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Gericht lehnt Stadion-Beschwerden ab

Von OÖN   15.September 2021

Zumindest eine juristische Sorge beim Bau des neuen Fußballstadions auf der Linzer Gugl ist der LASK seit gestern los. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hat Beschwerden mehrerer Anrainer gegen das Bauprojekt abgelehnt.

Die Beschwerdeführer hatten unter anderem das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Großprojekt kritisiert. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) kam aber nun zu dem Schluss, dass eine UVP nicht nötig ist.

Lediglich bei der Beleuchtung des neuen Stadions wurden zwei neue Auflagen erlassen. Sowohl bei der Lärm- als auch bei der Lichtbelastung für die Anrainer führe der Neubau des Stadions im Vergleich zu früher aber zu einer Verbesserung für die Nachbarn. Es ergeben sich "durch das Bauvorhaben keine erheblichen Belästigungen, Gesundheitsgefährdungen oder schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarn", teilte das LVwG in einer Aussendung mit.

Der Zeitdruck für den 65 Millionen Euro teuren Neubau ist jedenfalls groß. Im Sommer 2022 endet der Pachtvertrag des LASK im Stadion in Pasching. Ob das Stadion bis dahin fertig ist, ist mehr als fraglich. Erst im Juni dieses Jahres wurde das Projekt nach internen Querelen beim LASK (wir haben berichtet) neu ausgeschrieben. Das Land Oberösterreich fördert das Projekt mit 30 Millionen Euro.

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25. April 2024