"Habemus abbatem": Abt-Wahl in Kremsmünster entschieden
KREMSMÜNSTER. Nach zwölf Jahren als Abt des Benediktinerklosters Kremsmünster wurde Ambros Ebhart am Freitag in seinem Amt bestätigt.
"Habemus abbatem" hieß es Freitag Mittag aus dem Stift Kremsmünster, in dem zur Feier des Tages alle Glocken läuteten und das Te Deum gesungen wurde.
Stimmberechtigt bei der geheimen Abt-Wahl waren 39 Mönche, die älter als 30 Jahre sind und mindestens zehn Jahre im Kloster verbrachten haben. Sie bestätigten Abt Ambros Ebhart (66) in seinem Amt für die nächsten zwölf Jahre.
Allerdings wird der wiedergewählte Abt in vier Jahren die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht haben. Dann muss wiedergewählt werden und eine weitere, verkürzte Amtszeit als Abt wäre möglich.
„Ich möchte weiterhin der erste Beter des Klosters sein, das ist meine wichtigste Aufgabe", sagt der neue und alte Abt Ambros. Er will sich besonders für den inneren Aufbau der Klostergemeinschaft einsetzen, „denn wir alle müssen immer wieder die Gelübde erneuern und damit zur ersten Liebe zurückkehren“.
Als Wahlurne diente der Tassilokelch aus dem 8. Jahrhundert. Die drei jüngsten Mitglieder des Klosters, die sich noch in Ausbildung befinden, haben noch nicht die Ewige Profess abgelegt und waren daher nicht wahlberechtigt.
Der Joe, mein Lieblingsprofessor in der Linzer HTL, ist aus dem Kremsmünsterer Stiftsgymnasium gekommen.
Der hat auch gesagt, dass er das Gehorsamsgelübde nicht aushaltert
Obwohl - danach hat er geheiratet und das soll fast ebenso hart gewesen sein, hat er gesagt, der Joe, mein Lieblingsprofessor in der Linzer HTL.
a Fahrradl ist umgfoin!
In China,
- das neben dem Reis-Sackl.
Auf einem schwarzen Gwand, da fällt jedes Fleckerl viel mehr auf. Kremsmünster hat einen sehr hohen geschichtlichen Anteil an der Kultur, der Besiedelung am Wissen und vielen Fortschitten unseres Bundeslandes Oberösterreich.
"Ich möchte weiterhin der erste Beter des Klosters sein" ...
Ja, Gott sei Dank! Endlich einer, der betet
Ora et labora!
Er hätte allen Grund zum Rücktritt gehabt, weil er bei den Missbrauchsprozessen die Einrede der Verjährung vorbrachte, was aber in moraltheologischer Hinsicht verwerflich ist.
Das Beichtgeheimnis halte ich für höherwertig als das staatlich-öffentliche Tribunal. In solchen Fällen kleschen die beiden aufeinander.