Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Gesetzesnovelle soll Bau von Pools und Gartenhütten erleichtern

Von Robert Stammler, 01. Dezember 2020, 00:04 Uhr
Gesetzesnovelle soll Bau von Pools und Gartenhütten erleichtern
Manfred Haimbuchner Bild: Alexander Schwarzl

LINZ. Baurechtsreferent Haimbuchner (FP) will mit neuen Vorschriften künftig auch die "Bürgermeister vor Amtsmissbrauch schützen"

Nach der Reformierung der oberösterreichischen Raumordnung, die kürzlich im Landtag beschlossen wurde, soll nun auch das Baurecht novelliert werden. Der dafür zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) sprach gestern von der "größten Novelle seit 20 Jahren".

Ziel sei, die Rechtssicherheit zu erhöhen, mehr Deregulierung und die Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Haimbuchner plant, dass beispielsweise in Baulandgebieten der Bau von Gartenhütten, die maximal 15 Quadratmeter groß sein sollen, künftig nicht mehr anzeigepflichtig ist. Dies soll ebenso für bis zu 50 Quadratmeter große Swimmingpools gelten. Dadurch werde der Verwaltungsaufwand reduziert und Bürger sparten sich 30 Euro an Verfahrenskosten, sagte Haimbuchner.

Zudem sollen neue Regeln das Problem "Schwarzbauten" entschärfen und die Bürgermeister vor Amtsmissbrauchsverfahren "schützen". Haimbuchner nannte als Beispiel eine ältere Dame, die seit vielen Jahren in ihrem Haus wohne. Plötzlich bekommt sie Post vom Anwalt der neuen Nachbarn. Darin wird gerügt, dass der vor Jahren ohne Genehmigung zugebaute Wintergarten zu nah an der Grundstücksgrenze stehe und der gesetzlich erforderliche Drei-Meter-Abstand nicht eingehalten werde.

"Der Bürgermeister würde einen Amtsmissbrauch begehen, würde er keinen Abrissbescheid erlassen", sagt Haimbuchner. Ein Abriss würde aber auch tragende Mauern betreffen, die Folgen wären für die Bewohnerin existenzbedrohend. Anstelle einer derart drastischen Maßnahme sollen solche Mängel künftig "rechtlich sanierbar" sein: wenn die umstrittene Bauabweichung schon seit 40 Jahren besteht und bisher noch nie beanstandet wurde. Und: für das Gebäude grundsätzlich eine Bewilligung vorliegt, also nicht völlig konsenslos errichtet wurde. Es sei in den vergangenen Jahren zum Trend geworden, Nachbarschaftsstreitigkeiten über das Verwaltungs- und Strafrecht auszutragen, sagte Haimbuchner. "Es sollen durch solche Boshaftigkeiten nicht Leute in den Ruin getrieben werden."

Mit der Novelle solle auch der "digitale Bauakt" schrittweise eingeführt werden. Auch bei der nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden soll es Erleichterungen geben.

mehr aus Oberösterreich

Lkw-Fahrer und Alkolenker begingen nach Unfällen Fahrerflucht

Profisportler, DJs und Politiker am Urfahraner Markt

Rekord bei Öffi-Nutzung in Oberösterreich

Umweltanwalt fordert neues Bodenschutzgesetz für Oberösterreich

Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

75  Kommentare
75  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
azways (5.834 Kommentare)
am 01.12.2020 16:30

Typisch Türkis/Schwarz - Braun/Blau.

Wir - unsere Klientel - brauchen keine Gesetze. Wir machen sowieso was wir wollen.

Bin dafür, alle Gesetze für definierte Bevölkerungsgruppe sofort ersatzlos zu streichen.

lädt ...
melden
Alfred_E_Neumann (7.175 Kommentare)
am 01.12.2020 16:13

Nachdem in OÖ die privaten Wohnbauförderungen fast nur mehr in Richtung der farbigen Genossenschaften gepumpt werden, ist es nur mehr als fair, zumindest den Bau von kleinen Gartenhütten und Plantschbecken für den parteilosen Österreicher zu erleichtern.

lädt ...
melden
thukydides (1.204 Kommentare)
am 01.12.2020 15:38

Der unseriöse und unglaubwürdige Haimbuchner. Was soll man von dieser Nullnummer schon erwarten.

Der neoliberale und libertäre Haimbuchner will "deregulieren", zu Lasten der Allgemeinheit, zu Gunsten seiner Hawara.

Da wird sich wieder wer aus dem blauen Umfeld "gsund stessn". Garantiert.

lädt ...
melden
DonMartin (7.488 Kommentare)
am 01.12.2020 14:56

Betreibt etwa ein blauer Politiker einen Handel mit Pools oder Gartenhütten?

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 15:11

ich vermute eher, dass da irgendein blauner Bonze gerade ein Bauvorhaben hat....

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 15:12

.. vielleicht für eine tolle Poolparty mit Identitären, die ja jetzt in der FPÖ wieder sehr beliebt sein dürften.....

lädt ...
melden
SePatzian (1.920 Kommentare)
am 01.12.2020 13:20

Wahrlich keine Überraschung das gerade die demokratiepolitisch und rechtsstaatlich unzuverlässige FPÖ sich explizit für Schwarz- und Illegalbauer stark macht und nun subjektive und objektive Eigentumsrechte ad absurdum führen möchte.

Wie mag man sich fühlen wenn die Nachbarin nach Lust und Laune herumwerkt und einem plötzlich von ihrem Wintergarten ins Schlafzimmer blickt?

im Grunde ist es eine typisch populistische Ho-Ruck-Aktion um Schwarzbauer zu stärken und mitunter auch mutwillig säumige Bürgermeister davor zu schützen ihren Job als Bauinstanz I ernsthaft nachkommen zu müssen.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 13:15

15 qm anstatt wie bisher 12 qm für eine Hütte !

Soll das nun im Ernst eine Neuerung in der Bauordnung werden ?

Wichtiger wäre zu definieren, was die diese 12 qm umfassen.
Ev. auch, wie dzt. eine Überdachung, die noch einmal so groß
über die Hüttenwände hinausragen darf ?

Ich denke, wenige wichtige Punkte, aber die konkret definiert,
wären hilfreich !

Sind größere Pools ein Zugeständnis an die Erzeuger ?

Ganz wichtig wäre, endlich den Abstand zum Nachbarn
von Hecken, Sträuchern, Baumkronen, etc. abhängig von der Höhe
u. der Bearbeitung vom eigenen Grund aus
logisch u. praktikabel zu regeln.

Es ist für den Anrainer belanglos, ob die Mauer einer Garage,
eines Nebengebäudes
oder eines Wohnobjektes direkt an der Grundgrenze gebaut werden darf.
Abstand halten, wäre auch hier angesagt.

Natürlich sind alle Gebäude auch weiterhin anzeigepflichtig
u. ist von der Behörde zu prüfen, ob das Objekt der Bauordnung entspricht.

Oder soll man sich das o. k. künftig am Salzamt holen?

lädt ...
melden
weisse_schokolade_ (221 Kommentare)
am 01.12.2020 13:59

Zu Ihrem ersten Satz "15 qm anstatt wie bisher 12 qm für eine Hütte !": Bereits im April 2013 wurde die Oö. Bauordnung 1994 dahingehend geändert, dass die "Grenze" zwischen Anzeige- und Bewilligungspflicht für eine "Hütte" bei 15 m2 ist (bis dahin - April 2013 - waren es die genannten 12 m2).

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 14:26

Natürlich stimmt, was Sie sagen !

1. Es geht aber nicht darum, ob 12 oder 15 qm,
sondern, daß klar definiert ist, ob es der Baukörper im Grundriß ist,
oder eben die Traufenlinie, also inkl. Dachvorsprung.

2. Selbstverständlich sollte jede Pawalatschn anzeigepflichtig sein,
u. von der Behörde wäre zu prüfen, ob sie den Vorschriften entspricht.
Für die Richtigkeit der Bauausführung haftet ohnehin jetzt der Bauführer.

3. Es ist somit eine Abnahme (Kollaudierung) des fertig gestellten Objektes
nicht mehr notwendig.
Eine stichprobenweise Überprüfung wäre aber zweckmäßig.

Ich denke, je klarer u. strenger die Bauordnung ist u. überprüft wird,
desto besser sind die Rechte der Nachbarn geschützt !
Auch, was deren Einspruchsmöglichkeiten betrifft.

Weil mit jedem Bau eben auch Anrainerinteressen betroffen sind.

lädt ...
melden
weisse_schokolade_ (221 Kommentare)
am 01.12.2020 14:45

Prinzipiell stimme ich Ihnen zu, habe aber ein paar Anmerkungen ...
Grundsätzlich zählt die "bebaute Fläche" - ein Dachvorsprung wäre eine "überbaute Fläche".
Bei anzeigepflichtigen Vorhaben braucht es meistens keinen Bauführer.
Eine Kollaudierung - Abnahme durch Behörde - wird nur noch selten durchgeführt, da der/die Bauwerber/in mit seiner Unterschrift auf der Fertigstellungsanzeige die Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber übernimmt (privatrechtliche Haftung des Bauführers gegenüber dem Bauwerber ist aber eine andere Geschichte ...). Ausgenommen bestimmte Bauwerke - landwirtschaftliche, ... - da braucht es oft noch einen Befund vom Bauführer.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 15:35

Was die, immer wieder novellierten Bauordnungen, speziell die Linzer, betrifft
bin ich bin ein gebranntes Kind.

Ich bin daher für eine klare, strenge u. eher restriktive,
aber vor allem gut kontrollierte Bauordnung.

Wenn ich mir die Zersiedelungs- u. Pawalatschen - Bauweise
hier zu Lande anschaue, überfällt mich sehr oft das Grausen.

lädt ...
melden
Einheizer (5.398 Kommentare)
am 01.12.2020 12:54

Bin dafür die gesamte Bau- und Raumordnung aufzuheben. Jeder darf bauen, wann ,wo und wie er will ( ist de facto schon heute so ).
Mehr zersiedeln als derzeit passiert geht kaum noch. Die Herren Landesräte Haimbuchner ( FP ) und Achleitner ( VP ) braucht dann auch keiner mehr !

lädt ...
melden
eulenspiegel (724 Kommentare)
am 01.12.2020 12:53

Bei den Grundwassermangel in den Sommermonaten gehört der Poolbau verboten.

lädt ...
melden
Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 01.12.2020 13:39

Benötigt man beim Bau etwa so viel Wasser?

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 15:14

Benötigt man dafür so viel Wasser ?

Für den Suppenbeton schon !

Dafür braucht man keinen Strom für den Rüttler.
Ein sanftes Klopfen mit dem Maurerhammer an die Schalung genügt.

lädt ...
melden
il-capone (10.378 Kommentare)
am 01.12.2020 13:56

Das Oberflächenwasser steht ausreichend zur Verfügung. Es besteht kein Zwang, das Grundwasser u. Quellfassungen anzuzapfen.
Da ist der Haimbuchner überfordert.

lädt ...
melden
SePatzian (1.920 Kommentare)
am 01.12.2020 17:17

Nur wennst ein armer Schlucker bist, also nicht türkis oder blau.

lädt ...
melden
cyrill24 (661 Kommentare)
am 01.12.2020 12:50

Na ja was soll man dazu sagen, in unserer Gemeinde hat der Nachbar vom Bürgermeister einen Zaun auf dem Öffentlichem Gut errichtet neben einer Straße! Der Zaun steht heute noch und dort fahren am Tag mehr als 10 Autos, aber es handelt sich um einen Spezi vom Bürgermeister ein "Großkopferter" Wirt und da unternimmt man doch nichts. Gerüchteweiser stimmt bei der Feuerbeschau bei den Notausgängen auch was nicht, aber Egal der Bürgermeister ist ja eh "Spezi" !!!!

lädt ...
melden
futzi (1.538 Kommentare)
am 01.12.2020 12:18

Bin enddeuscht für So was brauchen wir einen Dr.

lädt ...
melden
grannysmith (954 Kommentare)
am 01.12.2020 12:05

Haha , der Trend zum Zweit-Pool setzt sich durch !
Wir müssen unbedingt noch mehr Beton im Garten verbauen !
Strom und Wasser ist ja auch im Überfluss vorhanden

lädt ...
melden
Austria50 (16 Kommentare)
am 01.12.2020 11:55

Wer schon mal ein altes Haus 40 Jahre und älter gekauft oder geerbt hat wird unter Umständen feststellen das Baupläne nicht mehr auffindbar sind.
Selbst bei manchen Gemeinden wurde noch in den 1950ern vom Bürgermeister Bewilligungen ausgesprochen wo heute nichts genaueres mehr nachzuvollziehen ist.
Meistens sind das Gebäudeteile die heutzutage langwierige Prozesse nach sich ziehen.
40 Jahre oder mehr hats niemand gekümmert .
Ich finde diese Novelle zum Baurecht als längst überfällig.
Bin weder ein Freund von FPÖ noch von Herrn Hainbuchner aber sinnvolle Vorschläge gehören umgesetzt egal von welcher politischer Seite !

lädt ...
melden
SePatzian (1.920 Kommentare)
am 01.12.2020 14:43

Kompetente Hauskäufer schauen vor dem Kauf nicht nur ins Grundbuch sondern auch zur örtlichen Baubehörde, machen sich kundig und müssten hernach wissen was auf sie zukommt.

lädt ...
melden
Mondseelandler (345 Kommentare)
am 01.12.2020 11:53

Das ist bezogen auf die Gartenhütten ein mutiger und längst überfälliger Schritt!

Es gibt derzeit fast keine rechtskonforme Gartenhütte in Oberösterreich.
Warum ist das derzeit so?
Wer sich damit beschäftigt wird schnell eine Erklärung finden.

Derzeit bracht man eine Baubewilligung mit Bauplan usw. für die Gartenhütte. Praktisch ist es aber so, dass von Lagerhaus, Baumärkten usw. Fertighütten u.a. zeitlich begrenzt als (Sonder-) Angebote verkauft werden. In diesen zeitlichen Rahmen ist es praktich unmöglich eine darauf abgestimmte Baubewilligung zu erhalten!

Logische Folge:
Keine dieser in relativ großer Anzahl verkauften Fertigteil-Gartenhütten wurde bisher rechtlich korrekt mit Baubewilligung errichtet.

Anmerkung:
Ich bin kein Fan diverser Aktionen und Ansichten der FPÖ, aber von der hervorragenden Arbeit des LH-Stv. Haimbuchner begeistert.

lädt ...
melden
fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 01.12.2020 12:14

"Derzeit bracht man eine Baubewilligung mit Bauplan usw. für die Gartenhütte."

Das stimmt nicht. Bis 12m2 hat bislang eine Bauanzeige, ein Lageplan den
du auch selber zeichnen kannst, und das Datenblatt der Hütte genügt.
Und natürlich der Obulus für den überforderten Hirten vom Bauamt
für den "Verwaltungsaufwand".

lädt ...
melden
Mondseelandler (345 Kommentare)
am 01.12.2020 12:59

Selber zeichnen?
Wird man selber können, aber ist man dazu wie verlangt auch „befugt“?

Kopie einer Werbe-Postwurfsendung vom Angebot wird als „Bauplan“ und Baubeschreibung wohl nicht reichen.

Die alte Regelung ist praktisch nicht umsetzbar und wurde deshalb auch meistens ignoriert.

lädt ...
melden
weisse_schokolade_ (221 Kommentare)
am 01.12.2020 14:06

Für ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben braucht man nicht immer einen befugten Planverfasser. Herausgefunden durch: Recherche in der Oö. Bauordnung 1994 - § 29

lädt ...
melden
Alfred_E_Neumann (7.175 Kommentare)
am 01.12.2020 12:18

Nicht bewilligungspflichtig sind in OÖ aktuell ebenerdige Gartenhütten (eingeschoßig) bis maximal 15 m² ohne Wohnwidmung, dort genügt die Einbringung einer Bauanzeige (§ 25 Abs. 1 Z. 9 Oö. BauO 1994). "Anzeigepflichtig".

Und darüber (Mehrgeschoßig, Wohnzweck, Größe) wird es wohl bewilligungspflichtig bleiben.

Wo liegt nun der große Vorteil?

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 12:40

Der Vorteil?

naja- da werden halt irgendwelche abgehobenen FPÖ-Bonzen Pool und Gartenhütte bauen wollen, und wieder mal keine Lust haben sich an irgendwelche regeln halten zu müssen, die für Otto-Normalverbraucher ganz selbstverständlich sind...

Vielleicht weiß FPÖ-Mann Rabl ja mehr zu den Hintergründen?

lädt ...
melden
soling (7.432 Kommentare)
am 01.12.2020 12:55

Sie haben wirklich einen Verfolger - SAGENHAFT !!!

lädt ...
melden
Mondseelandler (345 Kommentare)
am 01.12.2020 12:54

Es gibt im Anzeigeverfahren eine acht Wochen Frist.
Siehe § 25a

Das wird für zeitlich befristete „Sonderangebote“ nicht reichen.

lädt ...
melden
Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 01.12.2020 13:40

Was für ein Vorteil....

lädt ...
melden
weisse_schokolade_ (221 Kommentare)
am 01.12.2020 14:09

Danke für diesen Kommentar, Alfred_E_Neumann. Wenn man sich viele andere liest, kommt man in Versuchung, zu glauben, die Gesetze wären nicht frei zugänglich und für jedermann/frau online zu finden. Dabei würde man sich durch etwas Recherche und Nachlesen oftmals Ärger und ärgern ersparen ...

lädt ...
melden
fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 01.12.2020 11:30

Jede Wette: Wenn Stelzer oder ein anderer ÖVP'ler dies angekündigt hätte,
würden sich die Geiferer hier mit einem angenehmen Halbharten vor
Freude ein Bier aufmachen.

Fakt ist: Ich habe jede bauliche Maßnahme, welche ich bislang getätigt habe,
zur Anzeige gebracht. Hat jedes Mal 100 bis 170 Euro gekostet.
Sogar den Fahrradschuppen mit 3,5 x 3m. Pläne habe ich selber gezeichnet,
technische Daten rausgesucht (Vurschrift is Vurschrift).

Der Nachbar baut eine Holzremise nach der anderen auf Streifenfundamenten,
das Dachwasser rinnt zu mir rüber, seine Gartenhütte steht auch schon 10 Jahre,
Bauanzeige? Warum? Der Bürgermeister (ÖVP) hat gesagt "Des passt scho!"

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 11:18

Ein Teil der Probleme wäre sicher lösbar, indem man ein Maßband aus Gummi verwendet. Z.B. mit dunkelbrauner Skaleneinteilung. Da wäre man dann entsprechend flexibel.

Interessant ist auch der Aspekt der Täter- / Opferumkehr bei Streitigkeiten. Broda lässt grüßen!

lädt ...
melden
Nooitgedacht (343 Kommentare)
am 01.12.2020 11:16

Paßt zu den grandiosen Ideen der Rechtsaußen-Mannschaft wie berittene Polizei, Rechtsabbiegen bei roter Ampel, 140 km/h Versuchsstrecke. Sonst noch tolle Ideen ? Hoffe die werden nächstes Jahr rausgeschmissen.

lädt ...
melden
( Kommentare)
am 01.12.2020 10:02

Was vorher unrecht war, das wird jetzt rechtens.
Warum? Blöde Begründung: dass der Verwaltungsaufwand geringer wird.
Herr Haimbuchner, schaffen wir doch alle Gesetze und Regelungen ab, dann haben wir überhaupt keinen Verwaltungsaufwand mehr.

lädt ...
melden
rechtsmaier (1.043 Kommentare)
am 01.12.2020 10:01

Grandios, küss das Handerl! Pools und Gartenhütten zum Partyfeiern brauchen wir jetzt am dringendsten.

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 11:31

Naja- die Keller der Burschenschafter.Buden sind halt zu schlecht belüftet....

In der Steiermark hat es auch wieder ein paar erwischt...

https://steiermark.orf.at/stories/3078476/

beide übrigens stramme Rechts-Aussen-Aktivisten...

https://www.derstandard.at/story/2000119035496/anzeige-wegen-verdachts-auf-verhetzung-gegen-steirischen-fpoe-vize-hermann

https://www.krone.at/1903220

lädt ...
melden
Slippy (208 Kommentare)
am 01.12.2020 09:30

Mit diesem Artikel war das ein Eingeständnis was gerade in unserem Bezirk zb. abgeht mit Zwangsenteignungen oder sogenannten Zwangsversteigerungen! Das kann man dann sehen wie man will, aber das für die Betroffenen dann keine hilfe stellung bkommt, sogar noch die Räumungen beinhart in COVID 19 durchgezogen werden und nicht mehr weiter wissen, dürfte manchen dabei entgangen sein!!!

lädt ...
melden
redniwo (1.429 Kommentare)
am 01.12.2020 09:09

da freuen sich die kleinen leut, das ist ja die behauptete fpö zielgruppe, dass sie jetzt endlich einen pool und ein gartenhaus neben ihre villa stellen dürfen!

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 08:45

Typisch FPÖ-Politik für den "kleinen Mann", der sich zu seinem Pool auch noch eine Gartenhütte hinstellen will...

Ob der typisch "kleine FPÖ-Mann" Rabl das bestellt hat?
Der hätte da ja zufälligerweise gerade ein geeignetes Grundstück recht günstig erworben.....

lädt ...
melden
reibungslos (14.475 Kommentare)
am 01.12.2020 09:13

Gerade die "kleinen Leute" bauen sich gerne Gartenhütten. In den Baumärkten gibt es Bausätze zum Diskontpreis. Sie darf sowieso nicht als Wohnung nutzbar sein. Um 2000 Euro gibt es Hütten, in denen man übernachten kann. Wenn man handwerklich etwas geschickt ist, reichen schon ein paar 100 Euro.

Die besseren Leute kaufen sich heutzutage sowieso ein Chalet in den Bergen.

lädt ...
melden
strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 01.12.2020 09:38

Nur der Pool kostet dann weitere 50.000,- Euros.

lädt ...
melden
herst (12.757 Kommentare)
am 01.12.2020 12:51

Ah geh, so a Holzbadezuber ist doch schon ab ca. 200 Euro erhältlich.

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 10:48

Dazu braucht der "kleine Mann" aber erst mal einen Garten, oder?

Und wenn er den mal hat, ist er eigentlich gar nicht mehr so klein.....

lädt ...
melden
strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 01.12.2020 09:36

Im Ortsteil von Wels, Roithen, wo auch die Pierers wohnen, hatte er einen großen privaten Grundstücksdeal bereits zu günstigsten Bedingungen ausgehandelt. Als dieser dann publik wurde hat er sich hinter anderen Personen versteckt.

lädt ...
melden
Alfred_E_Neumann (7.175 Kommentare)
am 01.12.2020 08:13

Wieso sollte die Rechtssicherheit ansteigen, wenn die Anzeigepflicht gewisser Zubauten wegfällt?

Im Gegenteil, mit der Anzeigepflicht muss man sich zumindest ein paar Gedanken über das Baurecht machen. Keine Anzeigepflicht wird für viele gleich bedeutend sein mit unreguliert.

Zudem kann es für eine Gemeinde sehr wohl von Nutzen sein, zu wissen, wo große Pools (Wasserverbraucher) stehen und wo nicht.

lädt ...
melden
Fragender (19.972 Kommentare)
am 01.12.2020 08:49

Bitte nicht zu viel darüber nachdenken... Haimbuchner hat es ja ganz offensichtlich auch nicht getan!

lädt ...
melden
magni (1.361 Kommentare)
am 01.12.2020 12:47

sie und nachdenken... ich brech ab. sie wollen doch nur ihren hass, der sich wiederum aus ihren eigenen unzulänglichkeiten und defiziten ergibt, zu papier bringen. mehr ist da nicht

lädt ...
melden
Weitere Kommentare ansehen
Aktuelle Meldungen