 14:06

Wenn die Linken immer wieder gewählt werden, wird sich da nie was ändern!

Also selbst schuld!

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MThommy (874 Kommentare)
am 12.12.2019 23:51

Ist es links, es falsch zu finden, mit illegalen Waffen Selbstjustiz zu betreiben?
Wenn ja, dann gibt es wohl mehr "Linke" als es ihnen lieb ist.

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a_nungsvoll (1.237 Kommentare)
am 13.12.2019 07:58

Sie verwechseln da etwas, ÖVP und FPÖ sind gar nicht links.
In Österreich gab es schon sehr lange keine Linke Mehrheit, geschweige denn eine Linke Regierung.
In der letzten Legislaturperiode waren die Grünen nicht einmal im Parlament vertreten.
Übrigens haben die Grünen bisher noch auch nie einer Bundesregierung angehört, können also gar nicht für die von Ihnen angeführten Missstände verantwortlich sein.
Es wird also wohl doch eher so sein, dass sie auch zu denjenigen gehören, die sich von Populisten alles erzählen lassen, ohne einmal selber nachzudenken.

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 12.12.2019 13:46

Solange hauptsächlich das "gewöhnliche Fußvolk" betroffen ist wird sich auch an der Rechtslage nicht ändern.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 12.12.2019 13:45

Bevor die Empörung überhand nimmt: Im Artikel wird nicht erwähnt, dass die "Notwehr" darin bestanden hat, den bereits flüchtenden Einbrecher von hinten gezielt angeschossen worden ist. Und in der Strafe ist auch der illegale Waffenbesitz drinnen.

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( Kommentare)
am 12.12.2019 13:48

Richtig! Es geht um den illegalen Waffenbesitz.
Der Artikel wäre entbehrlich und daher hat man ihn reißerisch hervorgehoben, wie das bei sog. Qualitätsmedien üblich ist.

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observer (22.145 Kommentare)
am 12.12.2019 14:39

Nachgeschossen darf nach meinem Wissensstand auch einem flüchtigen Einbrecher, falls der begründete Verdacht besteht, dass er mit Beute abhaut. Nicht rechtmässiger Waffenbesitz ist etwas anderes - der ist auf alle Fälle strafbar. Hätte der Hausbesitzer dem Einbrecher einen sogenannten Listenhund nachgehetzt und es wäre der Verdacht bestanden, dass der Flüchtige Beute mit sich führt, dann hätte wohl auch strafrechtlich kein Delikt bestanden.

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( Kommentare)
am 12.12.2019 13:45

Ich hätte ihn für das Bundesverdienstzeichen vorgeschlagen, wegen Zivilcourage.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 12.12.2019 13:30

DAS darf doch nicht wahr sein !!!
WAS für eine MIESE Justiz ist hier am Werk ???

Ich bin verwundert dass die Justiz noch nicht so weit ist und der Polizei die Waffen abnehmen lässt .! MEI O MEI wie tief sind diese Richter/innen gesunken ???

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( Kommentare)
am 12.12.2019 13:46

Ist zwar rechtlich korrekt - moralisch kann man aber nur den Kopf schütteln.

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Proking (2.653 Kommentare)
am 12.12.2019 14:31

Sie haben völlig Recht. Schmerzen habe ich dabei, wenn der Schütze eine WBK besessen und den Dieb tötlich getroffen hätte.
Das, mit sich alles gefallen lassen zu müssen, hat auch seine Grenzen und Profis sind nicht einmal die Polizisten.

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MThommy (874 Kommentare)
am 12.12.2019 13:47

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Es war ein Schöffengericht, das dieses Urteil gefällt hat. Und: Auch ein Richter muss sich an die Gesetze halten.
Ihnen wären wohl amerikanische Verhältnisse lieber, wo zuerst geschossen und dann gefragt wird.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 12.12.2019 14:20

MTHOMMY

jaaa genau jetzt kommt bald ein Grünes Justizministerium ,dann wird Resozialisierung vorangetrieben...so wia in London der Messerstecher .
Gefängnisse geschlossen oder als Freizeitzentren für Verbrecher umgebaut .

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MThommy (874 Kommentare)
am 12.12.2019 14:26

Da kommen Ihnen jetzt ein paar Sachen durcheinander:
Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Strafvollzug, ...
Und die Welt ist nicht nur schwar oder weiß. Ich will weder amerikanische Verhältnisse, noch Kuschelstrafvollzug.
Wo ich persönlich viel schneller wäre: Eine rasche Abschiebung ab einem gewissen Strafmaß. Am besten mit der Aussicht, die Strafe in einer Strafanstalt des Heimatlandes absitzen zu müssen.

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rudolfa.j. (3.598 Kommentare)
am 12.12.2019 13:30

Solche Urteile fördernt diese "traumatisierten"Asylanten zu weiteren Verbrechern

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