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Genesene mit einer Impfung müssen sich für Reisen weiter testen lassen

Von Christian Ortner   20.Juli 2021

Mehr als 633.000 Menschen in Österreich haben eine Corona-Infektion überstanden und gelten als Genesene. Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt diesen Personen nur eine Impfung gegen das Virus. Genesene haben in der Regel bereits Antikörper, die einmalige Impfung wirkt dann wie der Booster den andere erst durch die Zweitimpfung erhalten. In Österreich gelten Personen, deren Corona-Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt, daher mit einer Impfung als vollimmunisiert.

In den Grünen Pass kann dieser Status bis dato allerdings nicht aufgenommen werden. Als Eintrittskarte für Lokale oder Veranstaltungen brauchen Betroffene beide Nachweise: den der Infektion und den der Impfung. Gültig ist diese Kombination 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung.

Unterschriften fehlen noch

Der Haken: Reisen ins Ausland sind zumeist nur mit dem EU-weit gültigen Grünen Pass möglich – und hier ist eben der Status "genesen und einmal geimpft" nicht vorgesehen. Betroffene Personen müssen sich also vor Urlaubsantritt nach wie vor testen lassen, damit der Grenzübertritt möglich ist – oder sie lassen sich trotz überstandener Infektion ein zweites Mal impfen. Medizinisch spricht laut Experten nichts dagegen, es könne aber zu starken Impfreaktionen kommen.

Im Gesundheitsministerium ist man sich dieser Lücke im Grünen Pass bewusst. Seit der EU-Rat am 14. Juni seine Empfehlung abgegeben hat, dass Genesene nur einmal geimpft werden müssen, wurde an einer Novellierung des Epidemiegesetzes gearbeitet. Diese solle sicherstellen, dass die Gesundheitsdaten aus dem epidemiologischen Meldesystem und dem E-Impfpass für die technische Umsetzung verarbeitet werden dürfen.

Der Gesetzesentwurf ist jetzt fertig und wurde vergangene Woche im Bundesrat beschlossen. In Kraft getreten ist die Novelle aber noch nicht. Sie müsse noch von Bundespräsident und Bundeskanzler unterschrieben und dann kundgemacht werden. "Erst ab dann ist die technische Umsetzung der rechtlichen Ermächtigung zur Verarbeitung der entsprechenden Gesundheitsdaten möglich", heißt es im Gesundheitsministerium. Wie lange dieser Prozess dauert, sprich, wann der Status "genesen und einmal geimpft" tatsächlich in den Grünen Pass aufgenommen wird, könne aber nicht gesagt werden. Für einmal geimpfte Genesene, die in den kommenden Tagen ihre Urlaubsreise ins Ausland antreten, heißt es also weiter: Bitte testen. "Wir empfehlen, sich immer über die Einreisemodalitäten des jeweiligen Urlaubsziels im Vorhinein zu informieren", heißt es beim Ministerium – etwa auf der Plattform Reopen-EU oder der Internetseite des Außenministeriums.

Das gelte übrigens auch, nachdem der Status "genesen und einmal geimpft" in den Grünen Pass aufgenommen wurde, heißt es im Gesundheitsministerium: "Der entsprechende QR-Code wird dann EU-weit lesbar sein. Ob er auch gültig ist, hängt aber weiterhin von den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder ab."

Reisen führen zu mehr Fällen

Urlaubsreisen sind laut AGES übrigens maßgeblich für die derzeit steigenden Fallzahlen verantwortlich: Fast ein Drittel aller Neuinfektionen waren in der Woche von 5. bis 11. Juli auf Reisetätigkeiten zurückzuführen. Vor einem Monat lag der Anteil bei nur 5,2 Prozent.

Kontrollen in der Gastronomie werden verschärft
Gäste brauchen 3G-Nachweis (APA)

Kontrollen in der Gastronomie werden verschärft

„Schaust eh g’sund aus“, sagt der Wirt. „Ja, genau, das ist das vierte G“, antwortet der Gast, ehe er ohne 3G-Nachweis im Lokal Platz nimmt. Szenen wie diese können in der Gastronomie laufend beobachtet werden. Ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist – die Voraussetzung für einen Lokalbesuch –, wird in der Gastronomie zunehmend lasch kontrolliert. Auch deshalb dürfte es in Bars und Discos zuletzt vermehrt zu Corona-Clustern gekommen sein, etwa auch in der Remembar in Linz.

Kein Nachweis: 90 Euro Strafe

Dem will die Regierung einen Riegel vorschieben. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (VP) kündigten schärfere Kontrollen in der Gastro zur Einhaltung der 3G-Regeln an. Gäste, die bei einer Kontrolle durch die Behörde keinen Nachweis erbringen können, müssen 90 Euro Strafe zahlen. Der Strafrahmen bei Verwaltungsstrafen liegt für Gäste wie bisher bei 500 Euro, für Betreiber bei 3600 Euro. Die Behörden können künftig auch schneller ahnden, da die Exekutive nun auch Organmandate ausstellen kann.

„Wir haben uns die Öffnungen gemeinsam hart erarbeitet. Grundpfeiler dieser Lockerungen war von Anfang an der 3G-Nachweis“, sagt Mückstein. Er appelliert an die Unternehmen, „besonders gründlich zu kontrollieren, um so einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen möglichst zu verhindern“. Mit der „Green Check“-App sei das „schnell und einfach möglich“.

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19. April 2024