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Großeinsätze bei Waldbränden: Bergrettung bleibt auf Kosten sitzen

Von Gabriel Egger   07.März 2021

Die dichten Rauchschwaden, die auf der Westseite des Höllengebirges aufzogen, waren auch vom Tal aus gut zu sehen. Es war der 2. August 2013, einer der heißesten Tage des Jahres, an dem ein 1000 Quadratmeter großes Waldgebiet nahe dem Attersee-Klettersteig bei Steinbach (Bezirk Vöcklabruck) in Flammen aufgegangen war. Wenige Minuten später war die gesamte Ortsstelle der Steinbacher Bergrettung auf den Beinen. "Im Klettersteig waren noch Leute, die mussten wir sofort ins Tal holen", erinnert sich deren Leiter Stephan Santer.

"Wir sind enttäuscht"

Der Brand, der sich wegen des Windes schließlich auf eine Fläche von 5000 Quadratmeter ausbreitete, war in den folgenden Tagen nicht nur Angelegenheit der örtlichen Feuerwehr: "Wir haben Wege abgesperrt, Streckenposten eingeteilt, Materialtransport und Sicherungsarbeiten übernommen", sagt Santer.

  • Video: OGH verweigert Bergrettung Kostenentschädigung

Die Flammen waren zwar nach drei Tagen endgültig gelöscht, der Rechtsstreit über die Kosten für den Einsatz, der danach entbrannte, zog sich aber mehr als sieben Jahre hin. Erst im November 2020 wurde der Gemeinde Steinbach, die finanzielle Verantwortung für ihre Feuerwehr trägt, vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht gegeben: Das Land- und Forstwirtschaftsministerium musste die Löschkosten in der Höhe von 114.000 Euro übernehmen. Auch die am Einsatz beteiligte Bergrettung forderte von der Republik Kostenersatz in der Höhe von 4087,50 Euro. Bezirks- und Landesgericht gaben Oberösterreichs Bergrettung recht – der Oberste Gerichtshof entschied aber anders: Die Bergretter bleiben auf den Kosten sitzen und müssen auch die Gerichtskosten von 3348,34 Euro ersetzen.

Die Begründung: Für den Einsatz hätte es zuvor eine ausdrückliche Anordnung der Gemeinde geben müssen – nur so sei ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Oberösterreichischen Waldbrandbekämpfungsgesetz gegeben. Da die Bergrettung einen pauschalierten Stundensatz – unabhängig von der Anzahl der ausgerückten Mitglieder – verrechnet, sah der OGH den Tarif vom tatsächlichen Aufwand losgelöst. Eine Brandwache durch zwei Personen sei demnach gleich zu bewerten wie ein Großeinsatz mit zehnfacher Mannstärke, heißt es im Urteil des OGH. Die Kosten für das Personal würden der Bergrettung nur dann zustehen, "wenn sie auch tatsächlich angefallen sind".

Auch bei den großen Waldbränden in Hallstatt (2018) und am Mondsee (2019), bei denen Bergretter stundenlang im Einsatz standen, entfällt der Kostenersatz.

"Wir sind enttäuscht, unterstützen die Feuerwehren aber natürlich weiterhin. Eine Kostendeckung des Rettungsbetriebes wird ohne Abgeltung der Mannschaftskosten bei Waldbränden zukünftig aber schwierig", sagt Christoph Preimesberger, Leiter der Bergrettung Oberösterreich. Derzeit werde mit Juristen geprüft, ob und wie eine Anpassung der Einsatzverrechnung erfolgversprechender sein könnte. Die Zeit dränge, denn derartige Einsätze mehren sich rasant.

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18. April 2024