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"Habe es in Asten nicht mehr ausgehalten": Häftling flüchtete in Vierstern-Hotel

Von nachrichten.at/apa   05.August 2020

Ein Strafhäftling hat nach seiner Flucht am Ende Mai 2020 aus der Justizanstalt Asten in Oberösterreich acht schöne Tage unter falschem Namen in einem Viersterne-Hotel in Leogang im Pinzgau verbracht.Schließlich flog der Schwindel auf, die Hotelkosten von rund 4.900 Euro blieben offen. Der 30-Jährige wurde am Mittwoch am Landesgericht Salzburg zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

"Habe gedacht, das ist die Lösung"

Der Vater von zwei Kindern legte ein reumütiges Geständnis ab."Es tut mir leid. Ich habe es in Asten nicht mehr ausgehalten und gedacht, das ist die Lösung", entschuldigte sich der notorische Betrüger - er hat bereits sechs einschlägige Vorstrafen - bei Richterin Nicole Haberacker für die Tat. Er werde auch alles "schnellstmöglich" zurückzahlen, beteuerte er.

Im Gefängnis in Asten war der Salzburger offenbar für Reinigungsarbeiten und die Müllentsorgung zuständig. In dem Urlaubsort in Leogang genoss er die erschwindelte Freiheit und ließ es sich gut gehen. Unter der falschen Identität traf er sich dort auch mit einer jungen Frau, die er im Internet kennengelernt hatte. Sie wusste nichts von den Betrügereien. Er prahlte damit, dass er von einem reichen Elternhaus abstamme und einen Club am Wörthersee in Kärnten besitze. Nachdem die Hotelführung Verdacht geschöpft hatte, weil er nicht einmal die Anzahlung für die Zimmer bezahlt hatte, wurde die Polizei alarmiert und der 30-Jährige festgenommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In Asten musste der Salzburger eine mehrjährige Haftstrafe verbüßen. Er war zuletzt im Dezember 2019 am Landesgericht Salzburg wegen Betruges verurteilt worden und sollte die verhängte Strafe bis 2022 in dem oberösterreichischem Gefängnis absitzen. Auch heute wurde der Mann wegen gewerbsmäßig schweren Betruges verurteilt. Die offenen Hotelkosten muss er binnen 14 Tagen bezahlen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hatte, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall bis zu siebeneinhalb Jahren Haft. Beim nächsten Mal werde die Strafe noch höher ausfallen, riet ihm die Richterin von weiteren Betrügereien ab.

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20. April 2024